Andreas Stoch (SPD)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
10.10.1969
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Rechtsanwalt
Wohnort
Heidenheim
Wahlkreis
Heidenheim
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(...) Nach meinen Informationen macht der Rundfunkstaatsvertrag die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte abhängig. Eine Abmeldung kann daher nur erfolgen, wenn während der Abwesenheit die Rundfunkgeräte nicht zum Empfang bereitgehalten werden, d.h. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Internationales
08.10.2011
Von:

Ich kenne mich mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht sonderlich aus, aber kann es
sein, dass man trotz mehrmonatigen Auslandsaufenthalt, man sich nicht von den
Rundfunkgebühren befreien lassen kann, obwohl der eigene Haushalt für diese Zeit geschlossen (aufgegeben) ist.

mir wurde mitgeteilt, dass Ich soll alle meine Rundfunkempfangsgeräte aus meinem Haushalt in einen anderen Haushalt welcher Rundfunkgebühren bezahlt deponieren...

Ich frage mich was soll das?

Erbitte Rat, und Klärung
Antwort von Andreas Stoch
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14.10.2011
Andreas Stoch
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Oktober 2011.

Nach meinen Informationen macht der Rundfunkstaatsvertrag die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte abhängig. Eine Abmeldung kann daher nur erfolgen, wenn während der Abwesenheit die Rundfunkgeräte nicht zum Empfang bereitgehalten werden, d.h. Sie müssten die Rundfunkgeräte wohl tatsächlich aus der Wohnung entfernen.

Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Stoch MdL
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
16.10.2011
Von:
und

Sehr geehrter Herr Stoch

Wir haben zu Stuttgart 21 folgende Fragen an Sie:

1.) Welche wirtschaftlichen Vorteile soll Stuttgart 21 konkret für die Region bringen?
2.) Wäre ein halbstündlicher Takt außerhalb der Hauptverkehrszeiten nicht auch heute schon möglich falls das Land diese bestellen würde?
3.) Wie stehen Sie dazu, dass die funktionierende Vertaktung der Bahnstrecken am Bahnhof Aalen durch den Bau von Stuttgart 21 verloren gehen wird (nachzulesen im SMA-Gutachten zum Stresstest)?
4.) Was bringt eine zukünftige Durchbindung durch Stuttgart 21 von Aalen nach Ulm, wenn schon heute eine kürzere Fahrzeit von Aalen direkt nach Ulm möglich ist?
5.) Wann wird die Brenzbahn von Aalen nach Ulm zweigleisig ausgebaut bzw. elektrifiziert? Wird dies nicht eher durch Stuttgart 21 verzögert (siehe Gäubahn und Südbahn, kein Geld im Bundeswegeplan bis mindestens 2015)?
6.) Ist Ihnen bewusst, dass bei Stuttgart 21 der TGV nicht nach Ulm bzw. München/Wien/Bratislava/Budapest weiterfahren kann, da die Steigung im Bahnhof Stuttgart 21 bzw. Albaufstiegstunnel nicht bewältigt werden kann?
7.) Durch die Doppelbelegung der Gleise im Bahnhof Stuttgart 21 (wie im Stresstest beschrieben) speziell der Züge in der Hauptverkehrszeit aus Aalen müssen die Züge kürzer gehalten werden (auch bei Doppelstockwagen) und können dadurch nicht mehr die Pendler ohne Qualitätseinbußen (fehlende Sitzplätze) befördern. Wie wollen Sie das in Zukunft vermeiden?
8.) Wie stehen Sie zu der Aussage, dass der Regionalverband Stuttgart zwar die Ergebnisse des Stresstestes begrüßt, aber den im Stresstest zwingend vorgeschriebenen Linientausch der S-Bahnen ablehnt? Ohne den Linientausch der S-Bahnen funktioniert aber der Stresstest für Stuttgart 21 nicht.
Wir möchten Sie bitten uns diese Fragen noch vor dem Volksentscheid, am Besten bis Mitte November, zu beantworten. Die Fragenbeantwortung würde uns in unserem Abstimmungsverhalten helfen.
Antwort von Andreas Stoch
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10.11.2011
Andreas Stoch
Sehr geehrte Frau ,
sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf www.abgeordnetenwatch.de vom 16. Oktober 2011, auf die ich hiermit gerne antworten möchte.
Zuerst einmal: Ich habe mich bereits vor meiner Wahl in den Landtag von Baden-Württemberg klar positioniert und für den Tiefbahnhof ausgesprochen. An dieser Ansicht und der Tatsache, dass ich eine Volksabstimmung von Anfang an für sinnvoll erachtet habe, hat sich nichts geändert. Ich teile damit die Ansicht der SPD-Landtagsfraktion, die sich für das Projekt ausgesprochen hat.
Dennoch will ich Ihre Fragen, so gut ich kann, einzeln beantworten.

Frage 1: Welche wirtschaftlichen Vorteile soll S21 konkret für die Region bringen?
Stuttgart 21 bietet viele Vorteile für den Landkreis Heidenheim. Das sind unter anderem die bessere Anbindung des Bahnhofs Aalen an den Stuttgarter Hbf. Dadurch ergeben sich neue Direktverbindungen z.B. zum Flughafen/Messe und nach Tübingen. Zudem verkürzt sich die Reisezeit nach Stuttgart und darüber hinaus erheblich. Die Züge zwischen Aalen und Stuttgart werden zukünftig in einem Halbstundentakt verkehren.

Frage 2: Wäre ein halbstündlicher Takt außerhalb der Hauptverkehrszeiten nicht auch heute schon möglich, falls das Land diese bestellen würde?
Ja, aber es wären keine durchgängigen Verbindungen im Regionalverkehr möglich.

Frage 3: Wie stehen Sie dazu, dass die funktionierende Vertaktung der Bahnstrecken am Bahnhof Aalen durch den Bau von S21 verloren gehen wird (nachzulesen im SMA-Gutachten zum Stresstest)?
Dazu bräuchte ich eine genaue Quellenangabe, wo besagte Aussage im SMA-Gutachten nachzulesen ist, um auf die Frage antworten zu können.

Frage 4: Was bringt eine zukünftige Durchbindung durch S21 von Aalen nach Ulm, wenn schon heute eine kürzere Fahrzeit von Aalen direkt nach Ulm möglich ist?
Die Fahrzeit verkürzt sich zwar nicht, aber dafür entfällt das Umsteigen und damit verbundene Risiken, die Anschlüsse zu verpassen.

Frage 5: Wann wird die Brenzbahn von Aalen nach Ulm zweigleisig ausgebaut bzw. elektrifiziert? Wird dies nicht eher durch S21 verzögert (siehe Gäubahn und Südbahn, kein Geld im Bundeswegeplan bis mind. 2015)?
Die Brenzbahn Aalen – Ulm wurde vor wenigen Jahren mit einem Kostenaufwand von ca. 100 Mio. Euro ausgebaut. Hierbei wurde die Strecke mit neuester Signaltechnik ausgerüstet, der Oberbau wurde erneuert und die zulässige Geschwindigkeit durch Trassierungsverbesserungen von 120 km/h auf 160 km/h angehoben. Eine weitere Beschleunigung durch die Elektrifizierung der Strecke ist kaum zu erwarten.
Von Seiten des Landes Baden-Württemberg als zuständigem Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr sind uns keine Forderungen an das Betriebsprogramm bekannt, die eine Elektrifizierung oder einen zweigleisigen Ausbau zwingend erfordern würden. Selbstverständlich verschließt sich die DB Netz AG sinnvollen Ausbaumaßnahmen nicht – da bin ich mir sicher-, sofern sie für das künftige Betriebsprogramm erforderlich sind.

Frage 6: Ist Ihnen bewusst, dass bei S21 der TGV nicht nach Ulm bzw. München/Wien/Bratislava Budapest weiterfahren kann, da die Steigung im Bahnhof S21 bzw. Albaufstiegstunnel nicht bewältigt werden kann?
Die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems "Infrastruktur" des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (Amtsblatt der Europäischen Union vom 19. März 2008, L 77/1 ff.) lässt Neigungen bis zu 35 Promille auf bis zu 6 km Länge zu, wenn die mittlere Neigung auf 10 km Länge 25 Promille nicht überschreitet. Diese Werte sind eingehalten.
Alle Varianten des TGV entsprechen den Vorgaben der TSI. Damit sind die TGV in der Lage, den genannten Abschnitt bis Ulm zu bewältigen. Die Schnellfahrstrecken in Frankreich weisen bereits heute Neigungen bis zu 35 Promille nach TSI auf.

Frage 7: Durch die Doppelbelegung der Gleise im Bahnhof S21 speziell der Züge in der Hauptverkehrszeit aus Aalen müssen die Züge kürzer gehalten werden und können dadurch nicht mehr die Pendler ohne Qualitätseinbußen befördern. Wie wollen Sie das in Zukunft vermeiden?
Heute verkehren in der Relation nach Aalen Doppelstockzüge mit sechs Wagen und einer Zuglänge von 178 m. Für den Stresstest zu S21 wurde mit dem Land und der NVBW grundsätzlich vereinbart, einheitliche Zugcharakteristika zu verwenden. Für einen Zug mit Doppelstockwagen wurde ein Triebfahrzeug der Baureihe 146 und fünf Wagen mit einer Gesamtlänge von 151 m im System hinterlegt. Die Bahnsteiglänge, die einem Zug bei Doppelbelegung im neuen Tiefbahnhof zur Verfügung stehen wird, liegt bei ca. 205 m. Damit ist auch künftig trotz Doppelbelegung die heutige Zugkonfiguration möglich.

Frage 8: Wie stehen Sie zu der Aussage, dass der Regionalverband Stuttgart zwar die Ergebnisse des Stresstests begrüßt, aber den im Stresstest zwingend vorgeschriebenen Linientausch der S-Bahnen ablehnt?
Der Stresstest für S21 sollte die Kapazität des neuen Tiefbahnhofs anhand eines Fahrplans überprüfen. Für die mit dem Land und der NVBW ausgearbeitete Fahrplanvariante im Stresstest wurde die Option des sogenannten Linientauschs bei der S-Bahn unterstellt. Für eine Fahrplanvariante ohne Linientausch müssten Anpassungen am Fahrplankonzept des Landes und der NVBW vorgenommen werden. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Kapazität des neuen Tiefbahnhofs und auf das Gesamtergebnis des Stresstests.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Stoch MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.03.2012
Von:

Moin!

Ich habe mir am vergangenen Freitag die Befragung Stefan Mappus` durch den Untersuchungsausschuss zum Kauf der EnBW-Aktien angetan. An seiner Argumentation ist für mich eine Aussage nicht nachvollziehbar. Er behauptet, die EDF habe darauf bestanden, dass der Parlamentsvorbehalt umgangen wird, um einen Bieterwettbewerb zu vermeiden. Dabei hätte die stark verschuldete EDF doch großes Interesse an einem starken Wettbewerb und somit hohem Aktienkurs gehabt. Wie soll ich diese Behauptung verstehen? Wie beurteilen Sie sie?

Ich danke im Voraus für Ihre Antwort.

Grüße

Antwort von Andreas Stoch
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04.04.2012
Andreas Stoch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Gleichzeitig darf ich um Nachsicht bitten, dass ich erst heute dazukomme sie zu beantworten.

Zunächst darf ich vorwegschicken, dass es problematisch ist, Fragen nach einer Wertung von Inhalten bzw. von Zeugenaussagen schon während der Dauer des Untersuchungsausschusses zu beantworten. Dies soll nach den gesetzlichen Regelungen unterlassen werden.

Dies vorweggeschickt, darf ich Ihre Frage dennoch beantworten. Auch aus meiner Sicht ist die Argumentation von Herrn Mappus nicht schlüssig. In seiner Aussage hat er keine Begründung abgegeben, warum die EDF angeblich eine "unconditional offer", ein Angebot ohne Bedingung, verlangt habe. In den Tagen nach dem Vertragsschluss wurde dies unter anderem mit rechtlichen Regelungen des Kapitalmarktes bzw. mit Stellungnahmen der BAFin begründet.

EDF-Chef Proglio hatte wohl eher die Befürchtung, dass er gegenüber den eigenen Gremien in Erklärungszwang gerät, wenn er von anderer Seite einen höheren Kaufpreis bekommen hätte, als vom Land Baden-Württemberg. Wie wir seit der Aussage von Herrn Notheis wissen, war der Preis ja schon am 26.11. festgelegt worden. Danach ging es nur noch um die rechtliche Umsetzung und die Vertragsausgestaltung. Auch wissen wir von Herrn Notheis, dass kein anderer Interessent erkennbar war, der eine Übernahme der Anteile erwogen hätte. Auch insoweit ist die "Geschichte" von Herrn Mappus widerlegt.

Sie sehen, dass noch einige Rätsel bestehen, sodass wir noch Arbeit vor uns haben, um der Wahrheit näher zu kommen.


Viele Grüße,
Andreas Stoch MdL
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