Daniela Schneckenburger (DIE GRÜNEN)
Abgeordnete Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Angaben zur Person
Daniela Schneckenburger
Geburtstag
09.10.1960
Berufliche Qualifikation
Studienrätin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Landesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen NRW
Wohnort
Dortmund
Wahlkreis
Dortmund I
Ergebnis
15,6%
Landeslistenplatz
9, über Liste eingezogen
(...) Ein Teil dieser Vorhaben wurde bereits umgesetzt, so hat NRW als einziges Bundesland im Winter keine Angehörigen von Minderheiten (Roma) in das Kosovo zurückgeschickt. Ganz aussetzen dürfen wir diese Abschiebungen nicht, weil der Bund ein Rückübernahmeabkommen mit dem Kosovo geschlossen hat, an das die Länder gebunden sind. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
09.06.2010
Von:

Hallo Fr. Schneckenburger

was würden Sie davon halten, wenn man die Kirchensubventionen endlich abschafft und damit einen nicht unerheblichen Beitrag zur Behebung unserer gegenwärtigen Finanzkrise schafft?

Bundesweit geht es immerhin um eine Summe von ca. 14 Millarden Euro.
Viele Politiker sitzen auf den Kirchentagen oder in den Kirchengremien und lassen die politischen Gemeinden offenbar lieber pleite gehen als das Verfassungsgebot zu erfüllen und die Milliardenzahlungen an die Kirche endlich zu beenden.
Es ist nicht nachvollziehbar, daß man die Lasten für Sozialhilfe bzw- Hartz IV-Empfänger ständig erhöht, aber Bischöfen sechstellige Gehälter verfassungswidrig aus der Staatskasse bezahlt.

Gehet hinaus aus ihr, mein Volk, auf dass ihr nicht teilhabt an ihren Sünden und nicht empfanget von ihren Plagen ! (Johannes-Apokalypse, 18, 14)

MfG
Antwort von Daniela Schneckenburger
1Empfehlung
27.10.2010
Daniela Schneckenburger
Sehr geehrter Herr ,

bitte entschuldigen Sie zunächst die stark verspätete Antwort. Ihre Anfrage ist leider versehentlich im Maileingang untergegangen.

Grundsätzlich möchte ich zum Thema "Kirche und Staat" festhalten, dass Deutschland kein laizistischen Staat ist, der Religionsausübung bekämpft, sondern verfassungsrechtlich den Kirchen das Recht einräumt, sich als Körperschaft des öffentlichen Rechtes selbst zu organisieren und damit eigenständig Steuern zu erheben. Dies ist eine Grundlage dafür, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften ihreRolle als wichtige Kräfte der Zivilgesellschaft wahrnehmen können.

Die Haupteinnahmequelle der Kirchen ist die Kirchensteuer, die die Religionsgemeinschaften nur und ausschließlich von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben. In der Bundesrepublik wird die Kirchensteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten. Wer nicht Mitglied einer Kirche ist, zahlt keine Kirchensteuer.

Des Weiteren erhalten Kirchen und Religionsgemeinschaften, also insbesondere die beiden christlichen Großkirchen, aus Steuermitteln sogenannte "Staatsleistungen". Diese Geldzahlungen entrichten die Bundesländer an die jeweilige Gemeinschaft als Ausgleich für Verstaatlichungen von Kirchengut, die vor allem im Zuge der Reformation und der Französischen Revolution stattgefunden haben. Es handelt sich hierbei also nicht um Subventionen, sondern um einen Ausgleich für einen erlittenen Verlust.

Inhalt dieser Zahlungen sind Leistungen für den persönlichen und sachlichen Bedarf der allgemeinen kirchlichen Verwaltung, Leistungen für die Ausbildung, Besoldung und Versorgung der Geistlichen und anderer Kirchenbeamter sowie Aufwendungen für sonstige kirchliche Bedürfnisse, vor allem für die Instandhaltung von Kirchengebäuden. Die Höhe der Gehälter der Amtsträger liegt ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Kirchen.

Die jeweiligen Länder haben mit den christlichen Kirchen Staat-Kirchen-Verträge abgeschlossen. In diesen sind die Höhe der Staatsleistungen und der Mechanismus ihrer Anpassung an die Inflationsrate jeweils festgelegt. Auch die Zahlung der Staatsleistungen ist daher eindeutig nicht verfassungswidrig. Eine Abschaffung dieser Staatleistungen würde zu erheblichen volkswirtschaftlichen Schwierigkeiten führen, weil sich die Höhe der dann einmalig zu leistenden Ablösung oder Entschädigung in jedem Bundesland auf hohe Milliardenbeträge summieren würde.

Ungeachtet dieser Diskussion leisten Kirchen und Religionsgemeinschaften einen Dienst für die Allgemeinheit, der ansonsten vom Staat geleistet werden müsste. Neben dem Betrieb von Krankenhäusern, Altenheimen und Kindergärten erbringen die christlichen Kirchen viele Leistungen caritativer Art, häufig durch ehrenamtliche Tätigkeit ergänzt. Dies kommt auch dem säkularen Gemeinwesen zugute.

Als nicht-staatliche Organisation sind insbesondere die Kirchen starke zivilgesellschaftliche Akteure, die wegen ihrer Größe und ihres Einflusses ein bedeutendes Gegengewicht zur staatlichen Gewalt darstellen - übrigens einer der Gründe, warum die Stellung der Kirchen als Körperschaft des öffentlichen Rechts und als wichtiger Teil der Zivilgesellschaft von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes gerade mit der Erinnerung an den totalitären nationalsozialistischen Staat so ausgestaltet wurde.

Daher plädiere ich für die Beibehaltung des bisherigen Systems der Finanzierung der Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Schneckenburger
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Frage zum Thema Finanzen
27.10.2010
Von:
und

Sehr geehrte Frau Schneckenburger

laut Ihrer Antwort vom 27.10.2010 an Herrn Müller schreiben Sie, die beiden Großkirchen erhalten "Staatsleistungen" als Ausgleich für Verstaatlichungen die in der französischen Revolution stattgefunden haben?
Wie lange soll der Verlust denn dauern?
Warum sollen wir für den persönlichen und sachlichen Bedarf, sowie für kirchliche Bedürnisse zahlen die noch aus der französichen Revolution stammen?

Ungeachtet dessen was Sie als Dienst für die Allgemeinheit beschreiben, wird von Ihnen nicht erwähnt, das die Kirche nur Träger der sogenannten Einrichtungen sind.
Wieviel Prozent von den Ihnen genannten Einrichtungen trägt der Staat und Steuerzahler und wieviel Prozent die Kirche?

Man sollte da schon bei der Wahrheit bleiben.

Warum die Kirche die Stellung des öffentlichen Rechts und als wichtiger Teil der Zivilgesellschaft von den Vätern und Müttern ist, bleibt den Missbrauchs Opfern immer ein Rätsel.

mfg
und

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen.
X
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.11.2010
Von:

Hallo Frau Schneckenberger,

ich habe eine Frage zum Thema Jugendmedienschutz-Staatsvertrag an Sie als einzelne Abgeordnete.
Warum wird die Zustimmung zu diesem nicht grundsätzlich von den Grünen verweigert?

In der jetztigen Form führt er zum Schließen vieler nichtkommerzieller Blogs zum 1.1.2011 und zu einer Abmahnwelle gegen Blogs von kommerziellen Anbietern. Durch Alterskennzeichnung von Blogs als "Ab 18" werden alle unter 18 in Ihrer Meinungs- und Informationsfreiheit eingeschränkt und Vielfalt im Netz auf wenige große kommerzielle Anbieter eingeschränkt.
Die Meinungsvielfalt aller wird im Netz eingeschränkt - soweit sie mit einem Anbieter in Deutschland zusammenarbeiten wollen.

Weitere Einzelheiten und ähnliche Analysen finden Sie in der Pressemitteilung der Grünen vom 25.3.2010 oder auf den Seiten der Grünen Jugend oder der Jusos oder in der c´t vom 6.12.2011.

Meiner Meinung brauchen wir über Minderheitenrechte und Bürgerbeteiligung nicht weiter zu diskutieren, wenn die Pressefreiheit und die Freiheit des Wortes in einem Teilbereich so kampflos aufgegeben wird.

Bevor ich mich noch in Rage schreibe...

Mit freundlichem Grüßen


(Vater von Töchtern im Alter von 12 und 15)
Antwort von Daniela Schneckenburger
bisher keineEmpfehlungen
02.12.2010
Daniela Schneckenburger
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie sicherlich inzwischen bereits erfahren haben, hat die Fraktion der Grünen im Landtag NRW bisher nicht abschließend über das Abstimmungsverhalten in Bezug auf den JMStV beschlossen. Wir werden weitere Gespräche mit der SPD-Fraktion über den Jugendmedienschutzstaatsvertrag führen. Ziel der Gespräche soll sein, den Bedenken gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag Rechnung zu tragen und seine Ratifizierung abzulehnen. Ich hoffe, dass das gelingt.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Schneckenburger
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Frage zum Thema Internationales
18.05.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Schneckenburger,

Wir, die Ihnen schreiben, sind die Schüler des Gertrud- Bäumer- Berufskolleg in Plettenberg. Genau genommen sind wir alle angehende Erzieherinnen. Im Zuge unseres Politikunterrichts beschäftigen wir uns zur Zeit mit dem interessanten Thema Flüchtlingspolitik in Deutschland.

Auf Grund unserer Recherche fanden wir heraus, dass Deutschland den Flüchtlingen den Zugang in unser Land verwehrt und auf andere Länder verweist, welche für die Flüchtlinge verantwortlich sein sollen.
Im Politik Unterricht bearbeiteten wir mehrere Artikel, in denen bewegende Schicksale von Flüchtlinge aus Afrika, Tunesien und Libyen geschildert wurden.
Wir finden es sehr erschreckend, dass so viele Menschen aus Ländern, in denen die Menschenrechte nicht beachtet werden, voller Hoffnung auf ein besseres Leben, ihr Leben auf einer Flucht mit niedrigen Umständen und ungewisserem Ausgang riskieren und dann in der EU vor geschlossenen Grenzen stehen.

Wie kann es sein, dass so ein sozialer Staat wie Deutschland es sein will, notbedürftigen Menschen jede Hilfe verweigert?

Wir wären Ihnen sehr dankbar für eine Antwort.
Antwort von Daniela Schneckenburger
bisher keineEmpfehlungen
24.05.2011
Daniela Schneckenburger
Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe ,

ich freue mich sehr, dass Sie sich für Flüchtlingspolitik in Deutschland und Europa interessieren, denn leider gehen viele Menschen mit Vorurteilen an das Thema heran. Allerdings ist es auch ein sehr komplizierter Politikbereich. Das deutsche Ausländerrecht ist Bundesrecht, d.h. es wird vom Bundestag beschlossen und die Bundesländer können nur geringe Spielräume ausnutzen in der Frage, wie sie das Recht auslegen. Maßgebend ist das Aufenthaltsgesetz, auch Zuwanderungsgesetz genannt, dass unter der letzten rot-grünen Bundesregierung beschlossen wurde und seither einige Male ergänzt wurde. In erster Linie, weil EU-Richtlinien in deutsches Recht überführt werden mussten.

Nach der Landtagswahl in NRW im vergangenen Jahr haben die SPD und die Grünen sich im Koalitionsvertrag auf Ziele geeinigt, die sie gemeinsam verfolgen wollen. Im Abschnitt zur Flüchtlingspolitik ist das sehr gut zusammengefasst, so dass ich hier gerne zitieren möchte:

NRW schützt Menschen vor Verfolgung und in Not

Die bestehende Altfallregelung für langjährig geduldete und integrierte Flüchtlinge konnte das Problem der so genannten Kettenduldungen nicht nachhaltig lösen. Daher wird sich NRW im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz für eine wirksame gesetzliche Bleiberechtsregelung ohne Stichtag und Sippenhaft einsetzen. Sie soll die unzumutbar hohen Anforderungen an die Lebensunterhaltsicherung senken und für Alte, Kranke und Traumatisierte eine an humanitären Kriterien ausgerichtete Regelung schaffen. Wir wollen darüber hinaus – unterbesonderer Berücksichtigung integrationspolitischer und humanitärer Gesichtspunkte - die landesrechtlichen Spielräume nutzen, damit die Betroffenen von der bestehenden Rechtslage profitieren können. Dazu gehört, dass die zeitliche Begrenzung für Verlängerungsanträge für die Altfallregelung entfällt. Die Regelungen zum Vollzug der gesetzlichen Altfallregelung wollen wir an den Bestimmungen in Rheinland Pfalz orientieren. § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz ist großzügig und im Einklang mit der Rechtsprechung anzuwenden. Dabei ist insbesondere anzustreben, dass diejenigen Ausländerinnen und Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die wegen ihrer Verwurzelung in Deutschland nicht abgeschoben werden können.

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Vorbehaltserklärung zur UN Kinderrechtskonvention zurückgenommen hat. Damit wird dem besonderen Schutz minderjähriger Flüchtlinge Rechnung getragen. Dies wollen wir bei der Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in NRW umsetzen. Wir wollen, dass humanitäre Hilfe für "Menschen ohne Papiere" nicht kriminalisiert wird. Daher setzen wir uns auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung des Aufenthaltsgesetzes ein.

Für die Angehörigen von Minderheiten im Kosovo ist die derzeitige Lage nach wie vor angespannt, Integrationschancen sind faktisch nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund wollen wir geplante Rückführungsmaßnahmen der Ausländerbehörden unter dem Aspekt des Schutzes von Familien und alleinreisenden Frauen überprüfen. Ziel ist es, besondere Härten im Rahmen der landesrechtlichen Spielräume zu verhindern. Die Rückkehrprogramme für eine freiwillige Rückkehr wollen wir ausbauen.

Ein Teil dieser Vorhaben wurde bereits umgesetzt, so hat NRW als einziges Bundesland im Winter keine Angehörigen von Minderheiten (Roma) in das Kosovo zurückgeschickt. Ganz aussetzen dürfen wir diese Abschiebungen nicht, weil der Bund ein Rückübernahmeabkommen mit dem Kosovo geschlossen hat, an das die Länder gebunden sind. An diesem Beispiel können Sie sehr gut die begrenzten Möglichkeiten eines Bundeslandes erkennen.

Sie sprechen in ihrer Mail auch die aktuellen Flüchtlingsthemen im Zusammenhang mit Nordafrika an. Dabei kommt dann noch die europäische Flüchtlingspolitik ins Spiel. Grundsätzlich haben sich die EU-Mitgliedsländer darauf verständigt, dass jedes Land entsprechend seiner Größe eine bestimmte Zahl an Flüchtlingen (Quote) aufnimmt. Ehrlicherweise muss man sagen, dass Deutschland dies im Unterschied zu Italien in der Vergangenheit auch immer gemacht hat. Wir Grünen setzen uns für ein festes Resettlementprogramm ein, d.h. dass ein Land jedes Jahr unabhängig von internationalen Krisen eine bestimmte Anzahl Flüchtlinge aufnimmt. Dies tun z.b. skandinavische Länder oder auch die USA ( www.save-me.de ). Dies sind klassische Einwanderungsländer, "Deutschland" weiß noch nicht so recht, ob es das sein will, obwohl wir aufgrund des demografischen Wandels dringend Zuwanderung brauchen.

Was die aktuelle Lage in Nordafrika angeht, laufen auf Bundesebene gerade Gespräche, auf welche Aufnahme man sich verständigen kann. Wir hoffen, dass dies bald zu Ergebnissen führt. Wie sie sehen, ist das Thema sehr komplex, vielleicht haben Sie Lust mit ihrer Klasse einmal den Landtag zu besuchen, dann wäre auch ein persönliches Gespräch mit mir und unserer flüchtlingspolitischen Sprecherin Monika Düker ( www.monika-dueker.de ) möglich

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Schneckenburger
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