Sehr geehrter Herr

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schon im jüngst verabschiedeten Bundesmeldegesetz ist mit dem neuen gesetzlichen Widerspruchsrecht eine Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger gegenüber der geltenden Rechtslage in den Landesgesetzen enthalten. Die FDP-Bundestagsfraktion war und ist natürlich offen für weitere Verbesserungen. Wir laden die CDU/CSU-Fraktion herzlich ein, schnellstmöglich zu einer Einwilligungslösung im Melderecht zu kommen. Wenn nun eine Mehrheit mit der CSU im Bundestag für eine solche Lösung besteht, wird die FDP-Bundestagsfraktion diese sehr gerne nutzen.
Ein Scheitern des Gesetzes im Bundesrat hätte im Übrigen nur zur Folge, dass es bei der unbefriedigenden Lösung in den Landesgesetzen bleibt, die nicht einmal ein gesetzliches Widerspruchsrecht, geschweige denn einen Einwilligungsvorbehalt vorsehen. So sieht z.B. das geltende Baden-Württembergische Meldegesetz (eingeführt von einem SPD-Innenminister) keine Widerspruchsreglung für Werbung vor. Auch ein Blick in das nordrhein-westfälische Meldegesetz zeigt, dass eine einfache Melderegisterauskunft bereits nach aktueller Gesetzeslage möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner
Ergänzung vom 18.07.2012
Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Meldegesetz.
Zunächst in der Sache: Meines Erachtens ist die gegenwärtige Debatte etwas überdreht. Zur bisherigen Rechtslage ist das geplante Meldegesetz des Bundes nämlich eine Verbesserung, denn: Es sieht unter anderem erstens eine Widerspruchsmöglichkeit vor und zweitens müssen abfragende Unternehmen oder Behörden den Grund ihrer Abfrage angeben. Gleichwohl hält die FDP statt der Möglichkeit des Widerspruchs umgekehrt die Notwendigkeit einer Einwilligung für sinnvoll. Dies hat die CSU bis dato aber abgelehnt. Also lieber den Spatz der Widerspruchslösung in der Hand statt der Taube der Einwilligungslösung auf dem Dach. Hier gibt es durch die öffentliche Debatte nun aber offenbar einen Kurswechsel beim Koalitionspartner, den wir gerne nutzen werden. Für mehr Informationen darf ich Sie verweisen auf:
www.fdp.de
Und zu Ihrer zweiten Frage: So ist Koalitionsarbeit. Es gibt nur gemeinsame Anträge, die das Ergebnis interner Verhandlungen darstellen. Dies würde einer an der Regierung beteiligten Piratenpartei auch nicht anders ergehen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner, MdL