Sehr geehrte Frau

,
Sie haben sich zum Thema Lobbyismus an mich gewandt. Zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Demokratie und Lobbyismus gehören zusammen. Jede Form der Interessenwahrnehmung von natürlichen Personen, Verbänden, Institutionen und Initiativen gegenüber Abgeordneten ist im weitesten Sinne Lobbyismus. Als Abgeordnete sind wir dazu da, uns diese Anliegen anzuhören und die Anliegen in unserer Meinungsbildung mit einzubeziehen. Dabei ist es gleichgültig, ob Verbände, Gewerkschaften, Firmen oder andere Initiativen an uns herantreten.
Entscheidend ist die Grenze, die nicht überschritten werden darf. Als Abgeordneter darf ich mich nicht in Abhängigkeit von Lobbyisten begeben. Als Abgeordneter untersage ich es mir selbst derartige Interessen in einem Gesetzgebungsverfahren etc. einzubringen. Die Grenze ist meines Erachtens dann überschritten, wenn Vertreter von Lobbygruppen eingebunden werden in das Formulieren von Gesetzen. Lobbyismus ist darauf beschränkt Meinung zu äußern, Bedenken vorzutragen. Sie dürfen nicht in der Weise berücksichtigt werden, dass sie quasi selbst Gesetzgeber sind. Also zusammengefasst:
1. Lobbyismus findet in unterschiedlichen Formen statt.
2. Er ist legitim und legal solang er sich in den von mir dargestellten Grenzen darstellt.
3. Wird die von mir skizzierte Grenze überschritten, wäre das in der Tat für die Demokratie gefährlich. Deshalb sind derartige Grenzüberschreitungen durch die Tätigkeiten des Abgeordneten selbst auszuschließen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort hinreichend meine Meinung dargestellt zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Nicht nur per Mail, sondern auch telefonisch. Ich bin in Melsungen erreichbar unter 6739.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Posch