Neue Ungereimtheiten: Verstieß Strenz gegen die Transparenzpflichten des Bundestages?

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Im Fall der aus aserbaidschanischen Quellen bezahlten Nebentätigkeit der CDU-Bundestagsabgeordneten Karin Strenz steht nun der Verdacht eines Verstoßes gegen die Verhaltensregeln des Bundestages im Raum. Strenz hätte ihre heikle Tätigkeit spätestens im Februar 2015 melden müssen. Nach heute veröffentlichten Recherchen erschien diese aber frühestens im Oktober 2016 auf der Internetseite des Parlaments.

Dazu Roman Ebener, Sprecher der Transparenzinitiative abgeordnetenwatch.de: “Jetzt hilft nur noch vollständige Aufklärung. Frau Strenz muss schnellstmöglich alle Fakten zu ihrer dubiosen Tätigkeit auf den Tisch legen.”

Da Strenz am 20. September 2017 in einem Facebook-Eintrag behauptet hatte, in Bezug auf ihrer Nebentätigkeit für die mit aserbaidschanischen Geldern finanzierte Lobby-Firma Line M-Trade seien “allen rechtlichen Transparenzanforderungen” Genüge getan worden, steht nun auch der Vorwurf der Lüge im Raum.

“Sollte sich herausstellen, dass Frau Strenz ihre heikle Nebentätigkeit weit über ein Jahr lang vor der Öffentlichkeit und der Bundestagsverwaltung versteckte, hätte sie gelogen”, so Ebener. “Dann gäbe es nur eine Konsequenz: die Rückgabe ihres Mandats.”

Eine Anfrage an Karin Strenz vom Montagvormittag zu den Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung ihrer Tätigkeit blieb bis Mittwochnachmittag unbeantwortet.

Ausführliche Berichte zum Thema:


Zusammenfassung der Recherche:

Nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de, dem Investigativressort des WDR und Süddeutscher Zeitung wurde Strenz' umstrittener Nebenjob für die aus Aserbaidschan finanzierte Firma Line M-Trade frühestens im Oktober 2016 auf der Bundestagsseite von Karin Strenz veröffentlicht. Dies belegt ein Abbild („Snapshot“) der Internetseite vom 4. Oktober 2016. An jenem Tag waren auf der Profilseite der CDU-Abgeordneten Karin Strenz außer einer früheren Unternehmensbeteiligung („Karin Strenz GbR“) keine weiteren anzeigepflichtigen Angaben zu finden. Es fehlt demnach die vergütete Tätigkeit von November 2014 bis Ende Januar 2015 für die Line M-Trade GmbH, der Firma des Aserbaidschan-Lobbyisten Eduard Lintner. Nach den Verhaltensregeln des Bundestages müssen Nebentätigkeiten aber innerhalb einer Frist von drei Monaten beim Bundestagspräsidenten gemeldet werden, der diese wenig später im Internet veröffentlicht. Im Fall der Line M-Trade GmbH hätte die Nebentätigkeit spätestens im Februar 2015 beim Bundestag gemeldet sein müssen.

Strenz hatte am 20. September 2017 zu ihrer Tätigkeit für Line M-Trade mitgeteilt: “Die Einkünfte hieraus habe ich entsprechend der Geschäftsordnung beim Bundestagspräsidenten ordnungsgemäß angezeigt sowie ordentlich versteuert. Allen rechtlichen Transparenzanforderungen wurde damit Genüge getan.” Daran bestehen im Lichte der Recherchen aber erhebliche Zweifel.

Die Bundestagsverwaltung wollte sich zu dem konkreten Fall nicht äußern.

Eine Anfrage an Karin Strenz vom Montagvormittag zu den Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung ihrer Tätigkeit blieb bis Mittwochnachmittag unbeantwortet. In einem Facebook-Eintrag von Dienstagabend (24.10.2017) schrieb Strenz, sie sei erkrankt und werde “auch aus dem Grund meiner Erkrankung, derzeit keine Presseanfragen beantworten.”


Neben den neuen Veröffentlichungen im Fall Strenz sind heute auch Recherchen zu einer illegalen Parteispende aus Aserbaidschan veröffentlicht worden, die die Frankfurter CDU 2012 angenommen hatte. Vor wenigen Tagen hatte die Bundestagsverwaltung zu der Zahlung des staatlichen Energiekonzerns SOCAR in einer Gesamthöhe von 28.000 Euro eine offizielle Prüfung abgeschlossen. Danach handelte es sich bei der Spende um einen Verstoß gegen das Parteiengesetz. Dennoch wurde keine Strafzahlung gegen die CDU verhängt.

Mehr zur illegalen Aserbaidschan-Spende an die CDU: