Burkhard Lischka (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Burkhard Lischka
© spdfraktion.de
Geburtstag
01.02.1965
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Magdeburg
Wahlkreis
Magdeburg
Ergebnis
21,9%
Landeslistenplatz
2, Sachsen-Anhalt
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(...) Ganz klar muss eine etwaige Lösung zunächst einmal kinderrechtsorientiert sein. Um diesem Ziel zu entsprechen, erarbeiten wir derzeit in der SPD-Fraktion den besagten Antrag, den ich auch Ihnen, nach Abschluss der Beratungen im Laufe des Januars, gerne zukommen lassen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
22.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lischka!

Ich gebe Ihnen voll und ganz recht, die Sorgerechtsreform muss kinderrechtsorientiert sein. Das Bundesverfassungsgericht ist hier eindeutig: Jedes Kind hat das Recht auf beide Eltern gleichermaßen. Ich denke, auch die Gestaltung der Betreuung und Versorgung muss mit Blick auf dieses Kinderrecht neu formuliert werden. Die leidschaffende Verquickung von finanziellen Ansprüchen einerseits und der Sorgebedürftigkeit andererseits kann aus meiner Sicht nur aufgelöst werden, wenn neben die gemeinsame Sorge der leiblichen Eltern auch der Grundsatz der gleichmäßigen gemeinsamen Betreuung und Versorgung gestellt wird. Hiervon sollte nur im Einvernehmen der Eltern untereinander oder im besonderen Fall auf gerichtlichen Beschluss hin abgewichen werden.

Damit wäre ein bedeutsamer Einfluss, der heute so oft zu Umgangsvereitelungen oder Unterhaltsentzug führt, aus dem Verhältnis der Eltern herausgenommen.
Wie schon bei der gemeinsamen Sorge geschehen, kann man davon ausgehen das auch hier die Anzahl der gerichtlichen Anrufungen geringer ausfallen wird.
Auch die Stellung von Müttern in der Wirtschaft wird gestärkt und das Ansehen von Elternschaft insgesamt angehoben.

Ihre Meinung in dieser Sache interessiert mich sehr, ebenso der Wortlaut des in Ihren Antworten an die und angekündigten Entschließungsantrag. Bitte stellen Sie doch einen entsprechenden Link ein.

Mit den freundlichsten Grüßen
Antwort von Burkhard Lischka
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05.03.2012
Burkhard Lischka
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Februar 2012. Ich teile Ihre Ansicht, dass das Kindeswohl und die Reduzierung von Konflikten im Sinne des betroffenen Kindes im Vordergrund gesetzlicher Regelungen stehen müssen. Denn jede gesetzliche Regelung ist darauf angewiesen, dass die Eltern sie vor Ort und in der Praxis gemeinsam und verantwortungsbewusst umsetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2009 beschlossen, dass es einer Neuregelung im Rahmen des Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern bedarf. Von dieser Entscheidung und dem Willen das gemeinsame Sorgerecht zu stärken, haben wir in unserem Antrag ein abgestuftes Verfahren entwickelt, bei dem vor der Entscheidung ggf. durch ein Gericht intensiv auf eine einvernehmliche Lösung zwischen beiden Elternteilen durch die Einbeziehung staatlicher Behörden hingewirkt wird. Lediglich wenn dieses Einvernehmen nicht zustande kommt, entscheidet das Familiengericht als letzte Instanz, ohne dass Vater oder Mutter einen entsprechenden Antrag stellen müssen

Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Stufenmodell langfristig die gerichtlichen Konflikte zwischen den Elternteilen verringern und dem Kindeswohl dienen wird.

Den genauen Wortlaut unseres Antrages können Sie unter dipbt.bundestag.de einsehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Burkhard Lischka
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.03.2012
Von:

Hallo Herr Lischka

Wie ist Ihre Position zu ACTA?

Wie weit werden Sie sich für den Stop dieser Lobby initiierten "Gesetzgebung" einsetzen?
Wie ist Ihre Position zur Informationsfreiheit und pauschalen Überwachung und dadurch auch Verurteilung eines jeden Bürgers im Internet?
Antwort von Burkhard Lischka
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07.03.2012
Burkhard Lischka
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen bezüglich des ACTA-Abkommens.

Ich halte die Aussetzung des Ratifizierungsprozesses in Deutschland zum momentanen Zeitpunkt für absolut richtig. Nicht zuletzt die Proteste haben gezeigt, dass es nach wie vor erheblichen Beratungsbedarf gibt. Ich persönlich finde, dass der gesamte Verhandlungsprozess eindeutig zu intransparent abgelaufen ist, indem entscheidende Akteure nicht beteiligt worden sind. Es darf nicht sein, dass derart wichtige politische Entscheidungen hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und getroffen werden. Nichtsdestotrotz ist es unbestritten, dass wir auch und gerade auf internationaler Ebene angemessene Regelungen zum Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie benötigen.

Klar ist auch, dass solch eine Vereinbarung wie ACTA nicht zu einer Einschränkung der allgemeinen Informationsfreiheit eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin führen darf. Im konkreten Fall muss gewährleistet sein, dass die Internetzugangsanbieter nicht zu außerstaatlichen "Hilfssheriffs" gemacht werden. Es obliegt nun zunächst dem Europäischen Gerichtshof, anhand des in Auftrag gegebenen Gutachtens zu prüfen, inwieweit die bisherigen Formulierungen von ACTA rechtmäßig sind. Außerdem sollten die verantwortlichen Akteure die Initiative ergreifen und einen neuen, alle relevanten Akteure einbeziehenden Dialog beginnen sowie u.a. das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente daran beteiligen.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Burkhard Lischka
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lischka,

wie stehen Sie zu den heute bekanntgewordenen geplanten Änderungen an der Geschäftsordnung des Bundestages, nach denen das Rederecht für einzelne Parlamentarier stark eingeschränkt, wenn nicht sogar abgeschafft wird? Zitat Spiegel Online ( www.spiegel.de ):
"Der endgültige Entwurf der Geschäftsordnung vom 11. April liegt der "Süddeutschen Zeitung" nun nach eigenen Angaben vor.

Künftig soll der Parlamentspräsident nur noch Abgeordnete ans Rednerpult lassen, die von den Fraktionen vorab bestimmt wurden. Nur in Ausnahmefällen - und auch dann nur nach Beratung mit allen Fraktionen - soll er anderen Abgeordneten das Wort erteilen dürfen, und das auch nur für drei Minuten. Außerdem sollen Abgeordnete nicht wie bisher öffentlich eine Erklärung zur Abstimmung in Form einer bis zu fünfminütigen Begründung abgeben können. Stattdessen soll nur eine kurze schriftliche Erklärung erlaubt sein, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf das Papier."

Danke für Ihre Antwort!
Antwort von Burkhard Lischka
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24.04.2012
Burkhard Lischka
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. April 2012 bezüglich der Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Die gute Nachricht vorweg: Die Änderung der Geschäftsordnung ist vom Tisch. Zu einer Demokratie gehört es, dass sich in einem Parlament die Kontroversen und existenziellen Debatten einer Gesellschaft widerspiegeln. Zu den großen Vorteilen einer Demokratie zählt, dass Minderheiten gehört werden können. Ich freue mich jedenfalls jetzt schon auf abweichenden Diskussionsbeiträge, etwa zur "Herdprämie".


Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Geiger
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