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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Louka H. •

Was ist ihre Meinung dazu dass wir OffshoreWindparks ausbauen, mit Bezug auf die Umweltbelastung. Und wie kann das Ziel von 30 GW bis 2030, welches im WindSee-Gesetz geplant ist, eingehalten werden?

Um das Ziel von 30 GW bis 2030 einzuhalten müssen im Jahr 3,6 GW dazu kommen, letztes Jahr waren es nur 0,4 GW.

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Antwort von
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Lieber Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Bereits 2022 hat die Ampel-Koalition auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Dieses Paket brachte unter anderem eine Anpassung des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Hiermit wurden die Ausbauziele für Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt (GW) bis zum Jahr 2030, mindestens 40 GW bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 GW bis zum Jahr 2045 angehoben. Um diese Ziele zu erreichen, werden die jährlichen Ausschreibungsvolumen erhöht. Ab dem Jahr 2027 sollen sie bei 4 GW pro Jahr liegen. Zusammen mit den Projekten, die sich zum Jahresende 2023 in Betrieb, in Bau und in Vorbereitung befanden, kann das gesetzliche Ausbauziel in Höhe von 30 GW bis 2030 somit nach derzeitigem Stand erreicht werden. 

Neben den erhöhten Ausschreibungsvolumen braucht es schnellere und straffere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Daher haben wir in Planungsbeschleunigungspaketen unter anderem folgendes beschlossen: Umweltprüfungen und Beteiligungsrechte werden stärker gebündelt und erneute Erhebungen bereits zuvor untersuchter Aspekte entfallen. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen zügigeren Ausbau der Stromnetze und damit auch für den Transport von Offshore-Windenergie in die wirtschaftlichen Zentren geschaffen worden. 

Kürzlich wurde dem Bundestag zudem das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ zugeleitet. Mit dem hierin verankerten Konzept der sogenannten Beschleunigungsgebiete sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien rascher erfolgen, indem Genehmigungsverfahren beschleunigt und die Planebene entlastet werden.

Zur Erreichung unserer nationalen Klimaziele sind wir auf Offshore-Windenergie angewiesen. Für uns Grüne ist zugleich klar, dass dies nur in Form eines naturverträglichen Ausbaus, der nicht auf Kosten der Umwelt geschieht, erfolgen kann. Dafür ist u.a. sichergestellt, dass eine Flächeninanspruchnahme für Windenergieanlagen auf See in ausgewiesenen Schutzgebieten erst dann erfolgen darf, wenn die Ausbauziele anders nicht erreichbar sind. Die Betreiber von Offshore-Anlagen müssen dafür zahlen, dass sie Flächen für Windkraftanlagen nutzen dürfen. Diese Einnahmen fließen wiederum in die Natur. Ein Teil hiervon fließt in den Naturschutz und in die Fischerei. 

Mit freundlichen Grüßen

Team Haßelmann

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