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Klaus Holetschek
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Frage von Sandra R. •

Frage an Klaus Holetschek von Sandra R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Staatsminister Holetschek,
ich bin seit 1992 hauptberuflich Krankenschwester und seit 2006 im Nebengewerbe selbständige Fußpflegerin.
Meine Frage, bei allen Maßnahmen und Entscheidungen im Bezug auf die einzelnen Hygienekonzepten, habe ich momentan ein Problem mit der von der Regierung festgesetzten Regelung das jeder Fußpflege Kunde entweder einen negativen Test oder eine komplett abgeschlossene Impfung benötigt.
Wurde bei den ganzen Beschlüssen auch an die gedacht die nicht die Möglichkeit haben einfach in eine Apotheke zu gehen um sich eine Schnelltest zu unterziehen , ebenso nicht geimpft sind und aber trotzdem dringend Fußpflege benötigen !!!!

Momentan steh ich dadurch vor einem Problem das ich aktuell zum Leidwesen meiner Kunden keine Ahnung habe wie ich dies lösen sollte .

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Sandra Reisner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Reisner,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Weder § 12 Abs. 2 der 12. BayIfSMV noch § 28b Abs. 1 Nr. 8, Abs. 9 IfSG
sehen eine Ausnahme vom Nachweiserfordernis eines negativen Testergebnisses
bei den zulässigen körpernahen Dienstleistungen der Friseure und Fußpfleger
vor. Das Erfordernis ist auch nicht auf den Betrieb des Ladengeschäfts
beschränkt, sondern gilt ebenso für mobile Dienstleistungen. Aus diesen
Gründen besteht keine Ausnahmemöglichkeit vom negativen Testnachweis des §
12 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 der 12. BayIfSMV. Allerdings dürfte sich das Problem
bei älteren Personen stetig verkleinern, da der Nachweis einer
vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union
zugelassenen Impfstoff ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung dem
erforderlichen Testnachweis gleichsteht. Ab dem 6. Mail 2021 stellt Bayern
auch Genesene in vollem Umfang negativ Getesteten Personen gleich.

Ich weise zudem darauf hin, dass bei Personen, die nicht in ein Testzentrum
gehen können, auch ein Selbsttest unter Aufsicht möglich ist.

Liebe Frau Reisner, ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen
zu können und wünsche Ihnen weiterhin alles erdenklich Gute.

Bleiben Sie gesund.

Klaus Holetschek
Mitglied des bayerischen Landtages

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