Thüringer Verwaltungsreform

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion, der Grünen und der SPD zur Einführung des Thüringer Gesetzes über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen wurde gegen die Stimmen von CDU und AfD angenommen. 

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Dafür gestimmt
47
Dagegen gestimmt
29
Enthalten
1
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Diana SkibbeDiana SkibbeDIE LINKE39 - Greiz I Dafür gestimmt
Portrait von Karola StangeKarola StangeDIE LINKE24 - Erfurt I Dafür gestimmt
Portrait von Christina TaschChristina TaschCDU2 - Eichsfeld II Dagegen gestimmt
Portrait von Heike TaubertHeike TaubertSPD40 - Greiz II Dafür gestimmt
Portrait von Jörg ThammJörg ThammCDU23 - Ilm-Kreis II Nicht beteiligt
Portrait von Christian TischnerChristian TischnerCDU40 - Greiz II Dagegen gestimmt
Portrait von Mario VoigtMario VoigtCDU36 - Saale-Holzland-Kreis II Nicht beteiligt
Portrait von Raymond WalkRaymond WalkCDU6 - Wartburgkreis II / Eisenach Dagegen gestimmt
Portrait von Marion WalsmannMarion WalsmannCDU26 - Erfurt III Nicht beteiligt
Portrait von Frank WarneckeFrank WarneckeSPD25 - Erfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Herbert WirknerHerbert WirknerCDU28 - Saalfeld-Rudolstadt I Nicht beteiligt
Portrait von Torsten WolfTorsten WolfDIE LINKE37 - Jena I Dafür gestimmt
Portrait von Henry WormHenry WormCDU20 - Hildburghausen II / Sonneberg II Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold WucherpfennigGerold WucherpfennigCDU1 - Eichsfeld I Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph ZippelChristoph ZippelCDU44 - Altenburger Land II Nicht beteiligt

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion, der Grünen und der SPD zur Einführung des Thüringer Gesetzes über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen wurde gegen die Stimmen von CDU und AfD angenommen. 

Grundlage für den Gesetzesentwurf war der Beschluss des Landtages "Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen" vom 27.02.2015 Drucksache 6/316. Daraufhin wurde am 22.12.2015 das Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen" beschlossen.
Das "Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional-und Verwaltungsreformen (ThürGFVG)" soll zur Verankerung der im Leitbild formulierten Ziele dienen. Hintergrund war, dass sich Thüringen in Zukunft verschiedenen Herausforderungen stellen muss, wie z.B. dem demografischen Wandel, die finanziellen Entwicklungen, Anpassungserfordernisse der öffentlichen Verwaltung durch Spezialisierungsnotwendigkeiten und der rasante Fortschritt in der Informations- sowie Kommunikationstechnik. Außerdem sollen die Verwaltung und Funktionalitäten mit der Gebietsreform harmonisieren.

Das Gesetz besteht aus den zwei folgenden Teilen:

1. die Funktionalreform

  • Kommunalisierung nach dem Subsidiaritätsprinzip
    • Aufgaben werden an die kommunale Ebene abgegeben, damit nach der Gebietsreform die Bürgernähe bestehen bleibt.
    • keine generelle Kommunalisierung, sondern aufgabenbezogen
  • Abschluss bis zum 01.01.2019

2. die Verwaltungsreform

  • Ziel: moderne, bürgernahe, effiziente Verwaltung
  • Entbürokratisierung, Vereinfachung, Beschleunigung
  • Verstärkung der E-Governments
  • Reform des Landesverwaltungsamtes vom dreistufigen um zweistufigen Verwaltungsaufbau

Als Kritikpunkte, warum sie den Gesetzesentwurf ablehne, äußerte die CDU-Fraktion, dass keine Kostenfolgeabschätzung vorgenommen und keine Aufgabenkritik erstellt wurde. Außerdem unterstützen sie nicht die Kommunalisierung und die Schaffung einer zweistufigen Verwaltung.

Die AfD-Fraktion kritisierte einen fehlenden Aufgabenkatalog sowie das Fehlen der Kosten, die durch die Reformen entstehen.