Arno Klare MdB
Arno Klare
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Arno Klare zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Günther J. •

Frage an Arno Klare von Günther J. bezüglich Verkehr

Guten Abend Herr Klare,

eben habe ich die Debatte und Abstimmung über unbemannte Luftfahrzeuge verfolgt.

Dass ich als Hobbydrohnenflieger nicht gerade begeistert über die neuen Regularien, sowohl die EU Verordnungen als auch die neue geplante LuftVO, bin, brauche ich wohl nicht zu betonen.

Allerdings kann ich mich sehr gut damit arrangieren, es hätte schlimmer kommen können. Glückwunsch von mir zu dem doch sehr gegenüber des ersten Gesetzentwurfs geänderten §21 h. Dieser Paragraph erlaubt vielen von uns sogar größere Freiheiten als der alte §21 b (zum Beispiel Bundeswasserstraßen).

Nur eines kann ich nicht verstehen, eventuell sehe ich es auch nur durch meine Sichtweise so, ist die Sache mit den Flugverbotszonen um Flugplätze. Ich habe mit vielen Piloten, meist Hobbyflieger, gesprochen. Einhellig waren sie der Meinung, dass der bisherige Abstand von 1,5km völlig ausreicht. In einer Flugkontrollzone darf ich sowieso nur 50m hoch fliegen. Welches Flugzeug, Verkehrsmaschine oder Kleinflugzeug, sich in 1,5 km Entfernung in einer Höhe von 50 m befindet, hat ganz andere Probleme als eine Drohne.

In Hamburg entsteht dadurch eine Schneise von 14km Länge und 2km Breite. Und Hamburg hat zwei Flugplätze. Plus zwei Segelflugplätze mit Start- und Landebahnen.

Die Frage nach dem Warum stellt sich mir. An den Drohnensichtungen der vergangenen Jahre kann es nicht liegen. Die spielten sich in größeren Höhen und geringeren Entfernungen ab.

Bitte lassen Sie mich nicht im Dunkeln.

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund

Günther Jarren

Arno Klare MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jarren,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Unter § 21h Abs. 3 Ziffer 1 und 2 werden in der angesprochenen LuftVO die geografischen Gebiete um Flugplätze (Ziffer 1) und Flughäfen (Ziffer 2) festgelegt. Es gibt eine Unterscheidung zwischen Flugplätzen - das sind die von Ihnen angesprochenen Segelfluggelände, aber auch die Airbus-Runway in Finkenwerder - und Flughäfen. Flughafen ist in erster Linie HAM mit seinen Kreuzbahnen 15/33 und 05/23. Bezogen auf diese Bahnen gilt in der Verlängerung der Bahnmittellinie die 5 x 2 km-Zone. Die 5 km beginnen am Ende der Runway, ergo liegt ein Teil ohnehin im umzäunten Flughafenareal. Bei Flugplätzen gilt ein Abstand von 1,5 km sozusagen rund um den Platz.
Die Abstandszonen sind Absprache mit den für Flugsicherung zuständigen Akteuren (BAF, DFS) durch das federführende festgelegt worden. Wir folgen in unserer Beschlussfassung diesen sicherheitsfachlichen Vorschlägen.

Mit freundlichen Grüßen
Arno Klare