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Philipp Hartewig
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Frage von Nele H. •

Wann endet endlich die Bevormundung durch Miteigentümer? Ab wann darf ich in meinem Eigentum Sonnenenergie nutzen?

Lieber Herr Hartwig,

ich wohne in einer kleinen seit einigen Jahren bestehnden Wohnungseigentümergemeinschaft bei Freiberg. Ein Miteigentümer ist wie viele im Land den Enereuerbaren Energien gegenüber leider sehr ablehend eingestellt, im gefalle die Ästhetik von PV-Modulen nicht.

Warum kann ein Miteigentümer mir vermieten an meinem Haus ein PV-Modul zu montieren? Solarenergie steht für Freiheit und Unabhängigkeit, wirtschaftliche Kraft und weniger Bürokratie. Wann beschließt der Rechtsausschuss, in dem Sie Teil sind, endlich die Pflicht für WEGs, solchen PV-Modulen zuzustimmen, so dass diese nicht mehr von kleingeistern oder Demokratiefeinden verhindert werden können?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Eingangs möchte ich betonen, dass es auch aus meiner Sicht überaus begrüßenswert ist, dass immer mehr Bürger in Deutschland - gerade auch in Eigentumswohnungen - die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien in Form von Balkonkraftwerken nutzen wollen und können. 

Die Regelungen des WEG setzen dabei sehr stringent auf eine Entscheidungsfindung innerhalb der Eigentümergemeinschaft, mit der sich möglichst viele der Wohnungseigentümer arrangieren können. Aktuell besteht für Mitglieder einer WEG keine Möglichkeit, ohne Zustimmung des Vermieters oder der WEG eigenständig ein entsprechendes Balkonkraftwerk zu installieren, da es sich bei einer solchen Installation in der Regel um eine bauliche Veränderung im Sinne von § 20 I WEG handelt. Für eine Zustimmung reicht jedoch seit der Reform des WEG im Jahr 2020 eine Mehrheit der auf der Eigentümerversammlung anwesenden Mitglieder der WEG aus. Insoweit kann ich nicht zwingend nachvollziehen, warum ein einzelnes Mitglied der WEG, wie von Ihnen beschrieben, einen entsprechenden Beschluss der WEG blockieren oder verhindern kann.

Dennoch hat auch die Koalition die von Ihnen beschriebenen Probleme erkannt. Aus diesem Grund liegt derzeit ein Gesetzentwurf vor, welcher in der nächsten Zeit vom Bundestag verabschiedet werden soll. Danach sollen Mieter gegenüber Vermietern und Miteigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks haben. Als Koalition verbessern und stärken wir damit die Lage und Position der Mieter und Wohnungseigentümer spürbar und schaffen bestehende Hindernisse für die Nutzung erneuerbarer Energien auch im Heimbereich ab. 

Mit freundlichen Grüßen 

Philipp Hartewig

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