Schleswig-Holstein 2012-2017 - Fragen & Antworten

Portrait von Kirsten Eickhoff-Weber
Antwort von Kirsten Eickhoff-Weber
SPD
• 10.03.2017

(...) Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen." Dies schließt natürlich die Aufgabe der Gefahrenabwehr eiGefahrenabwehrrdnungsrecht zum Bereich der klassischen Gefahrenabwehr gehört. Sofern die Behörde eine durch bauliche Anlagen hervorgerufene Gefahr für geschützte Rechtsgüter feststellt, hat sie zu entscheiden, ob ihr Einschreiten zur Gefahrenabwehr erforderlich ist und wenn ja, welches gesetzliche Mittel sie dabei anwendet. (...)

Portrait von Burkhard Peters
Antwort von Burkhard Peters
Bündnis 90/Die Grünen
• 12.04.2017

(...) eine Legalisierung von Schwarzbauten kann es im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht geben, sondern grundsätzlich nur – sofern das Gebäude materiell genehmigungsfähig ist - mittels einer Baugenehmigung. (...)

Portrait von Regina Poersch
Antwort von Regina Poersch
SPD
• 31.01.2017

(...) Dieses hat aus meiner Sicht aber auch etwas mit dem Verständnis für die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu tun. In Schleswig-Holstein war die Einführung des Baufreistellungsverfahrens auch ein Ausdruck dafür, dass der Staat seinen Bürgern nicht grundsätzlich misstraut, sondern zunächst davon ausgeht, dass sie sich rechtstreu verhalten und die Regeln, hier die des Baurechts, befolgen. Dieses Vertrauen ist auch in den allermeisten Fällen berechtigt. (...)

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