Britta Reimers (FDP)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Landwirtin
Ausgeübte Tätigkeit
selbstständige Landwirtin, MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Schleswig-Holstein
Bundeslistenplatz
12
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(...) Zu der von Ihnen verfassten Anfrage bezüglich der Hygiene an Einkaufskörben/Einkaufswagen scheint es seitens des EU-Parlaments derzeit keine Überlegungen zu geben, eine gesetzliche Regelung zu erlassen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
06.04.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Reimers,
die e-Zigarette soll jetzt durch die Hintertür verboten werden. Inwiefern haben Sie sich eingehend mit dieser Materie vertraut gemacht um sich selbst, unter Berücksichgung der im www zur Verfügung stehenden Studien und Fakten, ein Urteil bilden zu können? Unter www.dampfzeichen.de www.rursus.de und ig-ed.org sind hilfreiche Informationen abrufbar, die zur Wahrheitsfindung bezüglich e-Zigarette helfen.
Wie stehen Sie zur Entscheidung von Menschen/Bürgern/Wählern für sich selbst zu entscheiden (Recht auf Persönlichkeitsentfaltung und Selbstbestimmung), ob sie nun Tabakwaren oder die weniger schädliche sogenannte e-Zigarette als Konsum-Genussmittel nutzen, weil sie nicht verzichten/aufhören wollen?
Wie stehen Sie zur Entscheidung der Kommission zur Regulierung der Tabakverordnung Nikotinhaltige Liquids als Medikament/Arzneimittel einzustufen, obwohl dies rechtlich nichthaltbarist?
Anmerkung: Die Zulassung als Arzneimittel ist aus Kostengründen von den Liquidherstellern nicht so einfach zu bewältigen/mit Risiko verbunden und hat defakto das Aus der Liquids zur Folge. Ist das erklärte Ziel der Kommission? Was soll das auf abgeordnetenwatch.de so gern zitierte: wenn, dann wird es erst 2016 Gesetz und auch dann wäre die Versorgung ja weiterhin gewährleistet.
Ja sicher, in Apotheken, zu welchen Preisen und mit was für Beschränkungen, die für Tabakwaren und Alkohol(die psychoaktivste "Droge") nicht gelten! Absolut inakzeptabel!!
Nach blog.rursus.de soll die anfänglich existierende 4mg Grenze gestrichen werden, so dass selbst nikotinfreie Liquids Apothekenpflichtig wären? Wenn hier tatsächlich die Gesundheit der Menschen im Vordergrund steht,was ich bezweifel(!), dann gäbe es für Lebensmittel/Konsumgüter des täglichen Bedarfs keine EU abgesegneten Schadstoffobergrenzen!
Danke für Ihre Antwort
Antwort von Britta Reimers
4Empfehlungen
10.04.2013
Britta Reimers
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.04.2013 und für die beigefügten Informationen.

Wie Sie sicherlich der Presse entnehmen konnten, wird die vorgeschlagene Richtlinie 2012/0788 ( eur-lex.europa.eu ) der EU-Kommission bereits heftig diskutiert. Auch innerhalb meiner Partei gibt es verschiedene Meinungen zum Thema.

Die Entstehungsgeschichte der Richtlinie sowie eine Vielzahl von Rückmeldung unterschiedlichster Akteure im Zuge einer öffentlichen Konsultation durch die Kommission können Sie auf dieser Webseite nachlesen: ec.europa.eu . Von der öffentlichen Anhörung zur Tabakrichtlinie vom 25. Februar 2013 im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsmittelsicherheit finden Sie hier www.europarl.europa.eu ein Video.

Seit dem 28. März 2013 liegt nun der Berichtsentwurf von Linda McAvan vor, der hier www.europarl.europa.eu abrufbar ist - bislang nur auf Englisch. In diesem Berichtsentwurf sind noch keine Änderungsanträge für Artikel 18 enthalten, in dem der Kommissionsvorschlag den Umgang mit "Nikotinhaltigen Erzeugnissen", darunter auch E-Zigaretten, regelt.

Vielen Dank für die Bereitstellung zahlreicher Links mit Informationen zur E-Zigarette. Da elektronische Zigaretten noch nicht so lange am Markt vertreten sind wie herkömmliche Zigaretten, gibt es bislang nur eine überschaubare Anzahl an wissenschaftlichen Studien, die zudem zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. So spricht das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2012 ( www.bfr.bund.de ) auch von möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch E-Zigaretten. Hierzu müssen noch weitere Daten erhoben werden, um zu gesicherten Erkenntnissen zu gelangen.

Allerdings schießt das Vorhaben, E-Zigaretten wie Arzneimittel behandeln zu wollen, über das Ziel hinaus, da für mich nicht eindeutig ist, dass E-Zigaretten ausschließlich der Rauchentwöhnung dienen sollen. Die Liberalen sind davon überzeugt, dass Verbraucher eigenständig und auch eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können, und dass Produktverbote immer nur der allerletzte Schritt sein dürfen.

In meiner Funktion als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsmittelsicherheit behalte ich es mir daher vor, gegebenenfalls Änderungsanträge einzubringen, die auch die Handhabe von "Nikotinhaltigen Erzeugnissen" betreffen.

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Informationen die von Ihnen gestellten Fragen beantworten, und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Britta Reimers, MdEP
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
24.04.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Reimers,

auch von Ihnen hätte ich gerne eine Stellungsnahme zu dem Thema, dass die EU den Anbau von Obst und Gemüse regullieren, bzw verbieten möchte. Das ist ein Unding. Und ich möchte Sie bitte, sich gegen dieses Regullierung einzusetzen. Es kann nicht sein, dass die EU einem vorschreibt, ob oder was man im garten noch anbauen darf. Das kommt einer Diktatur gleich.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Britta Reimers
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25.04.2013
Britta Reimers
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.04.2013 zur geplanten Änderung des gemeinschaftlichen Saatgutrechts.

Ich kann verstehen, dass Sie durch die aktuelle Berichterstattung zur Neuregelung der europäischen Saatgutverkehrsgesetzgebung verunsichert sind. Die kursierende Behauptung, die Europäische Union wolle den Obst- und Gemüseanbau von Privatgärtner einschränken, ist allerdings nicht auf belegbaren Fakten begründet. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass zahlreiche Medienvertreter voreiligen Fehlinformationen aufgesessen sind. Denn voraussichtlich erst am 06. Mai wird die Europäische Kommission dem Europaparlament und dem Rat einen endgültigen Entwurf zum gemeinschaftlichen Saatgut vorlegen.

In einer Stellungnahme vom 24. April 2013 ec.europa.eu reagiert die EU-Kommission auf die Verbreitung von Fehlinformationen und erklärt: "Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden." Die neuen Regeln sollen ausschließlich professionelle Akteure wie beispielsweise Landwirte oder Gartenbaubetriebe betreffen.

Die FDP im Europäischen Parlament bemüht sich um seriöse Politik, die auf Fakten und Tatsachen beruht - nicht auf Spekulationen. Bis zur finalen Abstimmung des Kommissionsentwurfs ist es zudem möglich, dass daran auch kurzfristig noch Änderungen vorgenommen werden.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellung zu einem unfertigen Sachverhalt beziehen kann. Sobald mir der tatsächliche Entwurf zum gemeinschaftlichen Saatgutrecht vorliegt, werde ich diesen genau prüfen und behalte mir vor, Änderungsanträge einzubringen.

Ich hoffe, ich konnte, die von Ihnen geäußerten Bedenken entkräften und Ihnen nachvollziehbar darlegen, warum ich Ihnen heute noch keinen Standpunkt übermitteln kann.

Mit freundlichen Grüßen

Britta Reimers, MdEP
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Frage zum Thema Verknappung von CO2-Zertifikaten
27.04.2013
Von:

Guten Tag Frau Reimers,

In den letzten Tagen hat die Entscheidung des EU-Parlaments bezüglich der Verknappung von CO2-Zertifikaten eine Welle der Entrüstung ausgelöst. Waren doch die Zertifikate die bisher konkreteste Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel. Ich persönlich fand, dass dies ein erster Schritt in die Richtung ist, denn man muss die Produzenten von klimaschädlichen Gasen mit zur Verantwortung und Finanzierung ziehen. Ich sehe keinen Grund, der gegen eine Verteuerung oder Verknappung der Zertigikate spricht.

Da Sie gegen den Antrag gestimmt haben, möchte ich von Ihnen wissen welche Gründe Ihr Verhalten rechtfertigen. Es muss ja Gründe geben, warum Sie nicht möchten, dass Unternehmen für Ihre Umweltverschmutzung bezahlen und die würde ich gerne verstehen.

Über eine Erklärung von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank


Mit freundlichem Gruß
Antwort von Britta Reimers
bisher keineEmpfehlungen
06.05.2013
Britta Reimers
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. April 2013.

Ich habe bei der Abstimmung im Plenum am 16. April 2013 gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verknappung der Zertifikate im Emissionshandelssystem (ETS) gestimmt, da es ein falsches Signal aussendet, dann in einen Markt einzugreifen, sobald uns die dortigen Preise nicht mehr gefallen. Zudem halte ich den Erfolg eines Einschreitens für zweifelhaft. Dadurch steigt die Notwendigkeit für weitere, korrigierende Markteingriffe.

Der beabsichtige weitreichende Eingriff in den Markt für CO2-Zertifikate würde deutlich machen, dass kein Vertrauen mehr von Seiten der Politik in das ETS-System besteht. Der Vertrauensverlust von Anlegern wäre die logische Konsequenz.

Klimaschutz ist eine sehr wichtige Angelegenheit. Hat sich ein Klimaschutzsystem nicht bewährt, halte ich es für unsinnig, unter allen Umständen daran festzuhalten. Der europäische Emissionshandel ist ein politisch geschaffener Markt, der zumindest in Deutschland zu einer Reduktion des CO2-Ausstoßes geführt hat. Dort jedoch, wo der Ausstoß an CO2 immer rasanter steigt - beispielsweise in den asiatischen Schwellenländern - zeichnet sich keine Bereitschaft ab, dieses von der EU geschaffene System übernehmen zu wollen.

In Europa kann das bestehende Emissionshandelssystem auch ohne staatliche Eingriffe durchaus einige Erfolge vorweisen. Um allerdings ein weltweit akzeptiertes Klimaschutzprogramm umzusetzen, sollten wir weiterhin offen für wirkungsvollere Alternativen sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Gründe, warum ich gegen die Verknappung von CO2-Zertifikaten im EU-Emissionshandelssystem gestimmt habe, verständlich darlegen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Britta Reimers, MdEP
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