Dieter Posch (FDP)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
19.10.1944
Berufliche Qualifikation
 
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Staatsminister
Wohnort
-
Wahlkreis
Schwalm-Eder I
Ergebnis
14,0%
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen
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über die Mitglieder der Task Force Flugwegoptimierung des Forum Flughafen und Region entscheidet dessen Koordinierungsrat. Die dort erarbeiteten Optimierungsvorschläge werden anschließend in der Kommission zur Abwehr des Fluglärms (Flughafen Frankfurt am Main) beraten. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
25.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Posch,

die nachfolgenden Zeilen habe ich Herrn Hahn gesandt, der mir nicht geantwortet hat.
Vielleicht sind Sie bereit, mir eine kurze Erklärung zu geben, denn ich bin überzeugt,
dass diese auch andere Leser interessiert.

Jedem Bürger ist bewußt, dass Einsparungen erforderlich sind, um Städte, Land und Bund zu entlasten. Zusammenlegung von Gerichten, Schließung von Bundeswehrstandorte etc. sind für die Region schmerzhafte Entscheidungen, sind aber konsequente Maßnahmen, um die hohen Schuldenberge abzubauen.

Können Sie mir erklären, wieso sich Hessen in dieser Situation in Brüssel eine Landesvertretung leistet, die jährlich 2,9 Millionen Euro verschlingt? Eine Fläche von 6116 qm (viermal mehr als bisher)?? Davon 5400 qm für 25 Landesbedienstete? Sollte es stimmen, daß es in Berlin bereits 16 separat existierende Landesvertretungen gibt, so können Sie keinem Bürger - der von Schließungen von Behörden vor Ort betroffen ist - vermitteln, dass in Brüssel ebenfalls gigantische Landesvertretungen entstehen.

Ich bin gespannt, wie Sie dem Bürger diese "verschleuderten" Millionen in Brüssel erklären und ob es nicht auch preiswertere Lösungen gegeben hätte u.a. solche, die Sie als verantwortlicher Minister ihren Bürgern abverlangen.

Mit freundlichen Grüßen,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.02.2012
Von:

Guten Tag Herr Posch!

Mit Erstaunen muss ich das Verhalten der FDP-Abgeordneten im Landtag verfolgen:

www.hr-online.de

"Mit den Stimmen der Koalition hat der Landtag die Immunität der [Abgeordneten ..] aufgehoben. Sie hatten vor zwei Jahren an der Blockade eines Neonazi-Aufmarsches teilgenommen. "

Ohne Ansehen der parteilichen Ausrichtung der o.g. Abgeordneten habe ich folgende Fragen an Sie:

* Wie stehen Sie dazu, dass Neonazis in unseren Städten demonstrieren dürfen?
* Wie stehen Sie dazu, dass engagierte Bürger (und Abgeordnete) sich gegen solche Aufmärsche wehren?
* Haben Sie an der o.g. Abstimmung teilgenommen und wie haben Sie abgestimmt?

Sollten Sie für die Aufhebung der Immunität gestimmt haben, würde ich gerne wissen, ob Sie es nicht für notwendig erachten, dass unser Staat eine wehrhafte Demokratie gegen rechtes Gedankengut ist? Sollten Sie die in dem o.g. Artikel genannten Gründe vertreten, frage ich mich, warum Sie sich nicht zumindest der Stimme enthalten haben.

mit freundlichen Grüßen


@Moderatoren: Auch wenn es mehrere Fragen sind, so hängen sie doch zusammen. Ich bitte daher um Freischaltung.
Antwort von Dieter Posch
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15.02.2012
Dieter Posch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ich teile Ihre Abscheu vor politischem Extremismus und Ihre Ablehnung rassistischer und antidemokratischer Bestrebungen, und ich wünsche mir wie Sie einen Staat und eine Gesellschaft, die allen gegen unsere freiheitliche Grundordnung gerichteten Bestrebungen entgegentreten.

Sie fragen indes, wie ich dazu stehe, "dass Neonazis in unseren Städten demonstrieren dürfen"? Darauf lautet meine Antwort, dass die Grundrechte - und das Demonstrationsrecht ist ein solches - der Kern unserer freiheitlichen und demokratischen Verfassung sind und für jedermann gelten. Wer eine Demonstration anmeldet und im Rahmen der Auflagen durchführt, nimmt ein solches Grundrecht in Anspruch. Um Ihre zweite Frage zu beantworten: Dies tut natürlich auch derjenige, der eine Gegenkundgebung organisiert oder an ihr teilnimmt.

Wer jedoch - auch im Rahmen einer politischen Kundgebung - Gesetze bricht, muss mit Verfolgung rechnen, ohne Ansehen seiner Meinung, Herkunft oder beruflichen Stellung. Denn auch die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein Grundrecht. Deshalb ist es üblich, dass der hessische Landtag Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten stattgibt, damit die rechtssprechende Gewalt ihrer Aufgabe nachkommen kann. Meine Fraktion hat deshalb dem Antrag zugestimmt.


Mit freundlichen Grüßen

Dieter Posch
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Posch

so sind nun mal unsere Politiker:
Es kommt ihnen nicht darauf an, dem Volke zu dienen, sondern parteipolitische Spielchen zu spielen.

Der Verfassungsrechtler und frühere Hamburger Wissenschaftssenator Ingo von Münch (FDP) hält den geplanten Rundfunkbeitrag (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) für verfassungswidrig. Das Modell sei ein "unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird", sagte von Münch dem Magazin "Focus" und appellierte an die Landtagsabgeordneten in Wiesbaden, dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen.

Die Landtagsabgeordneten des Hessischen Landtages haben diesem unsäglichen Gesetz zugestimmt. Gehören Sie auch zu den Befürwortern und haben Sie auch für dieses Gesetz gestimmt?

Ich möchte nur für eine Leistung bezahlen, die ich auch bestellt habe!

Grüsse von einem politikmüden Bürger.

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