Sehr geehrter Herr

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zunächst möchte ich Ihnen ein Frohes neues Jahr wünschen.
Was Ihre Frage angeht, so verstößt die Einfuhr, der Besitz sowie der Gebrauch der sogenannten "Polenböller" oder auch weiterer illegaler Feuerwerkskörper gegen die Gefahrenstoffverordnung, das Waffen - und das Sprengstoffgesetz. Jenes wird in Deutschland strafrechtlich geahndet und kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen.
Sowohl Bundespolizei als auch die Zollfahndungsämter sind sich der Problematik wohl bewusst, daher werden die Kontrollen in der Zeit vor Silvester verstärkt. Das Problem ist allerdings, dass es in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Polen, möglich ist, Feuerwerkskörper das gesamte Jahr über zu erwerben und nicht nur kurz vor Silvester wie bei uns. Es handelt sich daher um eine ganzjährliche Aufgabe.
Eine hundertprozentige Kontrolle ist allerdings aufgrund der Personalsituation, der langen Grenze und des Schengen - Abkommens nicht möglich.
Gerne werde ich aber Ihre begründeten Bedenken an den SPD-Europaabgeordneten Knut Fleckenstein weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Annkathrin Kammeyer