Frage von Ulrike B. • 20.04.2024
Antwort von Dorothee Martin SPD • 24.04.2024
Kinder- und Jugendschutz steht an vorderster Stelle; Das Lehrpersonal ist auf solche Fälle vorbereitet und dafür geschult
Kinder- und Jugendschutz steht an vorderster Stelle; Das Lehrpersonal ist auf solche Fälle vorbereitet und dafür geschult
Falls Sie vorab einmal abklären möchten, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich sein kann, empfehlen ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei Ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde oder eine Beratung durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Anspruch zu nehmen
um Ihnen eine kurze Antwort zu geben: Ich bin für ein Wahlrecht ab 14 Jahren.