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Frage von Keshav G. •

Frage an Niels Annen von Keshav G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Annen,

wäre es möglich, die Definition einer Familie in Deuschland auch bis zu den Eltern zu erweitern, damit die erwachsenen Ausländer ihren Eltern mitbringen können? Natürlich dürfen sie nicht eine Belastung für das deutschen Sozialsystem sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Gokhale

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gokhale,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Familiennachzug von Angehörigen aus Drittstaaten nach Deutschland unterliegt klaren Bestimmungen zum Kreis der Berechtigten. Dabei ist es tatsächlich so, dass Eltern volljähriger Kinder vom Nachzug ausgeschlossen sind.

Dennoch gibt es im bereits bestehenden System Möglichkeiten, dass volljährige Geflüchtete ihre Eltern im Härtefall (z.B. Pflegefälle) nachholen können. Generell gilt, dass i.d.R. die antragstellende Person in Deutschland für den Lebensunterhalt der Personen aufkommen muss, die sie nachholt.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Niels Annen, MdB

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