Bettina Wiesmann (CDU)
Abgeordnete Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
20.10.1966
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftlerin, MBA Betriebswirtschaft
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Unternehmensberaterin
Wohnort
-
Wahlkreis
Frankfurt am Main V , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
30,7%
Landeslistenplatz
-
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(...) Zur Sache: Ich verurteile das Verhalten der Linkspartei im Hessischen Landtag als Versuch, die Justiz zu behindern und das Parlament für eigene Zwecke zu instrumentalisieren. Es zeugt von einem merkwürdigen Rechtsverständnis, dass die beiden eines Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Beschuldigten in einer Pressekonferenz von den Abgeordneten des Hessischen Landtages einen Blankoscheck verlangt haben, der die unabhängigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden unterbinden soll. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
05.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Wiesmann,

im Rahmen der für anstehenden Ratifizierung bezüglich des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages interessiert mich Ihre Position zu §8 des Vertrages.

Dieser besagt, dass zu Abmeldung eines Gerätes - zum Beispiel im Zuge eines Umzuges - die Lebenssachverhälte durch den Beitragsszahler dargelegt werden müssen.
Ich denke man muss hier nicht tief in die Materie Datenschutz und Bürgerrechte eindringen, um zu merken, dass diese Angaben die intimsten Belange der Bürger beeinträchtigen. Gerade, wenn man sich vor Augen führt, dass mit der Änderung des Staatsvertrages alle Haushalte betroffen sind, sprich jeder Umzug bei der GEZ begründet werden muss stellt sich mir die Frage, wie das mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren ist.

Mindesten genauso kritisch sehe ich übrigens die Verpflichtung der Vermieter im Falle einer Nichtauskunft der Beitragszahler ebendiese Angaben zu machen. Das setzt die Vermieter im Zweifel in die Pflicht, ihren Mietern hinterherzuspionieren, was auf keiner mir bekannten rechtlichen Grundlage basiert. Hiermit werden zusätzlich noch die Vermieter kriminalisiert - egal wie sich sich entscheiden. Wenn sie den Vertrag ignorieren können sie dafür belangt werden, wenn die ihren ehemaligen Mietern hinterherspionieren machen sie sich auch strafbar.

Ich würde Sie bitten mir Ihre Position hierzu darzulegen und mein Anliegen in Ihre Fraktion zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Bettina Wiesmann
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05.10.2011
Bettina Wiesmann
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage über das Internetportal Abgeordnetenwatch vom 5. September dieses Jahres, in der Sie sich kritisch mit der Reform der Rundfunkfinanzierung auseinandersetzen, danke ich Ihnen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes wurde bereits am 24. August in zweiter Lesung vom Plenum angenommen. Das Gesetz ist somit beschlossen.

Lassen Sie mich jedoch als Mitglied des Hessischen Landtags kurz zu den verschiedenen Aspekten, die Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, Stellung nehmen: Zunächst erachte ich es als sinnvoll, dass künftig der Rundfunkbeitrag unabhängig von der Anzahl und Art der im Haushalt oder der Betriebsstätte befindlichen Geräte erhoben werden wird. Dies bedeutet einen geringeren bürokratischen Aufwand und eine einfachere Rundfunkfinanzierung. Durch die vorgesehene Änderung entfällt auch die Art des bisherigen Gebühreneinzugs und insbesondere die Kontrolle durch die GEZ vor Ort. Künftig ist das Betreten von Wohnungen nicht mehr erforderlich. Es muss nicht mehr geprüft werden, ob ein Gerät bereitgehalten wird. Die Privatsphäre der Beitragszahler wird dadurch gestärkt. Auch ein sorgfältiger Umgang mit den zu erhobenen Daten bleibt weiterhin sichergestellt. Die Ermächtigungen der Rundfunkanstalten und ihrer Hilfsorgane hinsichtlich der Verarbeitung von Daten berücksichtigt die Grundsätze von Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit sowie von Normenklarheit und Transparenz. Die einschlägigen Bestimmungen wurden gegenüber dem vorherigen Staatsvertrag teilweise sogar präzisiert, Löschungsfristen für nicht oder nicht mehr benötigte Daten verkürzt. Die Neuregelung des Gebühreneinzugs stellt somit gegenüber dem bisherigen Modell eine erhebliche Verbesserung dar.

Ich bedaure, dass die geplanten Neuregelungen nicht Ihre Zustimmung finden, und hoffe, dass ich Ihnen einige zusätzliche für die Gesamtbetrachtung relevante Aspekte darstellen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Bettina M. Wiesmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Wiesmann!

Ich nehme Bezug auf die Entscheidung zur Aufhebung der Immunität zweier Abgeordneter (der Linken) des hessischen Landtag.

Mir ist es unverständlich, wie in dieser Zeit, in der man langsam begreift, dass man rechte Organinsationen viel zu lange hat gewähren lassen, jetzt das Verfahren gegen Abgeordnete ermöglicht, die sich mit friedlichen Mitteln gegen Rechtsextremismus gewehrt haben.

Dies ist absolut das falsche Signal!

Man könnte den Eindruck gewinnen, nicht die, die andere in Leben und Gesundheit bedrohen werden verfolgt, sondern die, die das beim Namen nennen.

Ich bitte Sie dazu Stellung zu beziehen und auch in Ihrer Fraktion daraufhinzuwirken, dass ein klares Zeichen gegen Extremismus gesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen
C.
Antwort von Bettina Wiesmann
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07.02.2012
Bettina Wiesmann
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage über das Internetportal Abgeordnetenwatch vom 2. Fabruar 2012, in der Sie sich kritisch zur Aufhebung der Immunität zweier Abgeordneter der Partei Die Linke äußern, danke ich Ihnen.

Zur Sache: Ich verurteile das Verhalten der Linkspartei im Hessischen Landtag als Versuch, die Justiz zu behindern und das Parlament für eigene Zwecke zu instrumentalisieren. Es zeugt von einem merkwürdigen Rechtsverständnis, dass die beiden eines Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Beschuldigten in einer Pressekonferenz von den Abgeordneten des Hessischen Landtages einen Blankoscheck verlangt haben, der die unabhängigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden unterbinden soll.

Mit der Aufhebung der Immunität ist kein Urteil und keine strafrechtliche Wertung betreffend das Verhalten von Frau Wissler und Herrn van Ooyen verbunden. Der Justiz wird dadurch lediglich eine unabhängige und rechtsstaatliche Untersuchung des Sachverhaltes ermöglicht, da es im Sinne der Gewaltenteilung gerade nicht Aufgabe des Parlamentes ist, über Schuld und Unschuld in einem strafrechtlichen Verfahren zu befinden. Diese Verantwortung obliegt einzig und allein den unabhängigen Gerichten. Insofern müssten die betroffenen Abgeordneten eigentlich auch ein Interesse an einer Klärung der Angelegenheit durch die Dritte Gewalt besitzen.

Völlig aus der Luft gegriffen sind überdies auch die Vorwürfe, Rechtsextremisten würden ignoriert. Tatsächlich belegen die Zahlen, dass Hessen im Kampf gegen jede Art des Extremismus sehr erfolgreich ist. Insbesondere im Kampf gegen Rechtsextremisten liegt Hessen im Bundesvergleich sogar auf den vordersten Plätzen. Dazu tragen auch die erfolgreichen Programme gegen rechte Gewalt und rechtes Gedankengut bei. Die christlich-liberale Koalition wird hierfür auch in den kommenden Jahren erhebliche Finanzmittel bereit stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina M. Wiesmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Wiesmann,

wie ich erfahren habe, ist eine Änderung des Hessischen Forstgesetzes geplant und der Gesetzesentwurf liegt mittlerweile vor.

Gerade im Hinblick auf das Radfahren im Wald finden sich einige massive Einschränkungen im Gesetzesentwurf, die unter anderem von der Definition eines "festen Weges" in Bezug auf das Betretungsrecht herrühren.

So heißt es im §15 zum Beispiel:

"Feste Waldwege sind befestigte oder naturfeste Wege, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können."

"Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, steht ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist."

Ist Ihnen und Ihren Fraktionskollegen bewußt, daß eine derartige Regelung die legale Ausübung unseres Sports in Hessen nahezu unmöglich macht? Wie erklären Sie den Widerspruch zu Artikel 62a der Hessischen Verfassung: "Der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände"?

Was in der Begründung zum Gesetzentwurf verschwiegen wird: Das Befahren des Waldes abseits der Wege ist bereits nach geltendem Recht illegal und wurde bereits in der Vergangenheit durch Bußgelder sanktioniert. Ansätze, die Situation z.B. im Taunus durch das Ausweisen bestimmter Strecken zu entschärfen, werden durch die zuständigen Behörden aber seit über 6 Jahren torpediert. Das zeigt, daß die schon vorhandenen Möglichkeiten zur Vermeidung behaupteter Konflikte nicht genutzt werden.

Immerhin wird der Pressesprecher des Umweltministeriums am 04.07.2012 in der Gelnhäuser Zeitung mit den Worten zitiert: "In den allermeisten, bestimmt auf 99 Prozent der Waldflächen, nutzen Wanderer, Jogger und Radfahrer den Wald komplett ohne Konflikte gemeinsam"

Warum also sehen Sie überhaupt Bedarf, die Bewegungsfreiheit der Radfahrer mit der Einführung des neuen Forstgesetzes weiter einzuschränken?
Antwort von Bettina Wiesmann
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23.08.2012
Bettina Wiesmann
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage über das Internetportal Abgeordnetenwatch vom 5. Juli dieses Jahres, in der Sie sich kritisch über die Novellierung des Hessischen Forstgesetzes äußern, danke ich Ihnen.

Das Mountain - Biking im Wald hat in den vergangenen Jahren eine starke Entwicklung genommen und neue Anforderungen für alle Beteiligten mit sich gebracht. Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass ich für die Ziele und die sportlichen Aktivitäten der Mountain - Biker große Sympathien habe - auch deshalb, weil ich selbst gern und viel Rad fahre. Ich halte es für sehr wichtig, dass über das grundsätzliche Wegeangebot hinaus attraktive Angebote für Biker vorhanden sind bzw. geschaffen werden.

Um das Radfahren und insbesondere das Radfahren mit Mountainbikes im Wald verträglich zu gestalten, ist es notwendig, den berechtigten Belangen der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Jagd und der übrigen Waldbesucher Rechnung zu tragen. Nach derzeitiger Rechtslage auf Basis des Bundeswaldgesetzes und des Hessischen Forstgesetzes ist das Radfahren im Wald nur auf festen Waldwegen, nicht aber auf schmalen Waldpfaden gestattet. Diese bereits seit Jahrzehnten bestehende Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und soll nach dem Gesetzentwurf den modernen Anforderungen des Freizeitverhaltens angepasst werden. Zurzeit stellt sie für sportlich ambitionierte Mountain-Biker eine Einschränkung und ein Hemmnis dar. Es ist uns daher ein Anliegen, den aktuellen Bedürfnissen der Mountain-Biker entgegenzukommen und den forstrechtlichen Rahmen transparenter, einfacher und eindeutig zu gestalten. Deshalb soll das neue Waldgesetz im Gegensatz zu der bisherigen Gesetzeslage ermöglichen, dass ein Befahren mit Mountain-Bikes im Waldbestand auch auf schmalen Pfaden erlaubt oder geduldet werden kann. Unter diesen Gesichtspunkten ist auch der von Ihnen zitierte § 15 des Gesetzentwurfs zu interpretieren: Unter einem "festen Waldweg" kann man sich einen Weg vorstellen, der bereits von einem Kleinst-PKW, wie beispielsweise einem Smart oder Polo, befahren werden könnte. Feste Waldwege sind nicht ausschließlich die geschotterten LKW befahrbaren Holzabfuhrwege. Feste Waldwege sind auch sogenannte "erdfeste Wege", also Wege, die nicht ausgebaut oder befestigt sind. Bei diesen erdfesten Wegen kommt es darauf an, in welchem Zustand sie sich – je nach Witterung und Jahreszeit – befinden.

Grundsätzlich gilt, dass die Novellierung des Hessischen Waldgesetzes mit dem Ziel vorbereitet wurde, auch der modernen Entwicklung des Mountain-Biking im Wald Rechnung zu tragen. Seit dem 27. Juni 2012 befindet sich dieser Gesetzentwurf in der Regierungsanhörung. Unter den angehörten Verbänden befinden sich im Übrigen auch der Hessische Radfahrerverband e.V. und die Deutsche Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB). Mit Interesse sehen wir den im Anhörungsverfahren unterbreiteten Vorschlägen und Anregungen entgegen, um am Ende eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu erzielen.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina M. Wiesmann
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
31.07.2012
Von:

Sehr geehrte Fr. Wiesmann,

wie positionieren Sie sich zum Entwurf des neuen hessischen Waldgesetzes, insbesondere zu den Neuregelungen im Betretungsrecht?

Wieso sollen die bestehenden Regelungen geändert werden? Schon mit der aktuellen Rechtslage ist Radfahren im Wald nur auf festen Wegen (nicht auf befestigten Wegen!) erlaubt (siehe dazu die 2. DVO zum hessischen Forstgesetz). Hierbei hat das VG Köln (Urteil vom 2.12.08, 14 K 5008/07) bereits eine rechtlich auch für Hessen einschlägige Definition entwickelt. Eine Klarstellung der Rechtslage ist somit unnötig.

Wieso wird nicht mehr Wert auf Schärfung der Eigenverantwortung gelegt? Ein Blick nach Bayern zeigt, dass dort mit großem Erfolg in einer Vereinbarung zwischen der bayerischen Staatsregierung und Radfahrverbänden ein Rahmen für ein naturverträgliches Mountainbiking in Bayern festgeschrieben wurde. Siehe hierzu
www.dimb.de
Wieso ist ähnliches nicht in Hessen möglich?

Wieso versucht man lokale Probleme hessenweit anzugehen? Die von der Landesregierung angeführten Probleme und Konflikte beschränken sich ausschließlich auf kleine Teile des Hochtaunus (rund um den Feldberg) und die Burg Frankenstein bei Darmstadt. Hierfür sind lokale Lösungen viel sinnvoller, denn die Lage in Frankfurt ist eine ganz andere als in Kassel. Auch existieren die wenigen bekannten Konflikte nur tagsüber an wenigen, sonnigen Wochenendtagen im Jahr. Wieso wird dann eine permanente 365 Tage/24 Stunden Lösung angestrebt?

Welches Problem genau soll die Gesetzesänderung lösen? Mit den Änderungen im Betretungsrecht werden Mountainbiker von ca. 75% aller hessischen Waldwege vertrieben und auf breite befestigte Waldwege verpflanzt. Wie können Sie erklären, dass eine höhere Fahrraddichte auf diesen breiten Waldwegen zu weniger Konflikten mit Wanderern führt, die überwiegend diese breiten Wege nutzen? Führt die Änderung nicht zu mehr Konflikten?

Gruß
S.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Wiesmann,

auf die von Herrn am 5.09.2012 gestellte Frage antworten Sie am 5.10.2011:

"Zunächst erachte ich es als sinnvoll, dass künftig der Rundfunkbeitrag unabhängig von der Anzahl und Art der im Haushalt oder der Betriebsstätte befindlichen Geräte erhoben werden wird. Dies bedeutet einen geringeren bürokratischen Aufwand und eine einfachere Rundfunkfinanzierung. Durch die vorgesehene Änderung entfällt auch die Art des bisherigen Gebühreneinzugs und insbesondere die Kontrolle durch die GEZ vor Ort. Künftig ist das Betreten von Wohnungen nicht mehr erforderlich. Es muss nicht mehr geprüft werden, ob ein Gerät bereitgehalten wird. Die Privatsphäre der Beitragszahler wird dadurch gestärkt. "

www.abgeordnetenwatch.de

Ich empfinde Ihre Begründung als irrelevant.Die neue Beitragsberechnung setzt sich über das Medienverhalten der Bürger/innen hinweg. Auch wenn jemand kein Empfangsgeräte besitzt und gar nicht die Angebote des Rundfunks nutzt, sollen alle Haushalte zur Entrichtung der Gebühr veranlagt werden.

Frage 1:

Kommt diese Praxis nicht einer Entmündigung des Bürgers gleich?

Frage 2:

Mit welcher Rechtferigung sollen Bürger/innen zur Finanzierung eines Angebotes herangezogen werden, wenn sie dieses gar nicht nutzen?

Frage 3:

Ist es nicht lächerlich angesichts einer solchen Bevormundung
von einer Stärkung der Privatsphäre der Beitragszahler zu sprechen?


Sie weisen auf den verringerten bürokratischen Aufwand für den Einzug der Gebühren.
Das mag einen Vorteil für die Nutznießer dieses Gebühreneinzugs sein, nur...

Frage 4:

.... was geht der uns an?

Frage 5:

Ist es nicht Aufgabe eines jeden wirtschaftlichen Akteuers,
Rechnungslegung und Eintreibung seiner Forderungen eigenständig zu betreiben?

Frage 6:

Wieso verschaffen Sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Privileg,
das in der Wirtschaft seines gleichen sucht?

Mit freundlichen Grüßen,

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