Änderung des Schulgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes

Der Landtag hat zahlreiche Änderungen im Schulgesetz beschlossen, u.a. die Wahlfreiheit an Gymnasien zwischen acht- und neunjährigem Abitur.

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Dafür gestimmt
48
Dagegen gestimmt
44
Enthalten
0
Nicht beteiligt
3
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Der Gesetzesentwurf der Regierungsparteien CDU und FDP beinhaltet die Einführung der Wahlfreiheit der Gymnasien zwischen acht- und neunjährigem Abitur, Erweiterung des Spielraums der Gemeinschaftsschulen bei der Unterrichtsgestaltung, Erwerb des Hauptschul- und Realschulabschlusses durch entsprechende Versetzungen an weiterführenden Schulen, Erleichterung einer späteren Zusammenfassung von Regional- und Gemeinschaftsschulen, Gemeinschaftsschulen als örtlich zuständige Schulen, Mitwirkung der Förderzentren bei der Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemein bildenden Schulen, dem Religionsunterricht gleichwertiger anderer Unterricht, Abrechnung des Schullastenausgleichs auf Vollkostenbasis, Trägerschaft von Grundschulen, Halligschulen, Anpassung des MBG Schleswig-Holstein an neu eingeführte Schularten.