Dr. Carola Reimann (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Carola Reimann
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Biotechnologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Braunschweig
Ergebnis
51,5%
Landeslistenplatz
19, Niedersachsen
weitere Profile
Wenn Sie Frau Reimann eine Frage stellen möchten, nutzen Sie ganz einfach das Frageformular auf dieser Seite. abgeordnetenwatch.de wird Ihre Frage für Sie an Frau Reimann zur Beantwortung weiterleiten. Die beantworteten Fragen erscheinen dann hier im Profil.
Fragen an Dr. Carola Reimann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Föderalismus
07.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Reimann,

die Haushalte des Bundes und der Länder weisen enorme Fehlbeträge aus. Hierdurch können sinnvolle Ausgaben für z.B. die Kinderbetreuung und die Bildung nicht in ausreichendem Umfang geleistet werden. Folglich besteht geradezu ein Zwang, zu sparen. Hierbei sollte selbstverständlich sein, dass zuallererst die Ausgaben gestrichen werden, die für die Bürgerinnen und Bürger keinen oder nur einen geringen Nutzen bringen. Dies trifft zweifellos auf die Kosten zu, die kleine Bundesländer oder (konsequent durchdacht) alle Bundesländer verursachen. Was hat der Bürger z.B. davon, dass 16 Bildungspolitiken betrieben werden? Eine einzige Bildungspolitik aus Berlin, die über PISA-Studien im internationalen Wettbewerb steht, reicht doch vollkommen aus!

Laut Berechnungen des Steuerzahlerbundes lassen sich durch die Abschaffung der Bundesländer jährlich 10,5 Mrd. Euro sparen (Ministerpräsidenten, Regierende Bürgermeister, Landesminister, Landesparlamente, Landesministerien). Folglich stellt sich die Frage, warum die Politik in Bezug auf Länderzusammenschlüsse untätig ist bzw. wie Sie sich zum erforderlichen Ende der Kleinstaaterei positionieren? Passiert nur deshalb nichts, weil die Politik hierdurch bei sich selbst sparen müsste?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Carola Reimann
1Empfehlung
08.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. September 2005 in dem Sie Kritik am föderalen Aufbau unseres Landes üben.

In einigen Punkten kann ich Ihre Kritik nachvollziehen. In der Tat ist es überlegenswert die Zahl der Bundesländer zu reduzieren. Eine Abschaffung aller Bundesländer lehne ich jedoch ab. Man darf den Föderalismus nicht ausschließlich von der Kostenseite her betrachten. Auch die Vorteile eines föderalen Staatsaufbaus müssen gesehen werden. Beispielsweise ermöglicht der Föderalismus, dass regionale Besonderheiten besser berücksichtigt werden können. Das Beispiel Frankreich zeigt, dass ein rein zentralistisch aufgebauter Staat nicht nur Vorteile mit sich bringt. Deshalb versucht Frankreich seit einigen Jahren die föderalen Elemente zu stärken.

Im Übrigen hat die bundesdeutsche Politik schon häufig Überlegungen zur Zusammenlegung von Bundesländern angestellt – ganz konkret bei der Länderfusion von Berlin und Brandenburg. Leider ist diese an der Ablehnung der Brandenburger Bevölkerung gescheitert. Die Politik hatte über Parteigrenzen hinweg den Zusammenschluss begrüßt. Hier zeigt sich, dass selbst in den neuen ostdeutschen Bundesländern eine starke Identifikation mit dem eigenen Bundesland besteht. Die Politik kann da nicht einfach darüber hinweg gehen.

Deshalb befürworte ich Länderfusionen nur, wenn sie auch von der Bevölkerung der betroffenen Bundesländer getragen werden und dies auch in einer Volksabstimmung deutlich zum Ausdruck kommt.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
10.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Reimann,
Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
Antwort von Dr. Carola Reimann
1Empfehlung
15.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

ich bin promovierte Biotechnologin. Bis zu meinem Eintritt in den Bundestag im Jahr 2000 habe ich in meinem Beruf gearbeitet. Ich bin weder Mitglied in Aufsichts- oder Verwaltungsräten, noch erhalte ich Leistungen von Verbänden, Unternehmen oder von Privatpersonen.
Mit den auf Antrag der Rot-Grünen-Bundestagsfraktion vorgenommenen Änderungen im Abgeordnetengesetz und in den Verhaltensregeln haben wir dem berechtigten Anspruch der Öffentlichkeit Rechnung getragen, genauer über Art und Umfang von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten informiert zu sein. Die Öffentlichkeit soll wissen, was ein Abgeordneter tut, bei wem er beschäftigt ist, wessen Interessen er vertritt.
Trotz des beharrlichen Widerstandes von CDU/CSU und FDP haben wir diese Regelungen für mehr Transparenz und Offenheit im Bundestag durchgesetzt. Denn wir sind der Auffassung, dass die Höhe der Nebeneinkünfte einen Hinweis darauf geben kann, ob ein Abgeordneter in der Wahrnehmung seines Mandats durch wirtschaftliche Abhängigkeiten beeinflusst werden kann. Unter Berücksichtigung der Grenzen der Verfassung haben wir die Regeln über die Anzeige von Tätigkeiten und Einkommen von Abgeordneten klarer gefasst und
verschärft.
Wir werden uns nachdrücklich für die konsequente Umsetzung dieser Reformen auch in der kommenden Wahlperiode des deutschen Bundestages einsetzen. Es wird sich zeigen, ob der unionsdominierte Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf noch aufhält. Dies wäre jedoch sehr ungewöhnlich, da es sich um eine Angelegenheit handelt, die ausschließlich die Abgeordneten des Bundestages betrifft.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Carola Reimann
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.