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Georg Kippels
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Frage von Stephan F. •

Frage an Georg Kippels von Stephan F. bezüglich Gesundheit

Seht geehrter Herr Kippels,

Vielen Dank erstmal für Ihre Antworten der letzten Frage.

Sie erklärten hier zu Ihrer Person, das Sie hauptsächlich hinter den Werten Ihrer Partei stehem und aus dem Kontext heraus eher zu Ihrer Partei als zu Ihrem Wahlkreis stehen.

Wie stehen Sie den zu dem aktuellen Fall des Gesetzentwurfs der CDU/ CDU und der SPD, zu der Drucksache
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926545.pdf
Bundestag Drucksache 19/26545

Hier soll der deutsche Bundestag ZEITNAH über einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Lockdowns entscheiden, in der die Leopoldina e. V. beauftragt werden soll, eine Studie als Begründung fur den Gesetentwurf zu liefern. Abgabe der Studie soll Ende 2021 sein.

Werden normalerweise nicjt im Vorfeld Diskussionsgrundlagne erstellt, bevor der Bundestag darüber debattiert und entscheidet?
Halten Sie das persönlich für eine Vetrauensbildene Massnahme gegenüber der Bevölkerung?
Macht sich der Bundestag sonit obsolet beziehungsweise zu Marionetten der Staatsministerien?

Angesichts solcher Handlungen, die für mich Demokratie und Parlamente ad absurdum führen, sollten Sie nicht hier im Sinne Ihrer Wähler dagegen stimmen? Oder stehen Sie auch hier hinter den Grundsätzen und Werte Ihrer Partei?

Hochachtungsvoll
S. F.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Flören,

Ich danke herzlich für diese Frage, möchte eines aber gleich zu Anfang klar stellen. Fälschlicherweise schreiben Sie, dass ich gesagt hätte, dass ich eher zur CDU, statt zu meinen Wählerinnen und Wählern im Rhein-Erft-Kreis stehe. Das ist schlicht eine falsche Aussage, die ich auch so nicht getätigt habe. Selbstverständlich fühle ich mich den Werten der CDU verbunden, stehe aber klar hinter meinen Wählerinnen und Wählern und bin Ihnen verpflichtet. Für sie übe ich mein freies Mandat im Deutschen Bundestag aus.

Nun zu Ihrer Anfrage bezüglich der Drucksache 19/26545 "Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen", die wir in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (Drucksache 19/27291) am 04.03.2021 beschlossen haben. Ich habe für die Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gestimmt. Die dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, machen es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen eine rechtliche Grundlagen zu erhalten. Das habe ich auch bewusst mit Blick auf den Schutz der Menschen im Rhein-Erft-Kreis sowie in ganz Deutschland entschieden.

Sie sprechen außerdem die durch das Bundesministerium für Gesundheit beauftragte externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen an. Sie sprechen hier von einer (Zitat) " Studie als Begründung für den Gesetentwurf", was nahelegt, dass sie die Passage möglicherweise missverstanden haben. In der durch den Gesundheitsausschuss geänderten Fassung, die ich mit verabschiedet habe, heißt es dazu: "Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen in dieser Vorschrift und in den Vorschriften §§ 5a, 28 bis 32, 36 und 56 im Rahmen der nach Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite und zu der Frage einer Reformbedürftigkeit. Die Evaluation soll interdisziplinär erfolgen und insbesondere auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse die Wirksamkeit der auf Grundlage der in Satz 1 genannten Vorschriften getroffenen Maßnahmen untersuchen. Die Evaluation soll durch unabhängige Sachverständige erfolgen, die jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag benannt werden. Das Ergebnis der Evaluierung soll der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2021 vorgelegt werden. Die Bundesregierung übersendet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 2022 das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Ergebnis."

Diese Passage legt nahe, dass es sich nicht um eine Evaluation zur Sinnhaftigkeit des Gesetzentwurfes handelt. Vielmehr müssen Folgen einer solchen Entscheidung im Nachhinein bewertet werden, um daraus auch für die Zukunft zu lernen. Die Corona-Pandemie hat uns gelehrt, dass es durchaus möglich ist, dass wir möglicherweise erneut in eine solche Situation kommen. Selbst wenn ein solches Ausmaß unwahrscheinlich ist, müssen wir darauf gut vorbereitet sein. Mit der Evaluation, die hier vereinbart wurde, wollen wir die Reformbedürftigkeit prüfen und Kritikpunkte aufnehmen. Das dient dem besseren Krisenmanagement in der Zukunft, hat mit der derzeitigen Situation aber nichts zu tun.

Ich hoffe, dass ich zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels, MdB

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