Residenzpflicht für Minister

Ein CDU-Antrag zur Festschreibung einer Residenzpflicht für Ministerinnen und Minister in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung ist mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt worden.

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Dafür gestimmt
20
Dagegen gestimmt
45
Enthalten
0
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 69 Abgeordneten.

Die CDU hatte gefordert , dass nur Personen, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben, auch Mitglied der Landesregierung sein dürfen. Zum Zeitpunkt der Abstimmung hatten drei von vier SPD-Kabinettsmitglieder ihren Wohnsitz in Hamburg. Die CDU kritisierte, dass den in Hamburg lebenden Abgeordneten die Verbundenheit zu Schleswig-Holstein fehle.
Die Grünen bezeichneten den Antrag als populistisch, familienfeindlich und realitätsfremd.
Die FDP stellte die besondere Bedeutung einer Verfassungsänderung hervor und bemängelte, dass die CDU einen solchen Änderungsantrag und keine Resolution eingebracht habe.
Die SPD betonte, dass es nicht entscheidend sei, wo die Ministerinnen und Minister wohnen, sondern wie hoch ihr Engagement für Schleswig Holstein sei.
Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) warf der CDU vor, das Thema mangels anderer Themen aus der "politischen Mottenkiste" herausgekramt zu haben.
Die PIRATEN kritisierten, dass es wichtigere Themen zu debattieren gebe, als den Wohnort der Ministerinnen und Minister.
Weiterführende Links:
Nord-CDU fordert Residenzpflicht für Minister in Schleswig-Holstein - Hamburger Abendblatt, 24.11.2016
Nord-CDU fordert Residenzpflicht für Minister in Schleswig-Holstein - Kieler Nachrichten, 24.11.2016
CDUler zu Residenzpflicht für Minister: Sie arbeiten nicht mit Herzblut - taz, 24.11.2016



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