Frage von Manfred K. • 04.04.2024
Antwort ausstehend von Alex Dorow CSU
Die Bayerische Polizei prüft derzeit, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen aus ED-Behandlungen oder DNA-Maßnahmen stammende Daten sowie KAN- und IGVP-Einträge gelöscht werden müssen
Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage an das für besoldungs- und tarifrechtliche Fragen zuständige Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu richten.
Die Staatsregierung wird das System der Schülerbeförderung in dieser Legislaturperiode insgesamt auf den Prüfstand stellen.