Angelika Krüger-Leißner (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Angelika Krüger-Leißner
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Eisenbahnfacharbeiterin, Diplomlehrerin für Kunsterziehung und Geschichte, Studium für Jugendhilfe mit Abschluß
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Oberhavel - Havelland II
Landeslistenplatz
8, Brandenburg
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(...) Im Koalitionsausschuss konnte Franz Müntefering wenigsten die Ausweitung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen vereinbaren. Die Union konnte sich nicht mal auf eine Definition der Sittenwidrigkeit von Löhnen festlegen. Solange das nicht der Fall ist, haben die Arbeitgeber eine Einladung, auf Kosten der Allgemeinheit die Löhne zu drücken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner

was halten Sie von dem bedingungslosen Grundeinkommen?

Denken Sie nicht auch, dass es ungerecht ist, dass in einem reichem Land wie Deutschland Menschen in Armut leben, obwohl sie um Unterstützung vom Staat gebeten haben?

Sollten nicht 3,5 Millionen Deutsche, viele Kinder und Rentner die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, anstatt nur ihre nackte Existenz abgesichert zu wissen?

Ein Wechsel zum Grundeinkommen würde soviele positive Dinge mit sich bringen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen:
... stärkt die Familie.
... fördert Innovation
... stärkt die Unternehmen.
... stärkt die Volkswirtschaft. Unproduktive Industrien und Wirtschaftszweige müssen nicht mehr subventioniert werden.
... ermöglicht einen umfassenden Abbau von Bürokratie, auch in den Sozialsystemen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt weitestgehend bestehende Sozialleistungen.

Das bedingungslose Grundeinkommen wird von vielen namenhaften Wissenschaftlern, unter ihnen zwei Nobelpreisträger der Wirtschaftswissenschaften gefordert.
Mehrere voneinander unabhängige Studien belegen eine Finanzierbarkeit.

Dass Menschen mit Kürzungen der Sozialleistungen zur Arbeit bewegt werden müssen, ist auch eine sehr fadenscheinige Praktik.

Wäre es nicht motivierender für Arbeitslose, wenn sie mehr als 20% von ihrem erarbeiteten Geld behalten können?
Denken Sie wirklich, ihre Wähler wollen hören, dass sie potentielle Faulenzer sind, die zur Arbeit gezwungen werden müssen?

Sollte sich die SPD nicht langsam von der eingestaubten Idee der Vollbeschäftigung lossagen und nach neuen, innovativen Lösungen suchen?

Ich glaube, es ist Zeit für eine wirkliche Verbesserung, nicht nur für Ausbesserungen an einem maroden System.
Was glauben Sie?

Freundliche Grüße
A.
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
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28.07.2009
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des bedingungslosen Grundeinkommens.
Ich bin mit Ihnen in vielen Punkten völlig einer Meinung. Es ist nicht hinzunehmen, dass in unserem Land, das eines der reichsten der Welt ist, viele Menschen trotzdem in Armut leben müssen. Wir müssen verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger aufgrund Ihrer materiellen Not an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Als stellvertretende Vorsitzende des Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag ist dies eine meiner dringlichsten Aufgaben.

Ich bin jedoch nicht davon überzeugt, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die sozialen Probleme in Deutschland lösen kann. Im Gegenteil, ich befürchte eine Aushöhlung des Sozialstaates und damit den Verlust eines über Generationen erkämpften gesellschaftlichen Fortschritts.

Wenn man sich die Folgen so einer grundlegend verändernden Sozialpolitik durchdenkt, kommt man zur Schlussfolgerungen, die anraten, davon Abstand zu nehmen.

Das bedingungslose Grundeinkommen soll alle sozialen Transferleistungen ersetzen. Damit werden die Säulen der Sozialversicherung (Krankheit, Rente, Arbeitslosigkeit, Pflege, Unfall) eingerissen. Wir wären nicht mehr in der Lage, Bedürftigen gezielt zu helfen. Stattdessen erhalten auch Vermögende ein Grundeinkommen, was das Kernprinzip des Sozialstaats aushebelt.
Fürsorgesysteme und Maßnahmen zur Arbeitsförderung würden ersatzlos wegfallen. Es gäbe also keine Möglichkeit mehr, Menschen durch berufliche Weiterbildung oder beschäftigungsbegleitende Leistungen zu helfen. Die Solidarität der Gemeinschaft mit Benachteiligten würde sich nur in der Bereitstellung des Grundeinkommens erschöpfen. Für den Rest muss dann jede Bürgerin und jeder Bürger selbst sorgen. Viele Menschen, die gezielter Förderung bedürfen, würden hierbei auf der Strecke bleiben. Der SPD-Generalsekretär Hubertus Heil hat das Grundeinkommen nicht zu Unrecht als "konservative Stilllegungsprämie" bezeichnet.

Auch für Menschen in Erwerbsarbeit würde ein Grundeinkommen Verschlechterungen mit sich bringen. Der Lohndruck würde steigen, weil Unternehmen von der Pflicht entbunden wären, angemessene Löhne zu zahlen. Am Ende dieser Entwicklung stünde ein riesiger Niedriglohn-Sektor mit einem Super-Kombilohn, bei dem der Staat den größten Anteil des Einkommens bereitstellen würde.

Eine solche Entwicklung der Einkommen und ein Wegfallen sämtlicher Sozialleistungen würde eine Verschärfung der Ungleichheit zur Folge haben, die ich nicht gutheißen kann. Das ist nicht Ziel meiner Politik, und das ist auch nicht das Ziel der SPD. Wir wollen die Menschen in diesem Land in Arbeit bringen.

Arbeit bedeutet nicht nur Einkommen, sondern auch Teilhabe an der Gesellschaft in jedweder Form. Viele persönliche Kontakte sind mit dem Arbeitsplatz verbunden. Für fast jeden bedeutet Arbeit auch Anerkennung und ist gut für das Selbstwertgefühl. Viele Studien zeigen, dass lang andauernde Erwerbslosigkeit zu sozialer Isolation, zu Krankheit oder zum Zerbrechen der Familie führen kann.

Für ihre Arbeit sollen die Bürgerinnen und Bürger auch einen gerechten Lohn erhalten. Deswegen setze ich mich aktiv für die Einführung von flächendeckenden Mindestlöhnen ein.

Wir haben bereits erreicht, dass 3,5 Millionen Arbeitnehmer vor Lohndumping geschützt werden. Wir tragen damit dazu bei, dass die Schere zwischen Arm und Reich nicht weiter auseinandergeht. Mit einer gerechten Steuerpolitik wollen wir darüber hinaus dafür sorgen, dass die Last des Sozialstaates so verteilt wird, dass wir uns die Solidarität mit den Schwachen weiterhin leisten können, und Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger schaffen können.Das ist für mich der einzig erfolgversprechende Weg zu dem sozialen Fortschritt, den Sie fordern.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
27.02.2009
Von:

Unterstützen Sie die geplante Regelung, wonach geldwerte Zuwendungen an Abgeordnete für Reisen in Ausübung des Mandats künftig nicht mehr als Spenden gelten würden?
Auch sollen geldwerte Zuwendungen zur Teilnahme an Veranstaltungen zur poltischen Information nicht mehr als Spenden gezählt werden.
Was sagen Sie dazu?

Danke für schnelle Antwort.
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
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12.05.2009
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gern beantworte. Da es sich bei der Spendenregelung um ein sehr sensibles Thema handelt, verbietet es sich pauschal zu antworten. Darum möchte ich zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Unter den Begriff Spenden fallen sowohl Geldspenden als auch geldwerte Zuwendungen. Für potenzielle Spender macht es meist keinen Sinn, diese direkt an ein Mitglied des Bundestages zu richten, weil diese nicht von der Steuer absetzbar sind. In Deutschland sind nur Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen steuerlich abzugsfähig. Mir ist auch bekannt, dass bestimmte Gruppen geldwerte Zuwendungen an Abgeordnete richten, um ihre Arbeit zu unterstützen. Mir persönlich ist das aber noch nie passiert. Diese Zuwendungen fallen unter die Erbschafts- und Schenkungssteuer und sind damit dem Finanzamt anzuzeigen. Ebenso fallen sie unter die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und sind damit auch dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und entsprechend im Amtlichen Handbuch und Internet zu veröffentlichen. Fakt ist, wer als Abgeordneter der Anzeigepflicht nicht nachkommt, macht sich steuerrechtlich strafbar und verstößt gegen die Geschäftsordnung es Deutschen Bundestages.

Mit dem vorliegenden Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung werden zwei Ziele verfolgt. Zum Einen soll die Arbeit der Abgeordneten erleichtert werden. Bislang unterliegen bestimme Zuwendungen dem Annahmeverbot. So etwa von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Unternehmen, die sich zu mehr als 25% in Besitz des Staates befinden, sowie (geldwerte) Zuwendungen aus dem Ausland über 1000 €. Mit der Folge, dass Abgeordnete Einladungen zu Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine oder von Stiftungen aus dem Ausland, auf denen sie als Referenten auftreten, nicht annehmen dürfen. Somit können die Abgeordneten ihrer Repräsentationsfunktion für den Deutschen Bundestag oft nicht nachkommen. Hier würde eine neue Regelung also zu einer Normalisierung führen, die die politische Arbeit der Abgeordneten erleichtert. Zum Anderen sollen die Bestimmungen über die Veröffentlichung von Spenden weiter verschärft werden. Zu diesem Zweck sollen statt lediglich Geldspenden nun auch Spenden aller Art der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Dadurch schafft der Bundestag mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger. Dem stimme ich auch zu.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Kultur
08.03.2009
Von:
Eck

Guten Tag!

Der Steuerfreibetrag entspricht dem sozio-kulturellen Existenzminimum, er beträgt in Deutschland 7.664 Euro für Einzelpersonen, für Ehepaare 15.328. Freischaffende und Arbeitsnehmer können Werbekosten zuvor absetzen.

Bürger, die Familien gründeten, Kinder Kinder erziehen, erhalten im Hartz4System in Berlin monatlich nur 533 (311 plus 222 Mietanteil), jährlich 6.396 Euro für Essen, Wohnung, Strom, Medikamente..., Differenzbetrag: 1268 Euro.

Bürger, die für die Inanspruchnahme ihrer Arbeiten wegen mangelndem Tarifschutz wenig Geld erhalten, (u.a. freischaffende Künstler und Kulturschaffende), als "Aufstocker" leben müssen, erhalten als Mitglieder einer "Bedarfsgemeinschaft" im Monat ca. 200 Euro weniger zugesprochen, als Menschen, die allein leben.

Warum?
Ausschüsse im Bundestag antworteten: "weil die Politiker das so wollen." Sie rieten, Fragen über Abgeordnetenwatch zu stellen.

Familiengründungen im Niedriglohnbereich werden defacto mit Geld-und Raumentzug bestraft. Wollen Sie das?

Freundliche Grüße Eck
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
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29.07.2009
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrte Frau Eck,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Sie weisen in Ihrer Anfrage zu Recht darauf hin, dass der Steuerfreibetrag an das soziokulturelle Existenzminimum angelehnt ist. In einer Reihe von Entscheidungen stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Grundgesetz - insbesondere mit Blick auf die Bedeutung und rechtliche Tragweite der sozialen Verantwortung des Staates gegenüber seiner Bürger - das Steuerrecht und das Sozialhilferecht eng miteinander verknüpft sind.

Dabei müssen beide Beträge jedoch nicht deckungsgleich sein, vielmehr stellt das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum eine Maßgröße für die Bemessung des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums dar. Der Steuerfreibetrag darf dabei das Existenzminimum nicht unterschreiten, sehr wohl aber überschreiten, wie es in der von Ihnen beschriebenen Situation der Fall ist.

Der Begriff des soziokulturellen Existenzminimums kommt aus der Praxis der deutschen Sozialversicherung. Es handelt sich hier um einen statistisch berechneten Wert und wird für die Festsetzung Höhe der Regelsätze des Arbeitslosengeld II, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Hilfe zum Lebensunterhalt herangezogen. Soziokulturell bedeutet in diesem Zusammenhang, dass nicht die Preise eines politisch gesetzten Warenkorbes berücksichtigt werden, sondern die durch Befragungen ermittelten tatsächlichen Ausgaben.

Alle zwei Jahre legt die Bundesregierung einen neuen Existenzminimumbericht vor. Dieser legt die aktuelle Höhe des steuerbefreiten Existenzminimums fest. Hieran orientiert sich auch das Kindergeld.

Aus dem aktuellen Bericht ergeben sich für das Jahr 2010 folgende Zahlen:
Das sächliche Existenzminimum beträgt für Alleinstehende 7 656 Euro, für Ehepaare 12 996 Euro und für Kinder 3 864 Euro. Der steuerliche Freibetrag beträgt für Alleinstehende 7 664 Euro, für Ehepaare 15 329 Euro und für Kinder 3 648 Euro. Beim steuerlichen Freibetrag für Kinder ist ergänzend der Familienleistungsausgleich bzw. das Kindergeld zu berücksichtigen, was zu einem steuerlichen Freibetrag von 5 808 Euro für jedes Kind führt. Damit sind die Vorgaben aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und somit die Konformität des Gesetzes mit dem Grundgesetz gewahrt.

Es ist davon auszugehen, dass Mitgliedern einer in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Bedarfsgemeinschaft sich gegenseitig materiell unterstützen und so ihren Lebensunterhaltsbedarf gemeinsam decken. Diese Überlegung führt dazu, dass Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft weniger sozialstaatliche Hilfe erhalten als Personen, die nicht in einer solchen Gemeinschaft leben und folglich nachweislich niemanden haben, der sie unterstützt. Hierüber gab es in der Vergangenheit innerhalb und außerhalb des Parlaments heftige Debatten, welche durchaus ihre Berechtigung hatten. Bei der Umsetzung des Gesetzes ist daher insbesondere darauf zu achten, dass es zu keiner Schlechterstellung des Einzelnen in der Bedarfsgemeinschaft im Bezug auf die Anwendung der Grundrechte kommt. Hierbei ist vor allem auf die Wahrung des sich aus Art. 3 GG ergebenen Gleichheitsgrundsatzes im Vergleich zwischen Einzelpersonen und Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu achten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
11.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Angelika Krüger-Leißner,

warum stimmt die SPD Fraktion nicht für eine Agrardieselsteuersenkung, um die Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen europäischen Länder abzubauen. Viele Familien in ihrem Wahlkreis leben von der Landwirtschaft. Wie stimmen sie ab?
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
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22.05.2009
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

da Sie die gleiche Frage gestellt haben, wie Herr Pardemann, verweise ich auf meine Antwort vom 21.4.2009.

Mit freundlichem Gruß
Angelika Krüger-Leißner, MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
25.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Angelika Krüger-Leißner,

warum stimmt die SPD Fraktion nicht für eine Agrardieselsteuersenkung, um die Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen europäischen Länder abzubauen. Viele Familien in ihrem Wahlkreis leben von der Landwirtschaft. Wie stimmen Sie ab?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
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21.04.2009
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

wir kennen uns ja aus unserer Heimat umso mehr habe ich mich über Ihre Anfrage bezüglich der Agrardieselbesteuerung gefreut. Sie haben Recht, die Landwirtschaft nimmt in meinem Wahlkreis tatsächlich eine prägende Stellung ein - für die Landschaft, die Kultur und die Menschen, die von ihr leben.

Ich weiß, weit über 1.000 Beschäftigte arbeiten in der Landwirtschaft. Es ist keine Frage, dass auch diesem Bereich meine Aufmerksamkeit gilt. Sie diagnostizieren für die deutsche Landwirtschaft einen Standortnachteil gegenüber unseren europäischen Nachbarn, der sich aus der Agrardieselbesteuerung ergibt. Ihre Bedenken sind richtig und für mich nachvollziehbar, denn der Steuersatz auf Agrardiesel ist in Deutschland relativ gesehen hoch. Dies ist aber nicht der einzige Faktor, der die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Bauern bestimmt. Ein Gutachten des Ifo-Instituts kommt z. B. in der Gesamtbetrachtung der Steuern auf alle Produktionsmittel zu dem Ergebnis, dass Deutschland mit den Niederlanden und mit Österreich gleichauf im Mittelfeld liegt.
Gleichwohl ist und bleibt Energie ein wichtiger Kostenfaktor. Steigenden Preisen für fossile Energieträger können wir nur entgegnen, wenn wir umdenken und lernen, Energie effizient einzusetzen und regenerative Energien fördern. Im Interesse des Klimaschutzes und der Einhaltung der CO2-Klimaziele halte ich es nicht für sinnvoll Steuern für fossile Energieträger zu senken. Vielmehr muss eine Harmonisierung der Energiesteuern in Europa erfolgen, bei der auch die anderen Mitgliedstaaten fossiles Agrardiesel höher besteuern. Dies würde Wettbewerbverzerrungen mindern und die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien fördern. Die EU-Kommission hat diesen Vorschlag auf den Weg gebracht. Jetzt muss daran gearbeitet werden, diesen auch umzusetzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Position zu diesem Thema verständlich machen konnte und denke, dass wir uns auch wieder vor Ort treffen.

Bis dahin verbleibe ich mit herzlichen Grüßen,

Ihre Angelika Krüger-Leißner
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