Frage von Christoph K. • 25.02.2024
Antwort von Holger Gasse CDU • 06.03.2024
Gemäß dem Grundsatz der Hochschulfreiheit und der Eigenverantwortung der sächsischen Hochschulen für ihre Belange ist es die Aufgabe des Rektors der Universität Leipzig sowie der zuständigen Hochschulgremien und Kommissionen, entsprechenden Vorwürfen nachzugehen und diese im Interesse der Glaubwürdigkeit und der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der akademischen Ausbildung lückenlos zu überprüfen und aufzuklären
Frage von Christoph K. • 25.02.2024
Antwort ausstehend von Sabine Friedel SPD
Frage von Christoph K. • 25.02.2024
Antwort ausstehend von Christin Melcher Bündnis 90/Die Grünen
Frage von Christoph K. • 25.02.2024
Antwort ausstehend von Luise Neuhaus-Wartenberg DIE LINKE
Frage von Felix S. • 22.02.2024
Antwort ausstehend von Michael Kretschmer CDU
Frage von Anne S. • 20.02.2024
Antwort ausstehend von Juliane Nagel DIE LINKE