Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE)

Angaben zur Person
Dr. Gregor Gysi
© Die LINKE
Geburtstag
16.01.1948
Berufliche Qualifikation
Rinderzüchter, Diplom Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Rechtsanwalt
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Treptow - Köpenick
Ergebnis
44,7%
Landeslistenplatz
1, Berlin
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Öffentliche Äußerungen
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Internationales
27.10.2009
Von:
Wil

Thema Wahlrecht für EU-Bürger.

Sehr geehrte Herr Gysi.

Seit 1981 lebe ich, Niederländer, in Berlin und darf nicht an die Wahl für den Bundestag teilnehmen. Der Grund ist, dass das Grundgesetzt dies nicht erlaubt.
Sehen Sie eine möglichkeit das Grundgesetzt in diesem Sinne zu ändern?

Wünsche Ihnen viel Erfolg im Kampf gegen den Sozialabbau sowie er jetzt von der neuen Bundesregierung geplant ist.

Mit freundlichem Gruss,

W. ,
Berlin.
Antwort von Dr. Gregor Gysi
3Empfehlungen
03.11.2009
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28.10.

Die Änderung des Grundgesetzes diesbezüglich haben wir bereits vorgeschlagen, aber eine 2/3-Mehrheit dafür werden wir mit Sicherheit nicht erreichen, da die Union strikt dagegen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
29.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Gysi,

Ich möchte Sie hier mit zwei simplen Fragen vertraut machen, die Sie geschlossen als Opposition der Regierung stellen sollten, und diese muß sie beantworten können:

meine zwei Fragen:

1.
Ist die Existenz des H1N1-Virus (Schweigegrippevirus) nur aufgrund eines internationalen Konsens anerkannt oder ist die Existenz des H1N1-Virus empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen und publiziert worden und wenn JA bitte ich um Nennung einer Beweispublikation.


2.
Sind die laborchemischen Verfahren, die als Nachweis des H1N1-Virus (Schweigegrippe-Virus) am direkt nachgewiesen H1N1-Virus abgeglichen (geeicht) und deshalb gültig (valide)?


Hintergrund:
Können oben genannte Fragen nicht eindeutig beantwortet werden, ist die Impfung nach dem Impfschutzgesetz rechtswidrig und die Regierung und das Bundesministerium für Gesundheit würden sich strafbar machen.

Die CDC die behauptet das Virus erstmalig entdeckt zu haben, konnten mir diese zwei Fragen nicht eindeutig beantworten.
Aber die Bundesregierung muß dies tun können, da Sie aufgrund der Virus BEHAUPTUNG eine Massenimpfungskampagne eingeleitet hat die IST!
Antwort von Dr. Gregor Gysi
2Empfehlungen
09.11.2009
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30. 10., die ich zuständigkeitshalber an die Abgeordnete Dr. Martina Bunge weitergeleitet habe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Ergänzung vom 16.11.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bzw. Ihre Informationen.

Der hinter Ihrer Aussage stehenden Vermutung, es könne sich bei dem H1N1 Virus quasi um eine Erfindung handeln, kann ich nicht mit Beweisen entgegnen. Ebenso muss sich auch die Bundesregierung auf Informationen der entsprechenden Institute – in Deutschland vor allem das Robert-Koch Institut – verlassen. Auf der Seite des RKI finden sie auch die Nachweisverfahren für das Virus.
www.rki.de

Auf der Seite des britischen Instituts für Infektionen und Prävention CDC findet sich auch ein Foto des Virus.
www.cdc.gov

Dies muss nicht heißen, dass das Bild tatsächlich den Virus abbildet und auch die Auskünfte des RKI müssen nicht korrekt sein. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Art Verschwörung, die bestimmten Interessengruppen dient.

Dass solche Gedanken zunehmend aufkommen, ist durch das zunehmende Profitinteresse der Industrie verursacht. Die Menschen haben zunehmend das Gefühl, dass die Industrie für Profite bereit ist, alles mögliche, auch illegales zu tun. Und der Einfluss starker Lobbygruppen auf die Politik ist vorhanden und sehr kritisch zu betrachten. Hier muss vor allem im Gesundheitsbereich, aber letztlich in allen Politikfeldern durch größtmögliche Transparenz und anderen vorhandenen und zu entwickelnden Mechanismen entgegengewirkt werden. Dabei haben Sie auf jeden Fall bei meiner Fraktion DIE LINKE einen Verbündeten.

Zum Spannungsfeld der Impfhersteller, der Medien und der Politik habe ich in diesem Artikel Stellung bezogen.
martina-bunge.de

Ich denke, es ist wichtig nicht alle Informationen hinzunehmen, sondern manchmal auch scheinbar Offensichtliches in Frage zu stellen. Insofern danke ich Ihnen für Ihre Hinweise auf mögliche Probleme bei der Neuen Grippe.


Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

Ihre Antwort hier auf abgeordnetenwatch vom 26.10.2009 an Herrn Ebel Zitat " Hier findet eine Organisation durch den Gesetzgeber statt die Mitgliedschaft ist PFLICHT". Auch Post, Tüv , Sparkassen sind Organisationen durch den Gesetzgeber ohne Zwang wo ist der Unterschied.

Mit freundlichen Grüßen aus Bayern
Britzelmair Ulrich
Antwort von Dr. Gregor Gysi
bisher keineEmpfehlungen
09.11.2009
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr Britzelmair,

der Unterschied besteht darin, dass das Gesetz einmal die Pflichtmitgliedschaft regelt und einmal nicht. Ich wollte nur betonen, dass es deshalb kein Verein in dem Sinne ist, wie es der Fragesteller meinte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
30.10.2009
Von:

Lieber Gregor,

habe ein Leben lang SPD gewählt, bin aber in die WASG b.z.w. dann in die Linkspartei als Mitglied eingetreten. Das aber nur zur Information .

Ich habe an dich folgende Frage, meine Frau erbt als Nichte einer Verstorbenen ca 30.000,00 Euro, davon soll sie nach gültigem Recht 30% Steuern bezahlen. Das nenne ich unsozial, das " den kleinen Mann schröpfen " kennst du ja. Die "Großen " läßt man laufen oder die tricksen, dass sich die Balken biegen.

Meine Frage , was unternimmt unsere Partei gegen diese unsozialen Mißstände ?

MfG
Antwort von Dr. Gregor Gysi
3Empfehlungen
09.11.2009
Dr. Gregor Gysi
Lieber ,

vielen Dank für die Nachricht vom 30.10.

Wir beantragen, Freibeträge für eine Vielzahl von Erbinnen und Erben in
Höhe von 150.000 bzw. 300.000 Euro. Würden unsere Vorschläge akzeptiert
werden, brauchte Deine Frau keine Erbschaftssteuer zu zahlen.

Mit solidarischen Grüßen
Gregor Gysi
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

in der Fränkischen Landeszeitung vom 29.10.2009 fand ich einen Artikel "Ein ungefährlicher Nebenjob im Kriegsgebiet. US-Army sucht Statisten für ihre realitätsnahe Übung - Sprachtest.... usw."
Aus diesem Artikel ist zu entnehmen, daß "...auf dem Truppenübungsplätzen der US-Army... In Hohenfels etwa oder in Grafenwöhr..." realitätsnahe Übungen stattfinden werden.
In der Ausgabe vom 31.10.2009 der Artikel " Klein Amerika mit Hotel und eigenem Einkaufsparadies" FLZ/NN 311009

Meine Fragen hierzu:
1. Wurden die Truppenübungsplätze und verschiedene andere Liegenschaften, wie z.B. in Ansbach Katterbach der US-Army übereignet oder nur zur Verfügung gestellt?
2. Wie vereinbart sich das Kriegs-Training und der ständige Lärm- und Umweltterror der US-Army unter dem die deutsche Bevölkerung massiv leidet, mit dem deutschen Grundgesetz, in dem doch die Aussage steht, daß von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen darf?
3. Wurde nicht der Irak-Krieg als völkerrechtswidrig in Deutschland eingestuft?
Wieso ist es dann möglich, daß auf deutschem Boden von der US-Army für diesen und auch weitere Angriffkriege geübt wird?
4. Wie weit soll sich diese US-Army noch auf deutschen Boden ausbreiten dürfen, ohne daß die deutsche Politik dem Einhalt gebietet und für den endgültigen Abzug dieser fremden und aggressiven Army sorgt.

Mit freundlichen Grüssen


PS. Über Ihre Antwort und die Unterstützung gegen die Ausbreitung und den Lärm- und Umweltterror der US-Army währe ich Ihnen sehr dankbar.
Antwort von Dr. Gregor Gysi
4Empfehlungen
09.11.2009
Dr. Gregor Gysi
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1.11., die ich zuständigkeitshalber an den Abgeordneten Paul Schäfer weitergeleitet habe. Von ihm werden Sie Antworten auf Ihre Fragen erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi
Ergänzung vom 20.11.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich stimme Ihnen zu, dass für die Bevölkerung in der Nähe von US-Standorten und Übungsgeländen die Belastungen unerträgliche Ausmaße erreichen können. Dies ist z.B. am US-Standort bei Ansbach-Katterbach der Fall, wo Hubschrauber z.T. bis 1:30 Uhr in der Nacht Tiefflüge üben dürfen. In der Tat genießen die US-Streitkräfte in Deutschland weitreichende Sonderrechte, die sich sowohl aus dem Aufenthaltsgesetz, dem NATO-Truppenstatut und dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut ableiten. Diese Abkommen schränken in weiten Teile de facto die Kontrolle der Bundesregierung über die Aktivitäten der US-Streitkräfte ein, auch wenn formal sämtliche Befugnisse von der Bundesregierung freiwillig gewährt und wieder zurückgenommen werden können. Ich habe zu diesem Thema auch eine kurze Übersicht erstellt, die Sie auf meiner Homepage unter www.paulschaefer.info herunterladen können.

Zu Recht sprechen Sie in diesem Zusammenhang den Angriff der USA auf den Irak 2003 an. Deutschland war damals eine wichtige Drehscheibe für diesen völkerrechtswidrigen Krieg und die bis heute andauernde Militärpräsenz: in Deutschland stationierte US-Streitkräfte wurden in den Irak verlegt, ein Großteil der Logistik wird über Flughäfen - auch zivile Flughäfen - in Deutschland abgewickelt. Die Bundesregierung hat dabei weggesehen und vor Gericht wurde diese Unterstützungsleistung nie gebracht. Lediglich im Fall des Soldaten Pfaff kam das Bundesverwaltungsgericht 2005 zu dem Urteil, dass seine Verweigerung aufgrund seiner Einschätzung zur Völkerrechtswidrigkeit des US Angriffs auf den Irak berechtigt war. Um sowohl der Bundesregierung als auch den in Deutschland stationierten NATO-Streitkräften wenigstens in Zukunft jegliche Schlupflöcher für solche Kriege zu schließen, hat DIE LINKE in der letzten Legislaturperiode sowohl ein Gutachten in Auftrag gegeben als auch einen Gesetzentwurf zur Verschärfung und Präzisierung des sich auf Art. 26 GG beziehenden §80 des Strafgesetzbuches eingebracht.

Insgesamt wird sich DIE LINKE auch weiterhin für die Schließung der US-Stützpunkte in Deutschland einsetzen - so wie es auch in unserem Bundestagswahlprogramm steht. Die transatlantischen Beziehungen müssen auf eine neue zivile Grundlage gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Schäfer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Gregor Gysi
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

    Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort