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Sehr geehrter Frau Reichwaldt,
im Vorfeld der Landtagswahlen trete ich mit folgender Problematik bezüglich der Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst der unterschiedlichen Lehrämter an Sie heran:
Im gymnasialen Lehramt bilden Fachleiterinnen und Fachleiter zukünftige Lehrer und Lehrerinnen aus, die der Besoldungsstufe A15 zugeordnet sind. Sie besetzen eine Funktionsstelle (auf Lebenszeit), die dem Studienseminar (= Dienststelle) zugeordnet ist.
Hingegen werden im GHRS-Lehramt Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter mit der Wahrnehmung der Ausbildungstätigkeit beauftragt. Diese Beauftragung ist jederzeit widerrufbar. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Stellenzulage von 150,-- Euro auf ihr normales Lehrergehalt (A12 bzw. A13). Diese Stellenzulage ist zudem teilzeitabhängig.
Die Gehaltsdifferenzen zwischen einer Fachleiterin und einer Fachseminarleiterin belaufen sich demzufolge auf bis zu 1066,-- Euro pM. Und das bei gleicher Tätigkeit, die durch eine gemeinsame APVO festgeschrieben ist!
Aus diesen Besoldungs- und Statusunterschieden ergibt sich seit Einführung des Vorbereitungsdienstes in Niedersachsen, also seit nunmehr fast 35 Jahren, eine Benachteiligung der Lehrämter GHRS, die in der Sache nicht gerechtfertigt ist und zudem (aufgrund von Besoldungserhöhungen im gym. Lehramt bei statischer Stellenzulage im Lehramt GHRS) einer zunehmenden Verschärfung unterliegt.
Wie stellen Sie sich bzw. wie stellt sich Ihre Partei zu dem dargestellten Problem?
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um der Problematik zu begegnen?
Eine weitere Ungerechtigkeit an den Studienseminaren der Lehrerausbildung betrifft die dort tätigen Verwaltungsangestellten, die vergütungsmäßig als Schreibkräfte unterster Lohngruppe behandelt werden, gleichwohl aber eigenverantwortliche Tätigkeiten in der Organisation des Vorbereitungsdienstes und der Organisation der Durchführung von Staatsprüfungen wahrnehmen, die zumindest einer Sachbearbeitertätigkeit entsprechen.
Auch hier bitte ich um Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichem Gruß
