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Sehr geehrter Herr Binninger!
Sie schreiben auf ihrer Website <
www.clemens-binninger.de >:
"Das Wahlgesetz sieht hier vor, dass bei einer Abweichung von 15 Prozent über einen Neuzuschnitt gesprochen werden kann."
Ich lese im Wahlgesetz <
www.gesetze-im-internet.de >
"Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten abweichen"
und schließe daraus, dass es schon sehr wichtige Gründe geben muss, wenn ein Wahlkreis stärker abweicht, während man über einen Neuzuschnitt auch schon zuvor sprechen kann. Welche Gründe können Sie dafür anführen, dass Böblingen mit mittlerweile +22,41% (Ende 2010) unverändert bleiben soll?
Manchmal wird die Wahlkreiskontinuität als Begründung angeführt, aber davon kann ich im Gesetz nichts finden. Der Landkreis Böblingen ist ohnehin schon geteilt, und wenn ein größerer Teil als bisher zum Nachbarwahlkreis käme (wie von der Wahlkreiskommission vorgeschlagen), hätten die Böblinger Gemeinden dort auch ein Gewicht, das nicht so leicht ignoriert werden kann.
Was passiert, wenn nach den Zahlen der Volkszählung, die Ende nächsten Jahres veröffentlicht werden sollen, die Abweichung mehr als +25% beträgt? Das ist doch noch im Bereich der Korrekturen, die man erwarten muss, oder nicht?
Welchen Sinn hat eigentlich die Wahlkreiskommission, wenn ihre Vorschläge bis auf unzweifelhaft Zwingendes andauernd ignoriert werden (nach Medienberichten ist das ja nicht nur in Böblingen so)? Könnte man da die Kosten nicht einsparen? Der Innenausschuss hat sich mit dem Bericht offenbar gar nicht befasst (jedenfalls hab ich es auf keiner Tagesordnung gefunden; Protokolle werden ja leider geheim gehalten); es schaut für mich so aus, als ob das die betroffenen Abgeordneten unter sich ausklüngeln und der Bundestag das dann einfach wieder durchwinkt.