Dr. Beate Merk (CSU)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsministerin der Justiz, stellv. CSU-Parteivorsitzende, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Wahlkreis Schwaben - Ohne Stimmkreis
weitere Profile
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. Juli 2010 entschieden, dass die bisherige gesetzliche Regelung der elterlichen Sorge von Vater und Mutter, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Nach dem bisherigen Recht stand der Mutter in diesen Fällen das alleinige Sorgerecht zu. Eine gemeinsame Sorge konnte der Vater nur erreichen, wenn die Mutter dem zustimmte. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

aus aktuellem Anlass möchte ich aus einer Anfrage an Sie, Herr Hage, 06. März 2011 zitieren:

"...Fast jeder kann ohne Kontrolle ins Amtsgebäude rein- und rausspazieren. ...
Scheinbar müssen wohl erst Richter und Staatsanwälte erschossen werden, bevor Ihr Ministerum reagiert!? Was ist das Leben eines Menschen der Staatsregierung wert?"

Da diese Anfrage hier in einem öffentlichen Forum gestellt wurde, lautet meine Frage, inwieweit Sie oder Angehörige einer Staatsanwaltschaft die Straftat der "Störung des öffentlichen Friedens" nach § 126 StGB verfolgt haben und was ermittelt wurde? Gingen Sie von einer direkten oder konkludenten Aufforderung zur Gewalt gegen, Zitat: "Richter und Staatsanwälte" aus?

Meine Frage ist weiter dahin begründet, dass ich aufgrund einer weitaus sachlicheren Äußerung in einer (nichtöffentlichen) Dienstaufsichtsbeschwerde an Ihr Ministerium - ich wies in konkreter Replik darauf hin, dass das Gebaren der bayerischen Staatsanwaltschaft Eskalationen durch Einzelne "befördern" würde - für 10 Monate UNSCHULDIG in UNTERSUCHUNGSHAFT gehalten, zweimalig ohne Haftgrund in Baden-Württemberg festgenommen wurde und desweiteren der bizarre Versuch einer UNBEFRISTETEN UNTERBRINGUNG nach § 63 StGB in Bayern erfolgte.

Auch verweise ich nochmals auf bisherige Anfragen hier und bitte weiter um entsprechende Beantwortung der Frage, welche UNABHÄNGIG und OBJEKTIV wertende Behörde für Bearbeitung - wie ich geltend mache - STRAFANZEIGE und AMTSENTFERNUNG wegen FREIHEITSBERAUBUNG im Amt gegen den weisungsbefugten Generalstaatsanwalt Lückemann (CSU), der sich laut Presse über JEDE Anordnung von "Untersuchungshaft" informieren lässt und dem ich insoweit aus Würzburg bekannt bin sowie den mit diesem befreundeten Richter Dr. Baumann (CSU), Vorsitzender der 1. Strafkammer des OLG Bamberg und den hierin tätigen Richter Schepping, dem ich ebenfalls persönlich bekannt war zuständig ist!

Was wurde bislang unternommen?

Mit freundl. Grüßen

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