Dorothee Bär (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dorothee Bär
Geburtstag
19.04.1978
Berufliche Qualifikation
Diplom-Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ebelsbach
Wahlkreis
Bad Kissingen
Ergebnis
53,7%
Landeslistenplatz
7, Bayern
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Meiner Meinung nach ist die Zeit überreif für eine Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten. Ich sehe keine Lösung mehr, die ohne Gesetze auskommt: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass freiwillige Selbstverpflichtungen nichts helfen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
17.02.2012
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Bär,

Anfang 2010 haben Sie einen Kommentar zu seiner Anfrage wegen Griechenland geschrieben. Jetzt nach zwei Jahren und nachdem der deutsche Bürger mit 60 Milliarden für ein Volk von 10 Millionen belastet ist, werde ich für dieses "Faß ohne Boden" immer weiterbelastet.
1.)Warum finanziert man ein bankrottes, korruptes, politisches System, das nicht finanzierbar ist, auf Kosten der deutschen Steuerzahler?
2.)Ist es nicht an der Zeit derart exorbitante, außergewöhnliche Belastungen der Deutschen durch eine Volksbefragung zu bestätigen; bevor sie stattfinden?
"Zum Wohle des deutschen Volkes" heißt es! Damit ist sicher nicht gemeint, daß man Deutschland aus "Solidarität" ruiniert.
Da ich seit über 60 Jahren Griechenlandfan bin, dort halbjährig wohne und das griechische Volk, daß unter seiner desolaten Regierung leidet, zutiefst bedauere, und die derzeit von der EU erwungenen Maßnahmen vollkommen kontraproduktiv sind, frage ich Sie:
3.) Wann ist hier die Grenze der Zumutung erreicht.?
Wir vernichten riesige Summen, die zu einem beachtlichen Teil in die Taschen derjehnigen fliessen, die dieses Chaos angerichtet haben mit dem Erfolg, dass es dem griechischen Volk nur noch schlechter geht und kein Ende abzusehen ist.
Antwort von Dorothee Bär
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26.04.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Nachricht. Die dauerhafte Stabilisierung der Eurozone kann nur gelingen, wenn die Eurostaaten zu solider Haushaltspolitik zurückkehren und ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gezielt stärken. Dies ist die wichtigste Erkenntnis aus den Ereignissen rund um die griechische Finanzkrise seit dem Mai 2010. Klar ist jedoch, dass Versäumnisse der vergangenen Jahre nicht über Nacht beseitigt werden können. Aus diesem Grund ist es notwendig, einen Euro-Rettungsschirm aufzuspannen, der bedrohten Eurostaaten vorübergehend und unter strengen Auflagen finanziell unter die Arme greift.

Der Deutsche Bundestag hat am 27. Februar dieses Jahres mit breiter Mehrheit einem zweiten Hilfspaket für Griechenland zugestimmt. Voraussetzung für weitere Hilfen ist, dass Griechenland die vereinbarten Einsparungen und Strukturreformen tatsächlich umsetzt und die privaten Gläubiger Wochen bereit sind, ihren Beitrag zur Wiederherstellung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands zu leisten. Nach intensiver Abwägung bin ich, wie die Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen, zu dem Schluss gekommen, dass die Fortsetzung der Unterstützung Griechenlands der Weg ist, der aus deutscher Sicht mit den geringsten Risiken und Kosten verbunden ist.
Als wichtigen Schritt zur Schaffung einer Stabilitätsunion in der Eurozone haben die Staats- und Regierungschefs der Eurostaaten bei ihrem Gipfeltreffen am 30. Januar dieses Jahres den sogenannten Fiskalpakt vereinbart. Darin verpflichten sich die Staaten zu einer dauerhaft soliden Haushaltspolitik, die die Verankerung nationaler Schuldenbremsen einschließt. Neben der Einführung einer Schuldenbremse haben sich die Eurostaaten darauf verständigt, den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bereits ab 1. Juli dieses Jahres in Kraft zu setzen. Dieser löst den bisherigen provisorischen Rettungsschirm EFSF ab. Entscheidend ist dabei, dass sämtliche Mittel daraus zeitlich befristet und nur gegen strenge Auflagen - in der Regel in Form von Krediten - vergeben werden. Durch den Rettungsschirm sollen keine dauerhaften Abhängigkeiten geschaffen oder ein Art Länderfinanzausgleich auf europäischer Ebene etabliert werden. Ziel des ESM ist vielmehr, anderen Eurostaaten bei einer vorüber-gehenden Haushaltsnotlage unter die Arme zu greifen und dadurch Schaden vom Euro abzuwenden.

Deutschland hat ein elementares Interesse daran, zur Stabilisierung des Euro im Rahmen seiner Möglichkeiten beizutragen. Als exportorientierte Nation profitieren wir in besonderem Maße von einem stabilen Euro. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen kommt die Tatsache zugute, dass mit der Einführung des Euro das Währungsrisiko in der Eurozone entfallen ist. Mehr als 40 Prozent der deutschen Exporte gehen heute in andere Eurostaaten. Zudem hat der Euro seit seiner Einführung für Preisstabilität gesorgt und damit die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger in den Eurostaaten gesichert.

Der Deutsche Bundestag wird bei allen Maßnahmen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms, die seine Haushaltsverantwortung berühren, das letzte Wort haben. So darf die Bundesregierung allen wesentlichen Maßnahmen im Rahmen der EFSF, wie etwa der Aktivierung des Rettungsschirms für einen Eurostaat sowie nachträglichen Änderungen an einem Sanierungsprogramm oder am EFSF-Vertrag selbst, nur dann zustimmen, wenn das Plenum des Deutschen Bundestages hierzu vorab ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat. Damit bleibt das Budgetrecht des Deutschen Bundestages in vollem Umfang gewahrt.

Die christlich-liberale Koalition sieht sich gegenwärtig mit einer Finanzkrise konfrontiert, die auf politische Verfehlungen in anderen Eurostaaten zurückzuführen sind. Darüber hinaus hat die rot-grüne Bundesregierung durch die Aufweichung der Stabilitätskriterien im Jahr 2005 maßgebliche Voraussetzungen für die derzeitige Schuldenpolitik einzelner Eurostaaten geschaffen. Nun stehen wir in der Verantwortung, einen annehmbaren und tragfähigen Umgang mit der Schuldenkrise zu finden, der den Interessen Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger am meisten gerecht wird.

Ich bin zuversichtlich, dass der von der christlich-liberalen Koalition eingeschlagene Weg die Grundlage für die dauerhafte Stabilisierung des Euro schaffen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

Auf der NGO Branch Seite der UN, wenn sie dort Germany eingeben, wird
unser Land als Nicht-Regierungs-Organisation aufgeführt.
esango.un.org


Ich möchte gern wissen, was die Bundesregierung tut, um
diesen Status zu ändern, um uns in die Souveränität zurückzuführen?

Wann werden wir aufgerufen eine Verfassung zu wählen, das GG wurde ja nie
vom Volk als Verfassung ratifiziert. (Obwohl in der Präambel behauptet, jedoch in Artikel 146 GG besteht die Forderung weiterhin)

Wenn Sie dieses Ziel nicht verfolgen, bitte erläutern sie warum sie
völkerrechtlich keinen Hochverrat an unserem Land begehen, wenn sie
stattdessen daran arbeiten unser Land einer anderen übergeordneten NGO
Form (EU) zu unterwerfen, wozu sie selbst als Nichtregierungsorganisation
überhaupt nicht zu legitimiert sind.

Mit freundlichen Grüßen...

PS: Ich weise sie auf ihre Auskunftspflich hin, nach bestem Wissen und
Gewissen, auskunft zu geben.
Antwort von Dorothee Bär
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23.04.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage aus dem Bereich "Demokratie und Bürgerrechte" auf Abgeordnetenwacht.de.

Auf der von Ihnen angesprochenen NGO Branch Internetseite der Vereinten Nationen, werden deutsche NGOs, die bei den VN registriert sind, aufgelistet. Ein Eintrag, der den Staat Bundesrepublik Deutschland als NGO darstellt, konnte ich nicht ausfindig machen. Die auf Ihren Internetrecherchen beruhende Vermutung, die Bundesrepublik Deutschland wird bei den VN nicht als souveräner Staat anerkannt bzw. geführt, halte ich für äußerst konstruiert. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass die Gefahr, die Bundesrepublik Deutschland mit einer NGO zu verwechseln, bei geneigten Nutzerden dieser Seite nicht existiert.

Im zweiten Teil Ihrer Anfrage sprechen Sie den Art. 146 GG sowie Souveränitäts- und Verfassungsfragen an. Nach der herrschenden Rechtsauffassung in Deutschland, der ich mich uneingeschränkt anschließe, bedarf es auch nach der deutschen Einheit keiner neuen gesamtdeutschen Verfassung. Art. 146 GG wurde gemäß Art. 4 Ziff. 6 Einigungsvertrag vom 31.08.1990 neu gefasst. Diese Neufassung erklärt sich daraus, dass der Art. 146 GG alte Fassung (a.F.) durch die Vollendung der staatlichen Einheit Deutschlands über den Beitritt der früheren DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 S. 2 GG obsolet geworden ist. Das Grundgesetz ist somit zur definitiven gesamtdeutschen Verfassung geworden.

Soweit Art. 146 GG a.F. festgestellt hat, dass "dieses Grundgesetzt […] seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist", kommt Art. 146 GG neue Fassung (n.F.) lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Denn der Erlass einer neuen Verfassung, die ggf. das Grundgesetzt ablösen könnte, liegt in der freien Entscheidung des Volks- und Verfassungssouveräns. Da sich das Grundgesetzt über die letzten Jahrzehnte bewährt hat, sehe ich derzeit keine Notwendigkeit das Grundgesetz durch einen neu zu schreibende Verfassung abzulösen.
Falls Sie an weitergehenden Erläuterungen interessiert sind, lege ich Ihnen die Ausführungen im Grundgesetzkommentar Maunz / Dürig, der sowohl den verfassungsrechtshistorischen Zusammenhang sowie die geltenden Verfassungsrechtslage ausführlich darstellt, ans Herz.

Viele Grüße
Ihre
Dorothee Bär, MdB
Stv. Generalsekretärin der CSU
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

in der Antwort auf die Frage von /1/ haben Sie den Vorwurf geäußert, dass der Ton gegenüber Politiker, die nicht die gleiche Position wie man selbst haben, oft unangemessen scharf wird.

  • beruft sich auf das Diskriminierungsverbot der EMRK und des GG, Art. 3.
  • Sie hingegen wollen der Mutter erneut eine Vorrangstellung gewähren und wollen weiterhin Art. 6, Abs. 5 GG verletzen.

Art. 6, Abs. 5 GG verlangt, dass nicht eheliche Kinder genau so zu behandeln sind, wie eheliche.

Während eheliche Kinder sofort einen Vater haben, der das Sorgerecht für sie innehat, wollen Sie weiterhin - obwohl im 21. Jh. ein Vaterschaftstest kein Problem mehr darstellt - das nicht eheliche Kind ohne einen Vater lassen, der für ihn sorgen kann, wenn die Mutter das nicht will.

Da Sie aber nicht dafür eintreten, dass der Vater kein Unterhalt bezahlen muss, wenn er von der Mutter nicht als sorgerechtsfähiger Vater anerkannt wird, DISKRIMINIEREN Sie offen jeden Vater, der sich um seine Kinder kümmern möchte, aber von der Mutter nicht akzeptiert wird.

Können Sie verstehen, dass der Ton dieser Männer schärfer wird, nachdem wir seit 1977 ein regelrechtes Abschlachten der Scheidungs- und Trennungsmänner hatten, mit einer kaum vorhandenen Reaktion der Politik?

Die andere Frage, deren Beantwortung durch Politiker kaum noch jemand verstehen kann:
  • hatte Sie zu Ihrer Meinung zu einem Gerichtsurteil gefragt, offensichtlich in der falschen Annahme, dass bei uns die Gewaltenteilung herrscht und Sie einzig und allein Ihrem Gewissen verpflichtet sind

Teilen Sie die Schlußfolgerung in /2/: "durch die Justiz selbst (kann) ... verbrecherisches Unrecht begangen werden, ohne dass es dafür (belangbare) Täter gibt."?

Meinen Sie nicht, dass Ungerechtigkeit typisch für das dt. Kindschaftsrecht geworden ist, weil eben die Politiker dazu schweigen, statt Maßnahmen zu ergreifen?

MfG
MB

/1/ tinyurl.com
/2/ tinyurl.com
Antwort von Dorothee Bär
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19.03.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

der Koalitionsausschuss hat sich am vergangenen Sonntag mit dem Thema beschäftigt. Das gemeinsame elterliche Sorgerecht nicht verheirateter Eltern wird auf folgender Basis neu geregelt: Der Vater kann wählen, ob er nach Abgabe einer Sorgeerklärung das Sorgerecht direkt beim Familiengericht beantragt oder sich (zunächst) an das Jugendamt wendet. Auch wenn er sich gegenüber dem Jugendamt erklärt, kann er jederzeit das Familiengericht anrufen, insb. wenn sich herausstellt, dass die Mutter sich beim Jugendamt nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden erklärt oder sich nicht äußert. Im gerichtlichen Verfahren erhält die Mutter eine Frist zur Stellungnahme von 6 Wochen, innerhalb derer sie zum Antrag des Vaters Stellung nehmen muss. Das Familiengericht entscheidet in einem beschleunigten schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der Eltern, wenn die Mutter nicht Stellung nimmt oder keine potenziell kindeswohlrelevanten Gründe geltend macht bzw. derartige Gründe dem Gericht auch sonst nicht bekannt geworden sind.

Das Familiengericht spricht auch dem Vater das Sorgerecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht (negative Kindeswohlprüfung, "Beweislastumkehr").

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär
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Frage zum Thema Zweites Rettungspaket für Griechenland
11.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bär

Vor kurzem wurde im Bundestag über das zweite Rettungspaket für Griechenland abgestimmt.
Inzwischen sind die Aufwendungen für Deutschland existenzbedrohend, bzw. die Rettung von Griechenland ist ein Fass ohne Boden.

Mir würde interessieren wie sie darüber abgestimmt haben, bzw. wie ihre Meinung dazu ist.
Wenn ich das Abstimmungsverhalten der im Parlament vertretenen demokratischen Parteien ansehe, verstehe ich nicht die grosse Zustimmung zu den Rettungspaket (80 - 90%).

Wie sieht es bei diesen Prozentzahlen eigentlich mit der demokratischen Grundforderung aus, dass der Abgeornete nur seinem Gewissen verantwortlich ist.

Ich wende mich an sie, da sie die, für meinen Wahlkreis, zuständige Abgeordnete sind. Bei zukünftigen Wahlen werde ich meine Stimmabgabe von der Einstellung der Parteien zu solchen grundlegenden Entscheidungen abhängig machen.

Oder sollte der gewählte Abgeordnete nicht auch Schaden vom deutschen Volk abhalten?


Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Dorothee Bär
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14.03.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. März 2012. Die dauerhafte Stabilisierung der Eurozone kann nur gelingen, wenn die Eurostaaten zu solider Haushaltspolitik zurückkehren und ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gezielt stärken. Dies ist die wichtigste Erkenntnis aus den Ereignissen rund um die griechische Finanzkrise seit dem Mai 2010. Klar ist jedoch, dass Versäumnisse, die sich über viele Jahre hinweg aufgetürmt haben, nicht über Nacht beseitigt werden können. Aus diesem Grund ist es notwendig, einen Euro-Rettungsschirm aufzuspannen, der bedrohten Eurostaaten vorübergehend und unter strengen Auflagen finanziell unter die Arme greift. Denn von der Insolvenz eines Eurostaates wären alle übrigen Eurostaaten einschließlich der dort ansässigen Finanzinstitute und Unternehmen in erheblichem Ausmaß betroffen. Die Folgen einer solchen Entwicklung sind kaum abschätzbar und würden jeden einzelnen Bürger auch ganz unmittelbar treffen.
Der Deutsche Bundestag hat am 27. Februar dieses Jahres mit breiter Mehrheit einem zweiten Hilfspaket für Griechenland zugestimmt. Dieses enthält mit der substantiellen Beteiligung privater Gläubiger und verschärften Aufsichts- und Kontrollrechten gegenüber Griechenland – etwa durch die Einrichtung eines Sonderkontos – zentrale Forderungen der CSU-Landesgruppe. Voraussetzung für weitere Hilfen ist, dass Griechenland die vereinbarten Einsparungen und Strukturreformen tatsächlich umsetzt und die privaten Gläubiger in den nächsten Wochen bereit sind, ihren Beitrag zur Wiederherstellung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands zu leisten. Die Einhaltung dieser Bedingungen werden die Eurostaaten einer genauen Überprüfung unterziehen. Mit einem zweiten Hilfspaket wäre die Zahlungsfähigkeit Griechenlands bis 2014 sichergestellt, ein ungeordneter Staatsbankrott abgewendet und die Gefahr eines Übergreifens der Krise in Griechenland auf andere Staaten verringert. Im Falle einer ungeordneten Zahlungsunfähigkeit Griechenlands wäre hingegen nicht nur die positive deutsche Wirtschaftsentwicklung der letzten Jahre, sondern darüber hinaus der Zusammenhalt der Eurozone und der Europäischen Union insgesamt erheblichen Gefahren ausgesetzt.

Als wichtigen Schritt zur Schaffung einer Stabilitätsunion in der Eurozone haben die Staats- und Regierungschefs der Eurostaaten bei ihrem Gipfeltreffen am 30. Januar dieses Jahres den sogenannten Fiskalpakt vereinbart, der neue haushaltspolitische Regeln für den gesamten Euroraum sowie weitere acht beteiligte EU-Mitgliedstaaten enthält und spätestens im Januar 2013 in Kraft treten soll. Darin verpflichten sich die Staaten zu einer dauerhaft soliden Haushaltspolitik, die die Verankerung nationaler Schuldenbremsen einschließt. Haushaltssünder werden künftig schneller und härter bestraft. Steigt die Verschuldung übermäßig an, wird ein automatischer Mechanismus zur Durchführung von Korrekturmaßnahmen in Gang gesetzt. Diejenigen Staaten, deren öffentlicher Schuldenstand über dem Referenzwert von 60 % des Bruttoinlandsprodukts liegt, müssen ihre Schulden jährlich um durchschnittlich ein Zwanzigstel verringern. Mit dem Fiskalpakt wird die von der unionsgeführten Bundesregierung beschlossene deutsche Schuldenbremse zum Modell für die gesamte Eurozone. Dies ist ein ganz entscheidender Verhandlungserfolg von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Neben der Einführung einer Schuldenbremse haben sich die Eurostaaten darauf verständigt, den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bereits ab 1. Juli dieses Jahres in Kraft zu setzen. Dieser löst den bisherigen provisorischen Rettungsschirm EFSF ab. Der ESM-Vertrag sieht vor, dass der Fonds insgesamt maximal 500 Milliarden Euro an bedürftige Euro-Staaten ausleihen kann. Entscheidend ist dabei, dass sämtliche Mittel daraus zeitlich befristet und nur gegen strenge Auflagen - in der Regel in Form von Krediten - vergeben werden. Durch den Rettungsschirm sollen keine dauerhaften Abhängigkeiten geschaffen oder ein Art Länderfinanzausgleich auf europäischer Ebene etabliert werden. Ziel des ESM ist vielmehr, anderen Eurostaaten bei einer vorübergehenden Haushaltsnotlage unter die Arme zu greifen und dadurch Schaden vom Euro abzuwenden.

Deutschland hat ein elementares Interesse daran, zur Stabilisierung des Euro im Rahmen seiner Möglichkeiten beizutragen. Als exportorientierte Nation profitieren wir in besonderem Maße von einem stabilen Euro. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen kommt die Tatsache zugute, dass mit der Einführung des Euro das Währungsrisiko in der Eurozone entfallen ist. Mehr als 40 Prozent der deutschen Exporte gehen heute in andere Eurostaaten. Zudem hat der Euro seit seiner Einführung für Preisstabilität gesorgt und damit die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger in den Eurostaaten gesichert. Dies zeigt: Wirtschaft und Wachstum in Deutschland sind untrennbar mit der Stabilität des Euro verbunden. Es liegt daher in unserem ureigenen Interesse, ein Auseinanderbrechen der Währungsunion zu verhindern und die notwendigen Maßnahmen für den Erhalt des Euro zu ergreifen.

Der Deutsche Bundestag wird bei allen Maßnahmen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms, die seine Haushaltsverantwortung berühren, das letzte Wort haben. So darf die Bundesregierung allen wesentlichen Maßnahmen im Rahmen der EFSF, wie etwa der Aktivierung des Rettungsschirms für einen Eurostaat sowie nachträglichen Änderungen an einem Sanierungsprogramm oder am EFSF-Vertrag selbst, nur dann zustimmen, wenn das Plenum des Deutschen Bundestages hierzu vorab ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat. Damit bleibt das Budgetrecht des Deutschen Bundestages in vollem Umfang gewahrt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages auch für den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM in vollem Umfang erhalten bleiben.

Die christlich-liberale Koalition sieht sich gegenwärtig mit einer Finanzkrise konfrontiert, die auf politische Verfehlungen in anderen Eurostaaten zurückzuführen sind. Darüber hinaus hat die rot-grüne Bundesregierung durch die Aufweichung der Stabilitätskriterien im Jahr 2005 maßgebliche Voraussetzungen für die derzeitige Schuldenpolitik einzelner Eurostaaten geschaffen. Nun steht jedoch unter anderem die CSU-Landesgruppe in der Verantwortung, einen annehmbaren und tragfähigen Umgang mit der Schuldenkrise zu finden, der den Interessen Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger am meisten gerecht wird.

Ich bin zuversichtlich, dass der von der christlich-liberalen Koalition eingeschlagene Weg die Grundlage für die dauerhafte Stabilisierung des Euro schaffen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
20.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

am 26.04 ist Boys und Girls Day, zwei Veranstaltungen, die überhaupt nicht gleichwertig sind: Während beim Girls Day Mädchen Einblick in Universitäten, Forschungszentren und sonstige akademische Berufe erhalten (selbst dann, wenn sie bereits die Mehrheit der Studenten stellen, z.B. in der Biologie) (der Girls Day wird deshalb vom Bildungs- und Frauenministerium unterstützt, der Boys Day nur vom Frauenministerium), beschränkt es sich bei Buben auf Erzieher, Krankenpfleger, Altenpfleger, Hauswirtschaftler und auch noch ein bisschen Grundschullehrer; fast die gesamte Palette an akademischen Berufen wird den Buben vorenthalten, wodurch dieser Tag sicherlich nicht dazu geeignet ist, ihre Lernmotivation zu fördern und so die himmelschreiende Ungerechtigkeit des niedrigeren Abituranteils von Buben zu verringern. Er kann sogar kontraproduktiv sein: Z.B. hat das Otto-Pankow-Gymnasium in Mühlheim/Ruhr am letztjärigen Boys´ Day die Gymnasiasten der 8. Klasse dazu verdonnert, sich einen der genannten Berufe (Erzieher, Pflege) anzusehen. Auf die Idee, dass es auch Frauenberufe auf gymnasialem Niveau gibt, sind sie nicht gekommen. Dabei gibt es sehr viele Fächer mit Frauenüberschuss: Psychologie, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Journalismus, Sprachen, Biologie, Life Sciences, Teile von Jura und Justiz (dazu habe ich ihrer Kollegin Merk eine Frage gestellt). Was gedenken Sie zu unternehmen, um die Universitäten dazu zu bringen, tatsächlich in gleicher Anzahl und nicht nur ideologisch auf Lehramt und Soziales verengt Jungenförerprogramme durchzuführen? Halten Sie es für sachgemäß, aus dem Boys´ Day das Bildungsthema auszuklammern (und Buben die Berufe anzupreisen, die man Mädchen nicht mehr zumuten will) und wie wollen Sie allgemein die Bildungschancen von Jungen und Mädchen angleichen? Worin sehen Sie die schlechteren Schulergebnisse begründet? Und was halten Sie von der ideologischen Verengung des bisherigen Boys Day?

MfG
Antwort von Dorothee Bär
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08.08.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sprechen v.a. die Tatsache an, dass mit der Feminisierung der Bildung die Belange der Jungen gegenüber den der Mädchen teilweise in den Hintergrund getreten sind. Hierbei handelt es sich tatsächlich um ein neueres Phänomen, wohingegen Frauen- und Mädchenförderung politisch schon länger Thema ist. Um dieser Ungleichheit entgegenzuwirken, wurde in dieser Legislaturperiode im Bundesfamilienministerium ein eigenes Referat "Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer" eingerichtet. Es steht zu hoffen, dass sich die Wichtigkeit dieses Themas durchsetzt und die anderen Ministerien es mit eigenen Maßnahmen flankieren werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dorothee Bär
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