Dr. Edgar Franke (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Edgar Franke
Geburtstag
21.01.1960
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Gudensberg
Wahlkreis
Schwalm-Eder
Ergebnis
40,3%
Landeslistenplatz
7, Hessen
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(...) Das klare Bekenntnis zum Verbleib Griechenlands in der Eurozone ist dennoch erforderlich und ein wichtiges Signal für die Menschen, aber auch für Investoren. Zugegebenermaßen erfordert diese Solidarität auch Mut von uns. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
16.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Franke,

auf der Verbändeanhörung am 21.11.2012 zur Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung, in der auch die Mobilfunk-Grenzwerte geregelt sind, nahmen als Umweltverbände der BUND und Diagnose-Funk e.V. teil. Beide Verbände hatten umfangreiche Stellungnahmen eingereicht, in denen sie die gesundheitsschädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachwiesen. Eine Anpassung der Grenzwerte an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist dringend geboten.
Leider stellten die Verbände fest, dass die Behördenvertreter kein Interesse zeigten, sich den Argumenten der Verbraucherschutzverbände zu stellen.
Dies ist besonders bedauerlich, da bereits der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten und des ständigen Ausschuss des Europarates im Mai 2011 empfohlen hatte, das die Mitgliedsstaaten: "alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen (sollten), um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren". Ebenso hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO ebenfalls im Mai 2011 die Handystrahlung in die Kategorie - möglicherweise krebserregend - aufgenommen.
Wie stehen Sie zu der Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung und wie setzen Sie sich zur Verringerung der Elektrosmogbelastung der Bevölkerung ein?
Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen könnten, das im Zuge der Novellierung der 26.BImSchV die Grenzwerte für die erlaubten hochfrequenten Belastungen deutlich verringert werden würden. Im weiteren Verlauf der Novellierung fällt den Abgeordneten der Landesparlamente und des Bundestages eine große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu. Ich bitten Sie deshalb, die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. und der anderen Umweltverbände in Ihren Beratungen mit zu diskutieren ( www.diagnose-funk.org ).

Mit freundlichen Grüßen
Wohn- und Geschäftsberatung
Antwort von Dr. Edgar Franke
1Empfehlung
31.01.2013
Dr. Edgar Franke
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie wissen, beschäftigt sich unsere Fraktion bereits seit weit mehr als 10 Jahren mit dem Thema. Die rot-grüne Bundesregierung war 2001 den Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) gefolgt und hatte mit Mitteln aus drei Bundesministerien und der Mobilfunkbetreiber das Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm mit mehr als 50 Forschungsprojekten auf die Beine gestellt. Seitdem verfolgt die SPD-Bundestagsfraktion die Entwicklungen sehr aufmerksam. Wir setzen uns grundsätzlich für Lösungen ein, die der aktuellen wissenschaftlichen Lage, aber auch dem Vorsorgeprinzip Rechnung tragen.

Vor wenigen Wochen ist unserer Fraktion der Arbeitsentwurf zur Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung von der Bundesregierung zugeleitet worden. Unsere Fachpolitiker erwarten für Anfang Februar den Kabinettsbeschluss, voraussichtlich Ende Februar wird der Deutsche Bundestag seine Beratungen beginnen. Ich teile Ihre Auffassung, dass im weiteren Verlauf der Novellierung auch den Abgeordneten des Bundestages eine große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zukommt und wir sind uns dieser Verantwortung selbstverständlich bewusst.

Deshalb können Sie sicher sein, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion intensiv mit den aktuellen und neuen Aspekten und Erkenntnissen zur Thematik, insbesondere aktuellen internationalen Forschungsergebnissen auseinandersetzen und dabei auch die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. und der anderen Umweltverbände in die Beratungen einbeziehen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
07.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Franke, ich bin im Leistungsbezug von Alg.2 und wollte eine Berufliche Weiterbildung auf Wissenschaftlicher Basis bei der FH Köln oder bei der TH Kaiserslautern in Anspruch nehmen und habe dafür einen Antrag auf Bildungsgutschein bei dem Job-Center Schwalm-Eder gestellt.
Dieses wurde mit der Begründung abgelehnt das beide Hochschulen die eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und Stätten der Forschung und Lehre sind nicht durch die BA zertifiziert seien.
Wer sonst wenn nicht die Hochschulen setzen die Parameter für die Lehre und Lehrinhalte?
Diese sollen sich nach dem Sozialgesetz durch die BA überprüfen und zertifizieren lassen,dieses mutet sich für mich so an als würde ein Fahrschüler den Fahrlehrer überprüfen um seine Kompetenz zu zertifizieren.
Laut Auskunft der BA sind keine Ausnahmen in dem Gesetz vorgesehen.
Ich bitte Sie um Überprüfung ob nicht International anerkannte Hochschulen durch eine Gesetzes- änderung von dieser Regelung ausgenommen werden können.
Weiterbildung kann nur Nachhaltig sein wenn man diese bei den besten Bildungsträgern absolviert, diese sind für mich die Hochschulen und nicht irgendwelche Privaten Instutionen deren Weiterbildungsangebot nur sehr dürftig für den Arbeitsmarkt und überhaupt nicht für spezielle Berufe geeignet sind.

Mfg.
Antwort von Dr. Edgar Franke
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11.03.2013
Dr. Edgar Franke
Lieber Herr ,

er Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die Bundesagentur für Arbeit Kosten einer beruflichen Weiterbildung für Sie übernimmt. Berufliche Weiterbildung ist jeder Bildungsvorgang, der eine vorhandene berufliche Vorbildung vertieft oder erweitert. Einen Rechtsanspruch hierauf haben Sie allerdings nicht!

Ein Bildungsgutschein ist einzulösen bei einem Bildungsträger. Dieser ist eine Bildungseinrichtung, die für die Weiterbildungsförderung einem Zulassungsverfahren unterliegt, d.h. für die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen akkreditiert wird. Weiterbildungsmaßnahmen werden zertifiziert.

So heißt es im SGB III § 81: Grundsatz
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
2. die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und
3. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Ausgehändigte Bildungsgutscheine können also nur bei für die Förderung zugelassenen Weiterbildungsträgern und -maßnahmen eingelöst werden.

So heißt es im SGB III § 178:
Ein Träger ist von einer fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn
1. er die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt
2. er in der Lage ist, durch eigene Bemühungen die berufliche Eingliederung von Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, (…)

aber § 180:
(3) Ausgeschlossen von der Zulassung ist eine Maßnahme, wenn
1. überwiegend Wissen vermittelt wird, das dem von allgemeinbildenden Schulen angestrebten Bildungsziel oder den berufsqualifizierenden Studiengängen an Hochschulen oder ähnlichen Bildungsstätten entspricht, (…)

Demnach ist ein Hochschulstudium keine Maßnahme im Sinne einer beruflichen Weiterbildung.

Ihre Meinung, dass die Weiterbildungsangebote von zugelassenen Bildungsträgern nur sehr dürftig für den Arbeitsmarkt und überhaupt nicht für spezielle Berufe geeignet sind, kann ich nicht teilen. Ich habe eine Vielzahl von Bildungsträgern in meinem Wahlkreis besucht und konnte mich stets von deren guter Arbeit überzeugen. Mit zumeist recht guten Vermittlungsquoten leisten sie sehr gute Arbeit und sind dabei bestens mit Unternehmen vernetzt.

Als ehemalige Direktor der DGUV: Akademie und Hochschule Bad Hersfeld kenne ich die Leistungen der Hochschulen. Sie können die für die Förderung notwendigen Bemühungen um die berufliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit ihren Kapazitäten nicht leisten.

Lieber Herr ,
Ihre persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme bzw. für eine Aufnahme eines Studiums kann ich Ihrer Anfrage nicht entnehmen. Ich glaube jedoch, dass Ihnen die Berufsberatung sicherlich passgenau auch Weiterbildungsmaßnahmen vermitteln kann, die auch gefördert werden. Sollten Sie die Voraussetzungen für ein Studium erfüllen, können Sie an einer Hochschule in Deutschland Ihr Studium aufnehmen. Es gibt ausreichend Hochschulen, für die Sie keine Studiengebühren zu entrichten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke
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Frage zum Thema Gesundheit
18.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Franke,

ich hätte gerne detailiert erfahren, warum Sie sich der Stimmer enthalten haben, bei dem Antrag gegen die Privatisierung des Wassers.
Weiterhin wollen Sie in dieser Sache bitte Ihre Meinung angeben.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Edgar Franke
bisher keineEmpfehlungen
20.03.2013
Dr. Edgar Franke
Sehr geehrter Herr ,

Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut. Eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung muss eine kommunale Aufgabe bleiben. Es bringt keinen Nutzen, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung dem Wettbewerb zu unterwerfen. Privatisierungen in der Wasserversorgung gehen zu Lasten der Qualität und verteuern dieses Lebensmittel, wie viele Beispiele in Europa zeigen.

Herr , wir beziehen da eindeutig Position. Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 28. Februar des Jahres mit einem eigenen Antrag die Bundesregierung aufgefordert, die geplante Richtlinie abzulehnen. Doch dieser Antrag wurde von den Regierungsparteien ebenso blockiert, wie die Anträge der Fraktionen der Grünen und der Linken.

Wir haben auch dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. Der Antrag der Linken zeigte Mängel, so dass wir uns da weitgehend der Stimme enthalten haben, ohne in der Sache uns zurückzuziehen. Auch in vielen Landes- und Kommunalparlamenten hat sich die SPD eindeutig gegen diese Richtlinie ausgesprochen. Wir unterstützen ebenso die EU-Bürgerinitiative "right2water". Machen Sie mit unter www.right2water.eu .


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke
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