Ich unterschreibe keine schriftliche Erklärung. Sie erwecken leider immer falsche Vorstellungen über ihren wirklichen Nutzen.
Die Idee ist jedoch nicht neu, und wird bereits in einigen Schulen praktiziert. Sie müssen wissen, dass die EU keinen Einfluss hat und ausüben kann auf nationale Bildungspolitik . Sie können sich daher nur an das Bildungsministerium in Ihrem Bundesland wenden und die verantwortlichen Landtsgsabgeordneten.
Ergänzung vom 17.01.2012
Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage. Leider habe ich Ihnen zunächst versehentlich eine verkürzte und formlose Antwort auf Ihre Frage zukommen lassen. Diese möchte ich daher noch ein wenig näher ausführen:
Schriftliche Erklärungen sind ein sehr beliebtes, leider aber auch trügerisches Instrument, um bestimmte Anliegen zu verfolgen. Den Initiatoren und Unterstützern wird suggeriert, durch diese Erklärungen könnten konkrete (gesetzgeberische) Maßnahmen erwirkt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wirklich effektiv können diese - oftmals durchaus sehr sinnvollen - Anliegen nur über die zuständigen politischen Institutionen und Organe, etwa die Fachausschüsse im Europäischen Parlament, verfolgt werden.
Da Aufwand und Ertrag der Schriftlichen Erklärungen in krassem Missverhältnis stehen, unterschreibe ich diese daher prinzipiell nicht; ganz gleich, welchen Inhalts sie sein mögen.
Im konkreten Fall sind mir die wissenschaftlichen Erkenntnisse und einige erfolgreiche Pilotprojekte bekannt. Zu berücksichtigen ist allerdings der begrenzte Einfluss der EU auf die konkrete Ausgestaltung der nationalen Bildungspolitik.
Überzeugungsarbeit an den Schulen und Landesministerien vor Ort dürfte aus diesen Gründen weitaus erfolgversprechender sein als die Fokussierung auf die Schriftliche Erklärung zu diesem Thema. Hierfür wünsche ich Ihnen und Ihrer Stiftung alles Gute,
mit freundlichen Grüßen
Doris Pack