Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Der sachsen-anhaltische Landtag hat eine Änderung des Landesgesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung beschlossen. Diese integriert die polizeiliche Kennzeichnungspflicht sowie den Probeeinsatz von Bodycams für Polizeibeamt*innen in das Gesetz.

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Dafür gestimmt
55
Dagegen gestimmt
22
Enthalten
0
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 84 Abgeordneten.

Der im Ausschuss für Inneres und Sport erarbeitete Gesetzentwurf umfasste zwei Neuerungen im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Zum einen sollten Polizeibeamt*innen nun mit Namensschild sowie personifizierter Nummer im Einsatz gekennzeichnet sein. Außerdem umfasste der Entwurf eine rechtliche Probefrist von zwei Jahren für den Einsatz von Bodycams für den Polizeieinsatz.

Carsten Borchert (CDU) sprach für den Ausschuss für Inneres und Sport, in dem der Gesetzenwurf zuvor erarbeitet wurde. Er warb für die Annahme des Entwurfs und die Ablehnung des Änderungsantrags eingereicht durch die AfD. Dieser zielte darauf ab, dass lediglich der Gebrauch von Bodycams durch Polizeibeamt*innen gesetzlich verankert werde, nicht aber die individuelle Kennzeichnungspflicht.

Holger Stahlknecht (CDU, Innenminister) sprach sich stellvertretend für die Landesregierung ebenfalls für den Gesetzenwurf aus. Er begründete die Ausstattung der Polizeibeamt*innen mit Bodycams mit der zunehmenden Gewalt gegenüber diesen. Auch für die Kennzeichnungspflicht der Polizei sprach er sich aus. Diese orientiere sich an bewährten Modellen anderer Länder. Auch Rüdiger Erben (SPD) sprach sich für den Gebrauch von Bodycams aus, um die Übergriffe gegenüber Polizeibeamt*innen zu senken, die sich in Sachsen-Anhalt in den letzten sechs Jahren verdoppelt hätten.

Für die AfD-Fraktion sprach Hagen Kohl. Während er die Einführung von Bodycams auch über den vorgesehenen Testzeitraum hinaus befürwortete, bemängelte er die geplante persönliche Kennzeichnungspflicht mittels einer personifizierten Nummer. Schon jetzt sei es möglich, Polizeibeamt*innen im Nachhinein zu identifizieren, was ihre Sicherheit gefährde. Er beschuldigte die Abgeordneten der anderen Fraktionen, sie würden der Polizei zu misstrauen.

Henriette Quade (DIE LINKE) begrüßte die Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht als überfällig. Sie bezeichnete es als eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, dass Personen mit außergewöhnlichen Befugnissen auch entsprechend kontrolliert würden. Den Gebrauch von Bodycams lehnte Quade hingegen ab. Bürger*innen könnten nicht entscheiden, ob sie gefilmt würden oder nicht, was für sie eine Verletzung der Datenschutzrechte darstelle.

Sebastian Striegel (Grüne) war erfreut über die Verabschiedung eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Polizeibeamt*innen. Ebenfalls legte Striegel Wert darauf, dass der Einsatz von Bodycams zunächst zeitlich begrenzt werde, und so auch für Abgeordnete, die dem Entwurf wie er kritisch gegenüber stünden, haltbar werde. Darüber hinaus müssten die Aufzeichnungen gelöscht werden, sollten keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Beamt*innen bestehen. Chris Schulenburg (CDU) betonte ebenfalls den erfolgreichen Kompromiss, den der Gesetzenwurf zwischen den Regierungsfraktionen darstelle.

Mit 58 Ja- und 22 Gegenstimmen angenommen. Der eingereichte Änderungsantrag der AfD-Fraktion hingegen wurde abgelehnt.