Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage zur Besteuerung von Wohnmobilen, denn Sie geben mir damit die Gelegenheit, Ihnen einerseits die Umstände für diesen Unsinn offen zu legen, andererseits Ihnen zu erläutern, wie es in dieser Sache weiter geht:
So genannte Kombipersonenkraftwagen - also insbesondere Geländewagen und Wohnmobile - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Grundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrszulassungsordnung - § 23 Abs. 6a StVZO – in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Auf Antrag der rot-grünen Regierungskoalition wurde die Bundesregierung am 1. Juli 2004 /_ohne Befassung der zuständigen Ausschüsse im Bundestag_/ aufgefordert, die Steuerbegünstigung für schwere Geländewagen und Wohnmobile zu beseitigen und den § 23 Abs. 6 a StVZO zum 1. Mai 2005 ersatzlos zu streichen. Also im Klartext: Die Steuererhöhung für Wohnmobile wurde von der SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Grünen am 1. Juli 2004 beschlossen. Auf Druck der Union hat die SPD dann fast ein Jahr später einen Antrag nachgereicht, der nicht mehr die eigene rot-grüne Bundesregierung aufforderte, ihr Gesetz zu ändern, sondern den Bundesrat, die Wohnmobile aus der Besteuerung rauszunehmen, da dort über dieses Gesetz wegen der Zuständigkeit der Länder für die KfZ-Steuer ebenfalls abgestimmt werden muss.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte bereits am 12. April 2005 einen Antrag verabschiedet und in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die getroffene Regelung und die daraus resultierende drastische Steuererhöhung für Wohnmobile zu überdenken und zu korrigieren und dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag für eine angemessene, nicht unzumutbar belastende Besteuerung von Wohnmobilen zu unterbreiten. Dies hat Rot-Grün abgelehnt.
Mehrere Bundesländer haben inzwischen sog. Nichtanwendungserlasse für die Übergangszeit ab 1. Mai 2005 erlassen, bis eine sachgerechte Neuregelung gefunden worden ist. Wie eine sachgerechte Neuregelung aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.
Federführend ist das Land Bayern. Ich bin sicher, dass der Bundesrat eine angemessene Regelung für die zukünftige Besteuerung der Wohnmobile finden wird, und damit den durch Rot-Grün angerichteten Schaden abwenden kann und den steuerpolitischen Pfusch von Rot-Grün korrigiert im Sinne der Wohnmobilbesitzer.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger