Dr. Andreas Dressel (SPD)
Abgeordneter Landtag Hamburg

Grunddaten
Geburtstag
06.01.1975
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Fraktionsvorsitzender, Verwaltungsjurist in Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (zurzeit ohne Bezüge beurlaubt)
Wohnort
-
Wahlkreis
Alstertal - Walddörfer , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
keinen
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In der Tat ist eine möglichst effektive Verkehrsberuhigung am Rügelsbarg ein wichtiges Anliegen, das besonders unsere Kommunalpolitiker vor Ort im Blick haben. An dem Thema sind die örtlichen Gremien weiter dran. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
05.12.2012
Von:

Ex-Senatorin Christa Goetsch hat 17 Monate Übergangsgeld kassiert (3 Monate volles Übergangsgeld in Höhe der Besoldungsgruppe B 11 = 42.000 €, dann weitere 14 Monate hälftige Bezüge in Höhe von insgesamt 98.000,-- €, macht zusammen 140.000,-- €), nebenbei hat sie ihre Abgeordnetenbezüge in Höhe von mtl. 2700,-- € erhalten, um dann mit Medienecho versehen, ihre eigentliche Tätigkeit als Lehrerin erst am 01.11.2012 wieder aufzunehmen. Nach Meinung des dbb hamburg ist ein solches Verhalten Ausruhen auf Staatskosten, denn Frau Goetsch hätte ihre Lehrtätigkeit auch bereits direkt nach der für sie verlorenen Bürgerschaftswahl im Februar 2011, sprich im März 2011, wieder aufnehmen können………
Was halten Sie von einer Änderung des Senatsgestzes und wie soll es aussehen?
Antwort von Dr. Andreas Dressel
bisher keineEmpfehlungen
18.12.2012
Dr. Andreas Dressel
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihnen mitteilen, dass auch wir Änderungsbedarf bei dem Hamburgischen Senatsgesetz sehen und die notwendigen parlamentarischen Beratungen aktiv voran bringen.

Es haben bereits ausführliche öffentliche Beratungen zu einer Änderung des Hamburgischen Senatsgesetzes im Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft stattgefunden. Dies beinhaltete auch eine Expertenanhörung und einen umfassenden Vergleich mit dem Sachstand in den anderen Bundesländern. Die Expertenanhörung hatte ergeben, dass die bisherigen Regelungen nicht unverhältnismäßig, die vorgesehenen maßvollen Korrekturen aber sinnvoll seien.

Den Beratungen liegt ein Entwurfsvorschlag der SPD-Fraktion für eine möglichst interfraktionelle Gesetzesänderung zu Grunde, der insbesondere folgende Punkte beinhaltet:

  • Die Altersgrenze für den Bezug des Ruhegehaltes soll auf 65-67 Jahre angehoben werden, angelehnt an die Bestimmungen für hamburgische Beamtinnen und Beamte.
  • Bei vorzeitiger Inanspruchnahme des Ruhegehaltes werden Abschläge vorgenommen für jedes Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme.
  • Die Anrechnungsvorschriften werden verschärft. Zukünftig sollen Abgeordnetengehälter auf das Ruhegehalt angerechnet werden.

Diese Regelungen sind nach Ansicht der SPD-Fraktion mit Blick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen, insbesondere die Rente ab 67, notwendig und verhältnismäßig. Der Vorschlag orientiert sich dabei weitestgehend an den Regelungen im Bundesministergesetz.

Bei der Diskussion über die Versorgung der Senatsmitglieder ist aber auch zu berücksichtigen, dass ein Senatorenamt spezielle Gegebenheiten mit sich bringt, die bei sorgfältiger, kritischer Betrachtung mit in die Bewertung einfließen sollten. So ist eine Senatorin oder ein Senator einer jederzeitigen fristlosen Kündigung ausgesetzt. Ebenso sind in Hamburg Besonderheiten zu beachten, die in anderen Bundesländern nicht vorliegen. In Hamburg ist unter anderem ein Senatorenamt unvereinbar mit einem Abgeordnetenmandat und die Senatsmitglieder müssen sich an der Altersvorsorge beteiligen.

All diese Stichpunkte fließen in die Neuordnung mit ein, denn bei dem Thema sind ausführliche Beratungen selbstverständlich unverzichtbar und ein möglichst breiter überparteilicher Konsens sinnvoll. Voraussichtlich im Frühjahr 2013 wird sich die Hamburgische Bürgerschaft mit der Novelle beschäftigen.

Mit besten Grüßen
Ihr
Andreas Dressel
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Frage zum Thema Arbeit
08.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

die Initiative der SPD, die Managergehälter der Privatwirtschaft durch eine gesetzliche Regelung zu begrenzen, begrüße ich sehr.
Parallel dazu sollten jedoch auch und gerade die Managergehälter der öffentlichen Unternehmen gegrenzt werden. Wenn man davon ausgeht, dass Gehälter insbesondere die Verantwortung, die Qualifikation, das Engagement und die Breite der Aufgaben widerspiegeln, so ist es unverständlich, dass ein Manager eines hamburgischen öffentlichen Unternehmens mehr verdient, als der 1. Bürgermeister der FHH. Wenn man ein mögliche Gegenargument, die Konkurrenzsituation zu Privatunternehmen, betrachtet, so kann dem entgegengehalten werden, dass doch gerade Aufgaben dieser Manager nicht wegen der Gehaltshöhe angenommen werden sollten, sondern in erster Linie aufgrund des Interesses an der jeweiligen Position.
Sehen Sie eine Möglichkeit, das Ziel der Begrenzung auf die Höhe des Gehalts des 1. Bürgermeisters festzuschreiben und sich diesem Ziel schrittweise - bei Neuausschreibungen der frei gewordenen Stellen – zu nähern?
Antwort von Dr. Andreas Dressel
bisher keineEmpfehlungen
19.03.2013
Dr. Andreas Dressel
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Frage!

Exzesse, wie wir sie in manchen Teilen der Privatwirtschaft kennen, haben wir unter den Hamburger öffentlichen Unternehmen zum Glück nicht. Wir wollen jetzt in einem ersten Schritt jetzt volle Transparenz herstellen und beantragen deshalb eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber der Bürgerschaft, DRS 20/7236. Schon das wird einen gewissen regulierenden Effekt auch in Ihrem Sinne haben. Im - im Internet einsehbaren - Hamburger Corporate Governance Kodex sind zudem Maßgaben auch für die Gehaltshöhe enthalten, auch das nehmen wir sehr ernst - vor allem im Rahmen von Neuverträgen. Bei allem müssen wir aber auch bedenken, dass wir Manager - und Managerinnen! - in diesen Unternehmen brauchen, die auch privatwirtschaftliches Knowhow mitbringen. Eine zu starre Orientierung am öffentlichen Besoldungsrecht wird nicht immer hinhauen.

Beste Grüße,
Andreas Dressel
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
17.03.2013
Von:

Es werden GesetzlicheÄnderungen an meiner( sowie meinen Vorsorge für meine Kinder) Beteiligung an Bewertungsreserven bei der Lebens-/ Rentenversicherung diskutiert.Setzen Sie sich dafür ein, das dieses Gesetzes Vorhaben, das Verbrauerschützer als unverschämte Enteignung der Versicherungsnehmer bezeichnen, gestoppt wird.

mit freundlichen Gruß
S.

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Frage zum Thema Finanzen
20.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

am vergangenen Freitag ist ein Finanzierungsmodell in den Diskurs geraten, welches den 100-prozentigen Rückkauf der Hamburger Energienetze ermöglichen könnte, ohne - so wie ich es verstanden habe - den Hamburger Haushalt zu belasten. Heute am 20. April 2013 werden Sie in der klassischen Bild-Zeitung auf Seite 4 unter der Rubrik "Hamburg - unsere Stadt" auf den Vorschlag, Zwecks Finanzierung eine Bürgergenossenschaft zu gründen, wie folgt zitiert:

"Solche Modelle sind nur für kleine Gemeinden interessant".

a) Können Sie Ihre Argumentation bitte begründen. Denn dies leuchtet mir nicht ein, weil große Gemeinden in meinen Augen eine größere Bürgergenossenschaft ermöglichen können. Ganz davon abgesehen, dass Hamburg nicht gerade zum Armenhaus von Europa zählt. Will damit sagen, die Konten sehr vieler Hamburger Bürgerinnen und Bürger sind gut belegt und suchen nach sicheren Anlagemöglichkeiten vor Ort.

b)Warum blocken Sie?

Über eine zeitnahe Antwort aus gegebenemm Anlass würden sich potentielle Investoren sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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