Ich verspreche, mich im Bundestag für effektive Transparenzregeln einzusetzen.

Unternehmensspenden an Parteien verbieten
Erläuterung
Erläuterung: Um die Unabhängigkeit von Parteien zu stärken und zu verhindern, dass Unternehmen versuchen, durch Spenden Einfluss zu nehmen, sollten Spenden von Unternehmen und anderen juristischen Personen an Parteien grundsätzlich verboten werden. In anderen europäischen Ländern ist dies bereits üblich, zum Beispiel in Frankreich und Spanien. Spenden von natürlichen Personen (also Privatpersonen) wären hiervon nicht betroffen und weiter zulässig.
Ich werde mich für ein Verbot von Unternehmenspenden an Parteien einsetzen.
Unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz
Erläuterung
Erläuterung: Für die Überprüfung der Transparenzangaben von Abgeordneten ist derzeit die Bundestagsverwaltung zuständig, die dem:der Bundestagspräsident:in untersteht. Auch beim Lobbyregister, das im Januar 2022 in Kraft treten wird, ist alleine die Bundestagsverwaltung für die Kontrolle zuständig, eine externe Überprüfung ist nicht geplant. Um Unbefangenheit sicherzustellen und den bzw. die Bundestagspräsident:in zu entlasten, sollte stattdessen eine unabhängige, überparteiliche Prüfinstanz eingesetzt werden, zum Beispiel in Form eines Transparenz-Gremium, die vom Bundestag gewählt wird. Die Aufgaben der Prüfinstanz: Überwachung der Angaben im Lobbyregister sowie der Transaprenzangaben von Abgeordneten; Befugnis bei Unklarheiten Nachforschungen anzustellen; Anhörung bei Verfahren zu Verstößen. Um die Parlamentsautonomie zu gewährleisten sollten finale Entscheidung zum Umgang mit Verstößen und anderen strittigen Fragen beim Bundestag verbleiben. Die genaue Ausgestaltung der Prüfinstanz sollte in einem parlamentarischen Verfahren ermittelt werden.
Ich werde mich für eine unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz einsetzen. Die Prüfinstanz würde Transparenz-Angaben von Abgeordneten sowie die Angaben im Lobbyregister kontrollieren.
Effektives Lobbyregister
Erläuterung
Erläuterung: Ab 2022 tritt das neue Lobbyregister in Kraft. Lobbyist:innen müssen sich dann registrieren, wenn sie zum Zweck der Interessenvertretung Kontakt mit Mitgliedern des Bundestags oder mit der Bundesregierung aufnehmen. Jedoch erfährt die Öffentlichkeit nicht, mit wem einzelne Lobbyist:innen im Gespräch sind und auch nicht um welche Anliegen es geht. Um die Einflussnahme auf konkrete Entscheidungsprozesse und Gesetzesvorhaben für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen, sollten Lobbyist:innen im Lobbyregister ihre Treffen mit Bundestags- und Regierungsvertreter:innen dokumentieren, inkl. Angaben zu Datum, Anliegen und Namen von Gesprächspartner:innen. Eine vergleichbare Regelung gilt beispielsweise bereits in der Europäischen Union, wo EU-Kommissare und Teile des EU-Parlaments ihre Lobbytreffen online veröffentlichen müssen.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass Lobbyist:innen ihre Kontakte mit Bundesregierung und Mitgliedern des Bundestags im Lobbyregister dokumentieren müssen.

Ich gehe mit gutem Beispiel voran und arbeite selbst transparent.

Meine Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r
Erläuterung
Erläuterung: Gemeint sind die tatsächlich geflossenen Gelder aus öffentlichen Kassen. So sind neben den Diäten auch die Büroausstattung, Kostenpauschale, Mitarbeiter:innenpauschale, mögliche Fraktionszulagen oder Zahlungen, die Abgeordnete als Mitglied der Regierung erhalten (z.B. Minister:in, Staatssekretär:in) anzugeben. So können Bürger:innen nachvollziehen wie viel Geld ein:e Abgeordnete:r aus Steuermitteln erhält und wie viel und für was er oder sie das Geld ausgibt. Angaben zu Nebentätigkeiten sind an dieser Stelle nicht gemeint, da sie ohnehin offenlegt werden müssen.
Ich verpflichte mich, während meiner Mandatszeit jährlich die Steuermittel, die für meine Abgeordnetentätigkeit zur Verfügung stehen, offenzulegen.
Meine Lobbykontakte
Erläuterung
Erläuterung: Gespräche mit Interessensvertreter:innen sind wichtig, damit sich Abgeordnete über Fachfragen informieren können und die Interessen unterschiedlicher Gruppen Gehör finden. Zugleich muss es für Bürger:innen nachvollziehbar sein, wer auf politische Entscheidungen Einfluss nimmt. Abgeordnete können für mehr Transparenz sorgen, indem sie ihre Treffen mit registrierten Lobbyist:innen (nach Bundeslobbyregistergesetz) veröffentlichen. Gemeint sind vor allem folgende Angaben: Datum, Art des Kontakts (E-Mail, Telefonat, Gespräch), Auftraggeber oder Organisation des:der Lobbyist:in und Gesprächsthema (ggf. Gesetz oder ähnliche Vorhaben). Personenbezogene Daten müssen dabei nicht offengelegt werden. Die Angaben können z. B. vierteljährlich online öffentlich gemacht werden.
Ich verpflichte mich, nach der Wahl Treffen mit registrierten Lobbyist:innen (gemäß der Definition im Bundeslobbyregistergesetz) offenzulegen. Hierzu gehören beispielsweise Vertreter:innen von Unternehmen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen.

Begründung

DIE LINKE ist die einzige Partei im Bundestag, die keine Spenden von Konzernen, Banken, Versicherungen oder Lobbyisten erhält. Dabei bleibt es. Der Einfluss des Lobbyismus auf die gesamte Politik muss zurückgedrängt werden. Gesetze dürfen nicht von denen geschrieben werden, die von ihnen profitieren. Wir wollen ein verbindliches, maschinenlesbares und transparentes Lobbyregister einführen und treten für ein Beschäftigungsverbot von Lobbyisten in Bundesministerien und von Abgeordneten als bezahlte Interessenvertreter für Dritte ein. Wir brauchen einen unabhängigen, vom Bundestag gewählten Beauftragten (m/w/d) zur Aufsicht und Kontrolle des Registers. Korruption, Bestechung, Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme, Intransparenz und Parteiensponsoring dürfen nicht die Politik bestimmen. Abgeordneten muss es verboten sein, Spenden anzunehmen. Die Nebenverdienste von Abgeordneten sind zeitnah zu veröffentlichen. Unternehmens- und Lobbyistenspenden an Parteien wollen wir verbieten.