Frage von Veronika H. • 23.04.2024
Antwort von Joachim Herrmann CSU • 14.05.2024
Erhöhungen der Besoldung wirken sich daher entsprechend auch bei Versorgungsberechtigten nach dem jeweiligen Ruhegehaltssatz bzw. bei Hinterbliebenen nach deren Anteilssatz aus. Nichts Anderes kann für Einmalzahlungen an Versorgungsberechtigte wie z. B. die Inflationsausgleichszahlungen gelten.
Frage von Bernd H. • 22.04.2024
Antwort von Eva Lettenbauer Bündnis 90/Die Grünen • 28.05.2024
Aus dem Staatkrähenbericht des Bayerischen Landesamts für Umwelt geht hervor, weshalb die Saatkrähe, wie alle eurpäischen Vogelarten eine besondes geschützte Art (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 b) bb) Bundesnaturschutzgesetz ist.
Frage von Harry Hermann F. • 20.04.2024
Antwort ausstehend von Daniel Halemba AfD