Frage von Erhard J. • 24.04.2024
Antwort von Stephan Hösl FREIE WÄHLER • 06.05.2024
Das 2023 geänderte Wahlrecht ist aus meiner Sicht fragwürdig.
Das 2023 geänderte Wahlrecht ist aus meiner Sicht fragwürdig.
Die Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahl halte ich für eine große demokratische Errungenschaft, die wir beibehalten sollten
In der parlamentarischen Demokratie deutscher Prägung geht es um eine gerechte Repräsentation, die durch das Verhältniswahlrecht gewährleistet wird.
Bei Abschlussarbeiten ist die Einsicht in seine Prüfungen fester Bestandteil des Prüfungsablaufplans der Schule
es liegt nicht an mir als Politikerin die Veröffentlichung eines Meinungsbeitrags im Focus zu untersagen.