Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.04.2013 und für die beigefügten Informationen.
Wie Sie sicherlich der Presse entnehmen konnten, wird die vorgeschlagene Richtlinie 2012/0788 (
eur-lex.europa.eu ) der EU-Kommission bereits heftig diskutiert. Auch innerhalb meiner Partei gibt es verschiedene Meinungen zum Thema.
Die Entstehungsgeschichte der Richtlinie sowie eine Vielzahl von Rückmeldung unterschiedlichster Akteure im Zuge einer öffentlichen Konsultation durch die Kommission können Sie auf dieser Webseite nachlesen:
ec.europa.eu . Von der öffentlichen Anhörung zur Tabakrichtlinie vom 25. Februar 2013 im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsmittelsicherheit finden Sie hier
www.europarl.europa.eu ein Video.
Seit dem 28. März 2013 liegt nun der Berichtsentwurf von Linda McAvan vor, der hier
www.europarl.europa.eu abrufbar ist - bislang nur auf Englisch. In diesem Berichtsentwurf sind noch keine Änderungsanträge für Artikel 18 enthalten, in dem der Kommissionsvorschlag den Umgang mit "Nikotinhaltigen Erzeugnissen", darunter auch E-Zigaretten, regelt.
Vielen Dank für die Bereitstellung zahlreicher Links mit Informationen zur E-Zigarette. Da elektronische Zigaretten noch nicht so lange am Markt vertreten sind wie herkömmliche Zigaretten, gibt es bislang nur eine überschaubare Anzahl an wissenschaftlichen Studien, die zudem zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. So spricht das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2012 (
www.bfr.bund.de ) auch von möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch E-Zigaretten. Hierzu müssen noch weitere Daten erhoben werden, um zu gesicherten Erkenntnissen zu gelangen.
Allerdings schießt das Vorhaben, E-Zigaretten wie Arzneimittel behandeln zu wollen, über das Ziel hinaus, da für mich nicht eindeutig ist, dass E-Zigaretten ausschließlich der Rauchentwöhnung dienen sollen. Die Liberalen sind davon überzeugt, dass Verbraucher eigenständig und auch eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können, und dass Produktverbote immer nur der allerletzte Schritt sein dürfen.
In meiner Funktion als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsmittelsicherheit behalte ich es mir daher vor, gegebenenfalls Änderungsanträge einzubringen, die auch die Handhabe von "Nikotinhaltigen Erzeugnissen" betreffen.
Ich hoffe, ich konnte mit diesen Informationen die von Ihnen gestellten Fragen beantworten, und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Britta Reimers, MdEP