Caren Marks (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2009-2013
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Angaben zur Person
Caren Marks
Geburtstag
25.09.1963
Berufliche Qualifikation
Diplomgeographin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Wedemark
Wahlkreis
Hannover-Land I
Ergebnis
38,7%
Landeslistenplatz
12, Niedersachsen
Vielen Dank für Ihre Anfragen, die ich nur bedingt beantworten kann, da die Details der Finanztransaktionssteuer erst geklärt werden müssen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
27.06.2011
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Marks,

meinen Sie nicht , das es für einen ALG 2 Empfänger ein Schlag ins Gesicht ist, wenn sich die MDB´s eine Diätenerhöhung in der summe von 600 € genehmigen, und ein ALG 2 Empfänger deren 5 € erhöhung erhält.

mfg
Uwe
Antwort von Caren Marks
1Empfehlung
04.07.2011
Caren Marks
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich zunächst mit einer Gegenfrage beantworten möchte: Meinen Sie, dass es für ALG 2-Empfänger auch ein Schlag ins Gesicht ist, wenn beispielsweise ein Arbeiter im Baugewerbe 3% mehr Lohn erhält? Ich vermute, Sie haben nicht generell etwas gegen Lohnsteigerungen (die es in diesem Jahr ja durchschnittlich gegeben hat) - außer für Bundestagsabgeordnete. Ich will Ihnen gern erläutern, warum ich der Meinung bin, dass die Diätenerhöhung angemessen ist. Ich weiß, dass es schwierig ist, hierüber eine sachliche Debatte zu führen, wie ja auch der von Ihnen angestellte Vergleich zeigt. Dennoch hoffe ich, dass ich mit meinen Argumenten zu einer Versachlichung beitragen kann.

Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung ("Diät"). Die Diäten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Wir brauchen daher eine angemessene Abgeordnetenentschädigung. Was angemessen ist, ist in der Öffentlichkeit ein kontrovers diskutiertes Thema. Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen 150.000 und 250.000 Wahlberechtigte in ihrem Wahlkreis repräsentieren und vertreten sollen? Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen Staatsverschuldung und Haushaltskonsolidierung zu entscheiden haben? Was ist angemessen für Abgeordnete, die über die Grundlagen der Arbeitsmarkt- oder Gesundheitspolitik zu entscheiden haben? Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden. Selbst über die Höhe des einem zustehenden Geldes zu entscheiden, ist nicht einfach. Nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 10 Jahren 5 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben. Die damit verbundene immer weitere relative Absenkung der Entschädigung der Abgeordneten kann aber auch nicht richtig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat daran erinnert, dass die Abgeordnetenentschädigung von Zeit zu Zeit an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen. Die Abgeordneten sollen wirklich unabhängig arbeiten können. Sie sollen nicht in die Versuchung geraten, sich andere Einkommensquellen zu suchen und dadurch von anderen Menschen und Interessen abhängig werden. Der Bundestag hat daher 1995 eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6.

Gegenwärtig erhalten die Abgeordneten eine Entschädigung, die geringer ist als gesetzlich vorgesehen. Als die Vergütung für B6 und R6 nach den Tarifrunde 2008/2009 und der Tarifrunde 2010/2011 angehoben wurde, haben die Abgeordneten auf eine Erhöhung ihrer Entschädigung verzichtet. Die Entschädigung der Abgeordneten entspricht derzeit dem Niveau von B6/R6 aus dem Jahr 2007. Um die Abgeordnetenentschädigung wie gesetzlich vorgesehen an die Vergütung von B6/R6 anzupassen, wurde entschieden, die Entschädigung von jetzt 7.668 Euro in zwei Schritten anzuheben: Zum 1. Januar 2012 und zum 1.Januar 2013 wird die Abgeordnetenentschädigung um jeweils 292 Euro angehoben. Im Jahr 2013 wird die Abgeordnetenentschädigung dann 8.252 Euro betragen und damit dem Stand von B6/R6 im Jahr 2010 entsprechen.

Außerdem wird eine unabhängige Kommission beim Deutschen Bundestag eingesetzt, die bis Ende der laufenden Wahlperiode ein Verfahren empfehlen soll, wie die Diäten künftig angepasst werden und wie die Altersversorgung künftig geregelt werden kann.

Auch im internationalen Vergleich sind die deutschen Diäten moderat: Gemessen an der Zahl der Einwohner, die ein Abgeordneter vertritt, liegen die Diäten auch nach der Erhöhung im unteren Drittel in Europa. Insgesamt machen die Diäten übrigens nach dieser Erhöhung einen Betrag von nur 0,75 Euro pro Einwohner und Jahr aus.

Im Durchschnitt steigen die Diäten von 2010 bis 2013 jedes Jahr um 1,9 Prozent. Das ist auch im Vergleich zu aktuellen Tarifabschlüsse moderat und absolut vertretbar: So wurde in der Chemischen Industrie eine Tariferhöhung von 4,1 Prozent zum April 2011 vereinbart, im Baugewerbe steigen die Löhne und Gehälter und Gehälter dieses Jahr um 3,0 Prozent und bei Volkswagen wurde eine Erhöhung von 3,1 Prozent zum Mai 2011 erreicht. Von den Lohnsteigerungen profitieren übrigens auch ALG II-Bezieher, deren Regelsatz sich dadurch erhöht.

Übrigens: Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung müssen die Abgeordneten ihre Diäten voll versteuern. Dabei wird es auch bleiben. Sie können sich gern auf meiner Homepage www.caren-marks.de näher über meine Arbeit informieren und so einen Eindruck über die vielfältigen Aufgaben von Bundestagsabgeordneten erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
08.08.2011
Von:

Guten Tag, Frau Marks,

bin ich mit dem Auto in Europa unterwegs, sehe ich nur an KFZ mit deutschem Kennzeichen eine Umweltplakette. Wurde uns Fahrzeughaltern nicht versichert, dass diese Plakette eine Auflage der EU-Behörde aus Brüssel sei?
Warum führt kein Fahrzeug eines anderen Landes diese Plakette?
Eine Diskussion über die Nützlichkeit überhaupt wäre ein weiteres Thema.


Im Voraus Dank für Ihre Antwort.
mfg -
Antwort von Caren Marks
1Empfehlung
18.08.2011
Caren Marks
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Ihre Frage will ich gern beantworten.

Aufgrund zunehmender Luftschadstoffe, wie z.B. Feinstaub, hat die EU eine Luftqualitätsrichtlinie erlassen. Wie die Ziele der Richtlinie erreicht werden, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Die Bundesänder haben dies durch Landesverordnungen geregelt. Das Land Niedersachsen hat die Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie und ihrer Tochterrichtlinien und damit die Verantwortung für die Einhaltung der Grenzwerte an die Kommunen abgegeben, in dem es per Verordnung festgelegt hat, dass die Kommunen für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständig sind. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat daher am 12.07.2007 einen Luftreinhalte-Aktionsplan verabschiedet. Eine relevante Maßnahme zur Reduzierung der Luftschadstoffe ist die Ausweisung einer Umweltzone, in der Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit hoher Schadstoffemission vorgesehen werden. Diese Umweltzonen gibt es auch in anderen europäischen Städten.

Der Luftreinhalte-Aktionsplan legt fest, dass ab 2008 in der Umweltzone KFZ mit einer roten (Diesel, Euro 2), gelben (Diesel, Euro 3) oder grünen (Diesel, Euro 4, Benziner mit geregeltem Katalysator) Plakette zugelassen sind. Ab 2009 dürfen lediglich KFZ mit einer gelben (Diesel, Euro 3) oder grünen (Diesel, Euro 4, Benziner mit geregeltem Katalysator) Plakette die Umweltzone passieren. Ab 2010 ist die Umweltzone nur noch von KFZ mit einer grünen (Diesel, Euro 4, Benziner mit geregeltem Katalysator) Plakette befahrbar. Damit sollen vor allem die Partikel der Stickstoffdioxidemissionen reduziert werden. Für Handwerksbetriebe und Dienstleister gibt es Ausnahmeregelungen.

Hier ist Hannover kein Einzelfall. Rund 40 Städte verfügen seit 2010 über Umweltzonen und versuchen damit, die Feinstaubbelastung in den Innenstädten zu senken. Feinstaub führt zu schwerwiegenden Erkrankungen. Laut einer EU-Studie sterben jährlich 65.000 Menschen in der Europäischen Union vorzeitig durch Feinstaub. Auch andere Studien kommen zu dem Schluss, dass Feinstaubbelastung die Sterblichkeitsrate erhöht und zu einer Verkürzung der Lebenszeit führt.

Die Luftqualitätsrichtlinie wird in den EU-Ländern unterschiedlich umgesetzt. So hat London zum Beispiel die City-Maut eingeführt. Deutschland ist ein besonders dicht besiedeltes Land mit einem hohen Verkehrsaufkommen und einer hohen Luftschadstoffbelastung. Diese Belastungen sind in der EU unterschiedlich verteilt und erfordern daher darauf abgestimmte Lösungen.

Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.10.2011
Von:
Dr. med

Darf ein Deutscher Bundestag - in Person als Abgeordnte also Sie, Frau Marx - alle finanzpolitischen Rechte des Parlamentes an den "ESM" - die Schulden-Union - abgeben? Wer legitimiert den Deutschen Bundestag, seine eigene Souveränität an nicht demokratisch verfasste Einrichtungen abzutreten? Wo ist die Gewaltenteilung in der EU, in €uroland? Wer Einrichtungen zustimmt, die uneingeschränkt, unwiderruflich jede beliebige Geldmenge innerhalb von "7 Tagen" abrufen duerfen, wer zustimmt, dass der EMS Immunität gegenüber jeder Gerichtsbarkeit genießt, der verabschiedet einen zweiten Federal Reserve Act. Kennen Sie den? Ich fordere Sie auf, mit Nein zu stimmen und gehe davon aus, das ein derartiges "Ermächtigungsgesetz" nur in namentlicher Abstimmung behandelt wird. Wer denkt sich diesen Unsinn aus? Einen größeren "legalen" Diebstahl hat es bis heute nur in den USA gegeben. Gern informiere ich Sie über unser Geld-System!

MfG Dr.
  • Mitglied bei Christen für gerechte Wirtschaftsordnung e.V. -
Antwort von Caren Marks
2Empfehlungen
31.10.2011
Caren Marks
Herr Dr. ,

eines möchte ich voraus schicken: Ihr Vergleich der Entscheidungen zum ESM mit dem Ermächtigungsgesetz Hitlers, in dessen Folge Millionen von Menschen ermordet und getötet wurden, ist unsäglich. Daran ändern auch die Anführungszeichen nichts.

Die SPD hat seit Beginn der Euro-Krise öffentlich klar gemacht, warum es auch im deutschen Interesse ist, die Stabilisierung Europas, der Finanzmärkte und des Euro mit einer Weiterentwicklung und Demokratisierung der Zusammenarbeit in Europa zu verbinden. Die Rahmenbedingungen sind klar und eindeutig: Deutschland ist der Gewinner Europas. Deutschland ist einer der politischen und wirtschaftlichen Gewinner der europäischen Einigung. Politisch, weil es die deutsche Einheit ohne die europäische Einigung nicht gäbe. Wirtschaftlich, weil Millionen deutscher Arbeitsplätze vom Export deutscher Güter und Dienstleistungen in die Europäische Union und die Eurozone abhängen. Nur wenn es unseren europäischen Nachbarn gut geht, geht es auch Deutschland gut. Deshalb hat Deutschland ein eigenes Interesse an der Stabilisierung Europas ebenso wie der Eurozone.

Um es noch einmal deutlich zu machen: Es geht dabei nicht allein um unseren Wohlstand, es geht viel mehr um unser Modell einer Gesellschaft, die auf Demokratie, Freiheit, sozialen Ausgleich, nachhaltige Entwicklung und faire Kooperation gegründet ist. Das ist unser Weg der Globalisierung, den Europa nur gemeinsam gehen kann. Das heißt aber auch, dass Europa in Krisenzeiten zusammenstehen muss. Allerdings ist diese Bereitschaft zur Übernahme von finanzieller Verantwortung durch Deutschland für uns Sozialdemokraten keine politische "Einbahnstraße". Deshalb sind wir auch entschlossen, die Finanzmarktregulierung, das Aufsichtsregime und neben der überfälligen Besteuerung von Finanztransaktionen die ernsthafte Beteiligung der privaten Marktteilnehmer voranzutreiben.

Bisher wurde über den befristeten Rettungsschirm EFSF entschieden. Die SPD hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Entscheidung im Deutschen Bundestag getroffen wurde. Der ESM-Vertrag wird derzeit auf europäischer Ebene neu verhandelt. Wir bedauern, dass das Verfahren sich so lange hinzieht und werden darauf drängen, dass der Bundestag vor seiner Beschlussfassung umfassend über die Vertragsausgestaltung informiert wird. Die Beteiligung des Parlaments muss auch hier gewährleistet sein.

Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Marks,

wie bewerten Sie, angesichts der Wahlmanipulationen in Russland sowie der nachweislichen Menschenrechtsverletzungen und der Unterdrückung der Meinungsfreiheit, das Engagement von Gerhard Schröder bei Gazprom und seine immer wieder bekräftigte Aussage, Wladimir Putin sei ein Demokrat?

Beste Grüße
Antwort von Caren Marks
1Empfehlung
14.12.2011
Caren Marks
Sehr geehrter Herr ,

Freiheit, neben Gerechtigkeit und Solidarität, war, ist und bleibt einer der wichtigsten Grundwerte in der fast 150jährigen Geschichte der Sozialdemokratie. Ich bin sicher, dass auch Gerhard Schröder das so sieht.


Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.02.2012
Von:

Guten Tag Frau Marks,

mich beschäftigt momentan, auch im Hintergrund der vielen Proteste in Deutschland und Europa, wie Sie, als Stellvertreter "meines" Wahlkreises, zu dem Thema ACTA stehen?

Halten sie es für Notwendig ein Gesetz über Jahre hinter verschlossenen Türen zu verhandeln, in Anwesenheit mehrere Lobbys der Medienindustrie, und dieses dann versucht werden soll klammheimlich durch das Parlament zu bekommen?

Mir ist natürlich bewusst das Sie als Mitglied der SPD nicht Teil der Regierungsfraktion sind.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Caren Marks
1Empfehlung
16.02.2012
Caren Marks
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage will ich gern beantworten. Vorausschicken möchte ich , dass ich durchaus die Notwendigkeit sehe, Produktpiraterie zu bekämpfen und Urheberrechte zu schützen, denn viele Produktfälschungen sind nicht nur wirtschaftlich schädlich, sondern auch gefährlich, wenn zum Beispiel ein gefälschtes Medikament, oder gefälschte Autoteile auf den Markt kommen.

Bezweifelt werden muss aber, ob dieses Ziel mit dem ACTA-Abkommen erreicht werden kann. Wenn hier in Hinterzimmern unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, ist das alarmierend. Besonders problematisch sind die Regelungen zur Rechtsdurchsetzung im Internet. In den Verhandlungen wurde hier nicht sauber getrennt zwischen der Bekämpfung von Produktfälschungen und Fragen, die das Internet und die digitale Welt betreffen.

Die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen darf nicht dazu führen, dass Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt, der Datenschutz oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aufgeweicht werden. Es darf auch nicht soweit gehen, dass letztlich jede Bewegung und Kommunikation im Internet überwachbar wird und jeder Nutzer von Musik- oder Videodateien grundsätzlich unter Generalverdacht steht. Zudem besteht bei ACTA die Gefahr, dass die Internetprovider verpflichtet werden, zu überwachen, welche Kunden sich was anschauen oder herunterladen. Es kann und darf nicht darum gehen, die Rechtsdurchsetzung im Internet zu privatisieren und die Internetprovider zu Hilfssheriffs der Rechteinhaber zu machen.

Sie kritisieren völlig zu Recht die mangelnde Transparenz und die Tatsache, dass ACTA weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde. Offenheit und Transparenz müssen auch in solchen Verhandlungen gelten. Informationen zu den Verhandlungen wurden erst auf Drängen zahlreicher NGOs und von Parlamentariern herausgegeben. Doch bis heute wurden nicht sämtliche Unterlagen zum Abkommen zur Verfügung gestellt. Das Bundesjustizministerium als federführendes Ministerium hätte jederzeit den Verhandlungsstand und die verhandelten Inhalte bei der Kommission abfragen können, hat dies aber unterlassen. Die Bundesregierung, die zu den Befürwortern des Abkommens gehörte und die vorgebrachten Bedenken lange Zeit ignorierte, schiebt nun die Verantwortung auf das Europaparlament. Dies halte ich für inakzeptabel.

Das Europäische Parlament und auch der Deutsche Bundestag müssen darauf bestehen, sich mit diesem Abkommen gründlich beschäftigen zu können. Geheimverhandlungen wie die hier geschehenen müssen Geschichte sein, die fehlende Transparenz ist nicht länger hinnehmbar.

Zwar gibt es noch keine abgeschlossene Position, weder in der Fraktion der Sozialdemokraten im Europaparlament, noch in der SPD-Bundestagsfraktion, doch werben mehrere Abgeordnete dafür, dass zumindest der Europäische Gerichtshof angerufen wird, um die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht und den europäischen Grundrechten zu überprüfen. Darüber hinaus müssen alle Parlamente darauf bestehen, dass solche Geheimverhandlungen endlich Geschichte sind. Dafür werde ich mich einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB
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