Carina Gödecke (SPD)
Abgeordnete Landtag NRW

Grunddaten
Carina Gödecke
Geburtstag
25.10.1958
Berufliche Qualifikation
Lehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Landtagspräsidentin
Wohnort
Bochum
Wahlkreis
Bochum I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
54,9%
Landeslistenplatz
-
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(...) In NRW haben wir in unserem Koalitionsvertrag für die Landesebene vor wenigen Wochen beschlossen, dass wir das Quorum für ein Volksbegehren deutlich absenken und finanzwirksame Volksbegehren zulassen werden. Darüber hinaus werden wir die Durchführung von Volksinitiativen vereinfachen und diese bei Ablehnung durch den Landtag nicht ins Leere laufen lassen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
22.04.2013
Von:

Guten Tag,

mit befremden nehme ich die Nichtübertragung der aktuellen Tarifrunde auf die "Spitzenbeamten" wahr.

Zur Zeit haben wir die höchsten Steueraufkommen, sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene.

Wie soll die Zukunft der Gehaltsanpassung an Inflation und allgemeiner Einkommensentwicklung aussehen, wenn die Steuereinnahmen nicht mehr so kräfig sprudeln?

Sollen "Spitzenbeamte" dauerhaft von der allg. Lohnentwicklung abgekoppelt werden? Ich kann Ihnen versprechen, dass die Landesregierung niemals genügend Geld haben wird.

Ich könnte ja noch verstehen, wenn es sich um einen Einmaleffekt handelt. Im letzten Jahrzehnt hatten wir jedoch durchgehende Abkopplungen von der Lohnentwicklung.
Antwort von Carina Gödecke
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28.04.2013
Carina Gödecke
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme und Frage vom 22. April 2013. Als Nutzer von Abgeordnetenwatch haben Sie ja schon mehrere Stellungnahmen und Antworten von mir und sicher auch von anderen Abgeordneten von SPD und Grünen zur lediglich gestaffelten Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte des gehobenen Dienstes ab A11 gelesen. Daher möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf diese Argumente verweisen.

Ich vermute, dass Sie ihre Aussage, dass die Landesregierung niemals genügend Geld haben wird, ironisch verwenden, um davor zu warnen, Beamte dauerhaft von der Lohnentwicklung abzukoppeln. Dies wird auch nicht passieren. Natürlich ist jeder Tarifabschluss einzeln zu bewerten und die jeweilige Übertragbarkeit zu prüfen. Ich versichere Ihnen, die Abgeordneten des Landtags kennen und schätzen die wichtige Arbeit der Beamten im Land. Niemand im Landtag macht sich eine Entscheidung einfach, insbesondere wenn man den - aus Sicht der Betroffenen berechtigten - Prostest kommen sieht. Die Mitglieder des Landtags sind sich ihrer Verantwortung als Gesetzgeber durchaus bewusst, aber nicht nur in diesem Punkt. Die Verantwortung der Abgeordneten umfasst mit Blick auf die zukünftigen Generationen eben auch zum Beispiel das Einhalten der Schuldenbremse und die Finanzierbarkeit aller wichtigen Politikfelder.

Mit freundlichen Grüßen

Carina Gödecke
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Frage zum Thema Kultur
16.05.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Gödecke,

in Ihrer Stellungsnahme zur Finanzierung des NRW-Denkmalschutzes (H. Meinhold) verweisen Sie darauf, dass die Kürzungen für 2014 nur Überlegungen wären. Dem ist aber nicht so, denn bereits in diesem Jahr gibt es doch schon Mittelkürzungen.

Ihr SPD-Kollege, Bauminister Michael Groschek konkretisiert im "Westfälischen Anzeiger" vom 16.04., er hätte der SPD-Landtagsfraktion mitgeteilt, dass sich das Land NRW nicht aus dem Denkmalschutz zurückzuziehen werde. Es würden zwar die Landesmittel um rund zwei Mio Euro gekürzt, dafür würden die Landesmittel für den städtebaulichen Denkmalschutz erhöht. Leider kann man dies im öffentlich einsehbaren Haushaltsplan 2013 nicht nachvollziehen. Unter der Funktion "195 Denkmalschutz und -pflege” (NRW-Haushaltsplan 2013, Seite 58 im Haushaltsgesetz, Funktionenübersicht) werden für 2013 Ausgaben in Höhe von 24,4 Mio. Euro angegeben gegenüber 26,8 Mio Euro für 2012, also Kürzungen um ca. 2,4 Mio. Euro!

Der Landeszuschusses wird 2013 von zwölf auf zehn Mio. Euro gekürzt, in 2014 auf 3,3 Mio. Euro und für die Zeit ab 2015 soll ein vollständiger Ausstieg stattfinden. Bei einem Haushalt 2013 von 59,9 Milliarden Euro beträgt der gegenwärtige Landeszuschußanteil aber gerade 0,17%.

Ihre Stellungsnahme zur Denkmalschutzfinanzierung hat deshalb keine beruhigende Wirkung auf mich, sondern macht mich im Gegenteil wie mehr als 21.000 Mitbürger betroffen, die sich in einer Petition dagegen ausgesprochen haben.

  • Sind Sie der Meinung, dass der Denkmalschutz bei anstehenden Haushaltsberatungen ebenfalls zur Entschuldung beitragen muss oder empfinden sie den Erhalt des kulturellen Erbes eines ganzen Landes als nachhaltige und feste Verpflichtung, die wir auch unseren Nachfahren gegenüber haben.
  • Sehen Sie den Haushaltsposten Denkmalschutz als richtigen Ansatz für die Entschuldung des Landes?
  • Werden Sie sich gegen Kürzungen beim Denkmalschutz aussprechen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Carina Gödecke
bisher keineEmpfehlungen
21.05.2013
Carina Gödecke
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für ihre Frage zum Denkmalschutz in NRW. Herr Minister Groschek hat in der Tat erste Überlegungen zur Weiterentwicklung des Denkmalschutzes in der Fraktion vorgestellt. Dabei hat er auch noch einmal die Veränderungen im Haushalt 2013 dargestellt. In Bezug auf den Haushalt 2014 hat er allerdings auf die noch nicht abgeschlossenen Beratungen innerhalb des Kabinetts verwiesen. Ganz generell wurde von ihm ausgeführt, dass die Landesregierung prüft, in welchen Förderbereichen in den kommenden Jahren Zuschüsse auf Darlehen umgestellt werden können. Dass dies auch für den Bereich des Denkmalsschutzes geprüft wird, ist zwischenzeitlich ja Gegenstand der Medienberichterstattung gewesen.

Bezugnehmend auf das Haushaltsjahr 2013, nach dem Sie fragen, ergibt sich eine geringe Kürzung der Mittel für den Denkmalschutz, die im Saldo rund 52.000 Euro beträgt. Dieser Saldo setzt sich zusammen aus Mittelkürzungen im Bereich der Förderung im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes und aus Mittelsteigerungen im Rahmen der Bauunterhaltungsmaßnahmen und der Mittel des städtebaulichen Denkmalschutzes. Zu Einzelheiten bitte ich Sie, sich mit dem zuständigen Ministerium in Verbindung zu setzen.

Bei ihren detaillierten Nachfragen zur haushaltsrechtlichen Veranschlagung der Landesmittel für den städtebaulichen Denkmalschutz ab dem kommenden Haushaltsjahr 2014 schlage ich ebenfalls vor, dass sie sich unmittelbar an das zuständige Ministerium wenden. Es ist nämlich nicht ungewöhnlich, dass eine Maßnahme aus unterschiedlichen Gesichtspunkten betrachtet und gefördert werden kann. Das heißt, staatliche Mittel, die Denkmalen zu Gute kommen, können durchaus auch aus anderen Haushaltstiteln stammen.

Ihre Frage gibt mir aber auch noch Gelegenheit sehr grundsätzlich etwas über den Wert der parlamentarischen Demokratie zu sagen, in der der auch bei Haushaltsentscheidungen alle Dinge miteinander im Zusammenhang stehen.

Gerade die parlamentarischen Debatten innerhalb des Plenums, der Fachausschüsse und der Fraktionen, ermöglichen es, verschiedenen gesellschaftlichen Interessen gegeneinander abzuwägen und mit den finanziellen Möglichkeiten des Landes abzugleichen. Darin besteht geradezu der Auftrag und der Sinn der parlamentarischen Beratung. Dafür sind im Mai letzten Jahres 237 Landtagsabgeordnete von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden. Der sorgfältige Abwägungsprozess und der Blick für die Gesamtheit der zu treffenden Entscheidungen ist meines Erachtens und aufgrund meiner Erfahrung , auch und gerade im Hinblick auf Haushaltsberatungen, eine geeignetere Vorgehensweise als eine Konfrontation mit "Schwarz-Weiß-Fragen" oder "Entweder-Oder-Fragen", wie Sie von Ihnen - aufgrund Ihres gezielten Interesses für den Denkmalschutz - gestellt werden.

Ich bin froh, dass es in einem Parlament möglich ist, sich auch für Gesichtspunkte und Bereiche einzusetzen, die vielleicht in der öffentlichen oder öffentlich geführten Diskussion als weniger vordringlich eingeschätzt werden als andere Aufgaben. Dies ermöglicht es unter anderem, Raum für kreative Lösungen zu schaffen, die nicht das eine wichtige Anliegen gegen ein anderes wichtiges Anliegen ausspielen.

Dies vorausgeschickt, möchte ich die konkreten Fragen wie folgt beantworten:

Da auch der Denkmalschutz zu den staatlichen Aufgaben zählt und mit Mitteln aus dem Landeshaushalt bezahlt wird, gehört er wie alle anderen Ausgaben in die Betrachtung möglicher Veränderungen und Einsparungen. Die Formulierung Ihrer Frage finde ich unglücklich. Sie legt nahe, dass eine Sichtweise, die gleichermaßen alle staatlichen Ausgaben in eine Überprüfung auf Einsparmöglichkeiten einbezieht, den Respekt gegenüber dem kulturellen Erbe vermissen ließe. Eine solche Fragestellung, die mit dem "oder" nur die eine oder die andere Antwort ermöglicht ist problematisch. Ebenso würde ich auf der anderen Seite auch Fragen wie "Finden Sie die Förderung junger Mütter wichtiger als die Pflege alter Schlösser?" als unsachlich ablehnen.

Aus dieser Position ergibt sich auch die Antwort auf die weiteren Fragen. Ob ein Haushalt, der Kürzungen bei Denkmalschutzmitteln vorsieht, zustimmungsfähig ist, hängt von der Qualität des gesamten Haushalts ab. Außerdem ist Denkmalschutzpolitik nicht nur Haushaltspolitik. Gerade beim Thema Denkmalschutz, bei dem Nordrhein-Westfalen mit dem Denkmalschutzgesetz eine Pionierarbeit geleistet hat, wird deutlich, dass staatliche Förderung des kulturellen Erbes weit mehr ist als dies durch unmittelbare Geldzuweisungen des Landes ausgedrückt wird.

Im Übrigen bleibt es bei meiner Wertschätzung für den Denkmalschutz und für die dort engagierten Menschen, die ich unter anderem bei der Ausstellungseröffnung im Februar und bei anderer Gelegenheit ausgedrückt habe. Die SPD-Landtagfraktion wird im Rahmen bevorstehender Entscheidungen sehr genau prüfen, welche Auswirkungen Vorschläge der Landesregierung haben werden. Das gilt für alle Politikbereiche, aber eben auch für den Bereich der Denkmalpolitik.

Mit freundlichen Grüßen
Carina Gödecke



Carina Gödecke MdL
Präsidentin des Landtags NRW
Platz des Landtags 1
40211 Düsseldorf
Tel.: 0049.211.8882200
Fax : 0049.211.8843025
Mobil: 0049.163.8842010




Ursprüngliche Nachricht-----
Von: abgeordnetenwatch.de [mailto:antwort@abgeordnetenwatch.de]
Gesendet: Freitag, 17. Mai 2013 09:31
An: Gödecke, Carina (SPD)
Betreff: Eine Frage an Sie vom 16.05.2013 23:11

Sehr geehrte Frau Gödecke,

aus Bochum hat als Besucher/in der Seite www.abgeordnetenwatch.de (Nordrhein-Westfalen) bzgl. des Themas "Kultur"
eine Frage an Sie.

Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale Mail beantworten würden).



Sehr geehrte Frau Gödecke,

in Ihrer Stellungsnahme zur Finanzierung des NRW-Denkmalschutzes (H.
Meinhold) verweisen Sie darauf, dass die Kürzungen für 2014 nur Überlegungen wären. Dem ist aber nicht so, denn bereits in diesem Jahr gibt es doch schon Mittelkürzungen.

Ihr SPD-Kollege, Bauminister Michael Groschek konkretisiert im "Westfälischen Anzeiger" vom 16.04., er hätte der SPD-Landtagsfraktion mitgeteilt, dass sich das Land NRW nicht aus dem Denkmalschutz zurückzuziehen werde. Es würden zwar die Landesmittel um rund zwei Mio Euro gekürzt, dafür würden die Landesmittel für den städtebaulichen Denkmalschutz erhöht. Leider kann man dies im öffentlich einsehbaren Haushaltsplan 2013 nicht nachvollziehen. Unter der Funktion "195 Denkmalschutz und -pflege” (NRW-Haushaltsplan 2013, Seite 58 im Haushaltsgesetz, Funktionenübersicht) werden für 2013 Ausgaben in Höhe von 24,4 Mio. Euro angegeben gegenüber 26,8 Mio Euro für 2012, also Kürzungen um ca. 2,4 Mio. Euro!

Der Landeszuschusses wird 2013 von zwölf auf zehn Mio. Euro gekürzt, in
2014 auf 3,3 Mio. Euro und für die Zeit ab 2015 soll ein vollständiger Ausstieg stattfinden. Bei einem Haushalt 2013 von 59,9 Milliarden Euro beträgt der gegenwärtige Landeszuschußanteil aber gerade 0,17%.

Ihre Stellungsnahme zur Denkmalschutzfinanzierung hat deshalb keine beruhigende Wirkung auf mich, sondern macht mich im Gegenteil wie mehr als
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Mit freundlichen Grüßen,
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