Von:


Sehr geehrter Herr Lischka!
Ich gebe Ihnen voll und ganz recht, die Sorgerechtsreform muss kinderrechtsorientiert sein. Das Bundesverfassungsgericht ist hier eindeutig: Jedes Kind hat das Recht auf beide Eltern gleichermaßen. Ich denke, auch die Gestaltung der Betreuung und Versorgung muss mit Blick auf dieses Kinderrecht neu formuliert werden. Die leidschaffende Verquickung von finanziellen Ansprüchen einerseits und der Sorgebedürftigkeit andererseits kann aus meiner Sicht nur aufgelöst werden, wenn neben die gemeinsame Sorge der leiblichen Eltern auch der Grundsatz der gleichmäßigen gemeinsamen Betreuung und Versorgung gestellt wird. Hiervon sollte nur im Einvernehmen der Eltern untereinander oder im besonderen Fall auf gerichtlichen Beschluss hin abgewichen werden.
Damit wäre ein bedeutsamer Einfluss, der heute so oft zu Umgangsvereitelungen oder Unterhaltsentzug führt, aus dem Verhältnis der Eltern herausgenommen.
Wie schon bei der gemeinsamen Sorge geschehen, kann man davon ausgehen das auch hier die Anzahl der gerichtlichen Anrufungen geringer ausfallen wird.
Auch die Stellung von Müttern in der Wirtschaft wird gestärkt und das Ansehen von Elternschaft insgesamt angehoben.
Ihre Meinung in dieser Sache interessiert mich sehr, ebenso der Wortlaut des in Ihren Antworten an die


und

angekündigten Entschließungsantrag. Bitte stellen Sie doch einen entsprechenden Link ein.
Mit den freundlichsten Grüßen
