Clemens Binninger (CDU)

Angaben zur Person
Clemens Binninger
© Clemens Binninger MdB (Foto: Laurence Chaperon)
Geburtstag
24.04.1962
Berufliche Qualifikation
Polizeioberrat
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Sindelfingen
Wahlkreis
Böblingen
Ergebnis
45,1%, Wahlkreis gewonnen
Landeslistenplatz
keinen
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
07.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger!

Ich habe mich heute bei VVS über das sogenannte 9-Uhr-UmweltmonatsTicket informiert und dabei ist mir etwas unglaubliches aufgefallen!

Zur Info:

Das 9-Uhr-UmweltmonatsTickets bestehen aus einem Verbundpass mit Lichtbild und einer Wertmarke. Sie gelten für beliebig viele Fahrten und sind nicht übertragbar.

Gültigkeit von Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertag sowie 24. und 31. Dezember ganztägig.

Aber jetzt kommt der Hammer: Die Preise!

1 Zone 40,20
2 Zonen 51,90
3 Zonen 69,70
4 Zonen 87,30
5 Zonen 104,60
6 Zonen 117,20
7 und mehr Zonen 128,60

In München gibt es die IsarCard9Uhr, ist das selbe, nur billiger!

Zur Info:

Die IsarCard9Uhr ist eine übertragbare Monatskarte. Sie gilt nicht Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember gilt sie ganztags (keine Sperrzeiten). Drei Kinder von 6 bis 14 Jahren können kostenlos mitfahren, zur Familie gehörende Kinder sogar in unbeschränkter Anzahl.

Der Preis:

Innenraum 47,10 Euro
Außenraum 47,10 Euro
Gesamtnetz 63,90 Euro

Können Sie mir erklären, warum ein und das selbe, bei der VVS doppelt so teuer ist wie in wie beim MVV?

Mit freundlichen Grüßen
!
Antwort von Clemens Binninger
4Empfehlungen
20.08.2010
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

da der Deutsche Bundestag weder über die Fahrkartenpreise in München noch in Stuttgart entscheidet, kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum Sie sich an mich wenden. Ich werde aber trotzdem versuchen, Ihre Frage zu beantworten.

Sie vergleichen die Preise für ein 9.00-Uhr-Ticket in München und Stuttgart und kommen zu dem Ergebnis, dass eine solche Fahrkarte in München günstiger als in Stuttgart ist. Der Vollständigkeit halber sollten Sie aber auch andere Tickets miteinander vergleichen: Ein 2-Zonen-Einzelticket kostet beispielsweise in Stuttgart 2,45 Euro, während dafür in München 4,80 Euro zu entrichten sind – fast das Doppelte!

Grundsätzlich ist es Sache der Verkehrsbetriebe, Preismodelle zu entwickeln und anzuwenden. Die Ansätze, die der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart und der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund verfolgen, sind offensichtlich unterschiedlich und haben dementsprechend andere Vor- und Nachteile für die Fahrgäste.

Für Stuttgart wie München gilt jedoch, dass die Fahrkartenpreise ohne staatliche Zuschüsse deutlich höher wären. In der Region Stuttgart wird über den Fahrkartenverkauf etwa die Hälfte der Kosten gedeckt, die andere Hälfte finanzieren Bund, Land und Kommunen aus Steuergeldern.

Sollten Sie weiter an dem Thema interessiert sein, empfehle ich Ihnen, sich direkt an den VVS ( www.vvs.de ) zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

Wann endlich können wir in freier Entscheidung über unsere Verfassung entscheiden?

Der Artikel 146 des im Jahre 1949 unter westalliierter Oberhoheit für die Bundesrepublik geschaffene Grundgesetzes lautete bis zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 31.8.1990 wie folgt:

»Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.9.1990, Seite 885 ff, wurde dieser Artikel wie folgt geändert:

»Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Da die Einheit und Freiheit Deutschlands aber eben noch nicht vollendet worden ist, wie die aufgezeigten fortgeltenden Souveränitätsbeschränkungen beweisen, ergeben sich a) die staatsrechtliche Frage, ob und ab wann es denn überhaupt gilt und b) die bleibende Aufforderung an das deutsche Volk, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, die allein die letzte, in freier Entscheidung gegebene Reichsverfassung von 1919 ablösen könnte.

Wie lange soll dieser friedensvertraglose und verfassungsrechtlich unbefriedigende Zustand noch andauern?

(Das Grundgesetz wurde nie vom Volk Ratifiziert -- Keine Ratifikation = Kein Recht!)

Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948
Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.
usw. siehe die komplette Rede

MfG. , Jettingen
Antwort von Clemens Binninger
2Empfehlungen
20.08.2010
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten ist die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat mit dem Grundgesetz als Verfassung. Ich würde Ihnen empfehlen, sich zu diesem Thema auch einmal mit dem "Deutschland-Vertrag" und dem "Zwei-plus-Vier-Vertrag" zu beschäftigen.

Laut dem von Ihnen zitierten Artikel 146 GG besteht die Möglichkeit, aber nicht die Notwendigkeit, das Grundgesetz durch eine neue Verfassung zu ersetzen. Eine solche neue Verfassung müsste von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen werden. Artikel 146 schreibt jedoch nicht vor, dass von dieser Möglichkeit überhaupt oder gar zu einem bestimmten Zeitpunkt zwingend Gebrauch zu machen ist.

Meines Erachtens ist das Grundgesetz die beste Verfassung, die Deutschland je hatte. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 und dem damit geschaffenen politischen System einer parlamentarischen Demokratie begann eine beispiellose Zeit des Friedens, der Freiheit und des Wohlstands in unserem Land. Wir sollten deshalb alles dafür tun, dass uns das Grundgesetz als Verfassung erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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