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Sehr geehrte Frau Goetsch,
vielen Dank für Ihre Antwort. Wir lernen also, dass eine Grünfläche, die zu bebauen ein Tabu sein soll, nur dann diesen Schutz genießt, wenn sie eine "ausgewiesene" Grünfläche ist.
Ich gebe Ihnen recht: Die Wiese am Vorhornweg/Elbgaustr. ist nicht als Naturfläche ausgewiesen, sondern lt. aktuellem Flächennutzungsplan als Wohngebiet (
www.hamburg.de ).
Das heißt aber nicht, dass man die Wiese nun beliebig mit viergeschossigen Häuserriegeln zupflastern darf. Auf eben dieser Hamburg.de-Seite können Sie auch nachlesen, wie die Art des "Wohngebietes" näher spezifiziert ist. Im "Landschaftsprogramm" ist klar geregelt, dass für die Wiese sowie die umliegenden Grundstücke ein "gartenbezogenes Wohnen" vorgegeben ist (
www.hamburg-uptown.de ).
Abzulehnen ist deshalb die Bebauung mit Etagenbauten ohne jeden Gartenbezug.
Zudem verstößt der vorliegende Planentwurf "Lurup 65" mit seiner viergeschossigen Massivbauweise gegen das Gebot der Umgebungs-Verträglichkeit, das Ihre Partei sich selbst gegeben hat:
Ich zitiere Ihre bereits erwähnte Koalitions-Vereinbarung (Seite 3):
"Das Spannungsverhältnis zwischen Bebauung und ökologischen Belangen muss aufgelöst werden. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung ortstypischer Siedlungsstrukturen."
Die Siedlungsstruktur der umliegenden Wohngebiete ist geprägt durch Ein-/Zweifamilienhäuser sowie Kleingärten. Selbst die jenseits der Elbgaustr. befindlichen Gewerbebauten nehmen durch ihre begrenzte Bauhöhe Rücksicht auf die umliegenden max. dreigeschossigen Häuserstrukturen (2+Dachgeschoß).
Dem wollen Sie nun ein Ende bereiten. "Lurup 65" in der vorliegenden Form wird den Landschaftscharakter von Lurup-Süd dauerhaft verändern.
Deswegen meine Frage:
Ist es Ihr politischer Wille, dem Postulat der Wachsenden Stadt bedingungslos Opfer zu bringen, sich über Planvorgaben hinwegzusetzen und auch über die eigenen politischen Bekenntnisse?
Mit freundlichem Gruß,
