Christian Lindner (FDP)
Abgeordneter Bundestag (ausgeschieden)

Grunddaten
Christian Lindner
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
07.01.1979
Berufliche Qualifikation
Magister Artium Politikwissenschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Wermelskirchen
Wahlkreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Ergebnis
8,6%
Landeslistenplatz
9, Nordrhein-Westfalen
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(...) Meine Position in dieser Sache habe ich Ihnen wiederholt dargelegt, u.a. in meiner Antwort an Sie vom 2. Mai 2011. An meiner Position hat sich seither nichts geändert.

Hoteliers sind nicht bevorzugt worden. Solche Polemik weise ich zurück. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Agentur Matthias Landwehr, Berlin, Publizistische Tätigkeit
    Verdienst, 2011: über 7.000 €
  • Bausparkasse Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall, Vortrag
    Verdienst, 2012: zwischen 1.000 € und 3.500 €
  • Freie Demokratische Partei, Berlin, Generalsekretär (bis 14.12.2011)
    Verdienst, monatlich: zwischen 3.500 € und 7.000 €
  • Sparkasse Leverkusen, Leverkusen, Vortrag
    Verdienst, 2010: zwischen 3.500 € und 7.000 €
  • Steffen & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Bocholt, Vortrag
    Verdienst, 2012: zwischen 1.000 € und 3.500 €
  • Vaduzer Medienhaus AG, Vaduz, Vortrag
    Verdienst, 2011: zwischen 3.500 € und 7.000 €
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf, Düsseldorf, Mitglied des Kuratoriums
  • ZDF, Mainz, Mitglied des Fernsehrates (bis 14.12.2011)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Potsdam, Mitglied des Kuratoriums
  • Walther Rathenau Institut, Stiftung für internationale Politik, Berlin, Mitglied des Vorstandes
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Christian Lindner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.07.2012
Von:

Sehr geehter Herr Lindner,

mit Erschrecken musste ich feststellen, dass das neue Meldegesetz unter Zustimmung der FDP verabschiedet wurde. Hieraus muss man doch schließen, dass die FDP ihre eigene demokratisch-liberale Position nicht wirklich vertritt. Ich glaube, dass gerade junge ehemalige FDP Wähler, genau dies erkannt, und das Vertrauen verloren haben. Unter diesem Aspekt finde ich auch soetwas wie das überwechseln zu zu einer Piratenpartei, durchaus erklärbar. Meine Fragen an Sie.

  • wie sollte jemand mit einem Rest an Skepsis überhaupt noch glauben, dass die FDP sich für liberale Ziele einsetzt, wenn sie letztendlich genau das Gegenteil vorantreibt?

  • Es wird immer behauptet man möchte das Vertrauen junger Wähler gewinnen, aber ist es nicht durchaus vernünftig unter solchen enttäuschenden Aspekten, eine Partei nicht mehr zu wählen, und stattdessen einer Alternativen Partei eine Chance zu geben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christian Lindner
bisher keineEmpfehlungen
09.07.2012
Christian Lindner
Sehr geehrter Herr ,

schon im jüngst verabschiedeten Bundesmeldegesetz ist mit dem neuen gesetzlichen Widerspruchsrecht eine Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger gegenüber der geltenden Rechtslage in den Landesgesetzen enthalten. Die FDP-Bundestagsfraktion war und ist natürlich offen für weitere Verbesserungen. Wir laden die CDU/CSU-Fraktion herzlich ein, schnellstmöglich zu einer Einwilligungslösung im Melderecht zu kommen. Wenn nun eine Mehrheit mit der CSU im Bundestag für eine solche Lösung besteht, wird die FDP-Bundestagsfraktion diese sehr gerne nutzen.

Ein Scheitern des Gesetzes im Bundesrat hätte im Übrigen nur zur Folge, dass es bei der unbefriedigenden Lösung in den Landesgesetzen bleibt, die nicht einmal ein gesetzliches Widerspruchsrecht, geschweige denn einen Einwilligungsvorbehalt vorsehen. So sieht z.B. das geltende Baden-Württembergische Meldegesetz (eingeführt von einem SPD-Innenminister) keine Widerspruchsreglung für Werbung vor. Auch ein Blick in das nordrhein-westfälische Meldegesetz zeigt, dass eine einfache Melderegisterauskunft bereits nach aktueller Gesetzeslage möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner
Ergänzung vom 18.07.2012
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Meldegesetz.

Zunächst in der Sache: Meines Erachtens ist die gegenwärtige Debatte etwas überdreht. Zur bisherigen Rechtslage ist das geplante Meldegesetz des Bundes nämlich eine Verbesserung, denn: Es sieht unter anderem erstens eine Widerspruchsmöglichkeit vor und zweitens müssen abfragende Unternehmen oder Behörden den Grund ihrer Abfrage angeben. Gleichwohl hält die FDP statt der Möglichkeit des Widerspruchs umgekehrt die Notwendigkeit einer Einwilligung für sinnvoll. Dies hat die CSU bis dato aber abgelehnt. Also lieber den Spatz der Widerspruchslösung in der Hand statt der Taube der Einwilligungslösung auf dem Dach. Hier gibt es durch die öffentliche Debatte nun aber offenbar einen Kurswechsel beim Koalitionspartner, den wir gerne nutzen werden. Für mehr Informationen darf ich Sie verweisen auf: www.fdp.de

Und zu Ihrer zweiten Frage: So ist Koalitionsarbeit. Es gibt nur gemeinsame Anträge, die das Ergebnis interner Verhandlungen darstellen. Dies würde einer an der Regierung beteiligten Piratenpartei auch nicht anders ergehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner, MdL 
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lindner,

die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in der vergangenen Woche das neue Meldegesetz durch den Bundestag gebracht. Damit sollen Meldeämter in Zukunft personenbezogene Daten zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergeben dürfen.

Ich finde es empörend, dass (ausgerechnet) die FDP ein Vorhaben unterstützt, bei dem aus meinen höchstpersönlichen Daten ein Geschäftg gemacht werden soll.

Wie ist dieses Gesetzesvorhaben mit dem Grundsatz der Liberalen vereinbar, die Bürgerrechte zu schützen?

Antwort von Christian Lindner
bisher keineEmpfehlungen
17.07.2012
Christian Lindner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Meldegesetz.

Meines Erachtens ist die gegenwärtige Debatte etwas überdreht. Zur bisherigen Rechtslage ist das geplante Meldegesetz des Bundes nämlich eine Verbesserung, denn: Es sieht unter anderem erstens eine Widerspruchsmöglichkeit vor und zweitens müssen abfragende Unternehmen oder Behörden den Grund ihrer Abfrage angeben.

Gleichwohl hält die FDP statt der Möglichkeit des Widerspruchs umgekehrt die Notwendigkeit einer Einwilligung für sinnvoll. Dies hat die CSU bis dato aber abgelehnt. Also lieber den Spatz der Widerspruchslösung in der Hand statt der Taube der Einwilligungslösung auf dem Dach. Hier gibt es durch die öffentliche Debatte nun aber eine neue Diskussionsgrundlage, die wir gerne nutzen werden.

Für mehr Informationen darf ich Sie verweisen auf: www.fdp.de

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner, MdL
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Ihre Frage an Christian Lindner
Christian Lindner ist inzwischen ausgeschieden. Deshalb wurde die Fragefunktion geschlossen.