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Christian Lindner
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Frage von Marina G. •

Frage an Christian Lindner von Marina G. bezüglich Menschenrechte

Guten Tag, sehr geehrter Herr Lindner,

via netzwerk-sozialrecht erfuhr ich Folgendes:
„Da es im Rahmen der Sozialcharta (bisher) keine unmittelbare gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeit gibt, sind in einem „Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden“ neue Verfahrensrechte festgelegt worden. Darin wurden Beschwerdemöglichkeiten eingeführt, die zu einer Überprüfung von Problemen kollektiven Charakters führen können.
Mehrere Vertragsstaaten haben dieses Protokoll inzwischen ratifiziert. Deutschland gehört bisher nicht dazu. Die Fraktion der Linken hatte bei der Beratung des Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta beantragt, dass auch Deutschland nun dieses Protokoll unterzeichnen solle („Kollektivbeschwerden zur besseren Überwachung der Europäischen Sozialcharta ermöglichen – Zusatzprotokoll unterzeichnen und ratifizieren“ – BT-Drs. 19/22124).
Die Regierungskoalition hat diesen Antrag mit den Stimmen von AfD und FDP – und gegen die Stimmen der Grünen und Linken – abgelehnt (s. BT-Drs. 19/23182, S. 4).“
https://netzwerk-sozialrecht.net/an-welche-punkte-der-europaeischen-sozialcharta-sich-deutschland-nicht-gebunden-fuehlt/

1. Welche Vorteile für welche Kollektive erwarten Sie aus diesem Abstimmungsergebnis?
2. Welche Nachteile für welche Kollektive erwarten Sie aus diesem Abstimmungsergebnis?
3. Warum stimmten Sie und die Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion zusammen mit der AfD gegen die gerichtliche Möglichkeit von Kollektivbeschwerden zur Durchsetzung von Rechten und/oder Pflichten aus der Europäischen Sozialcharta?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Gabel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Allen voran: Wir Freie Demokraten haben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996 zugestimmt.

Den Antrag der Linken „Kollektivbeschwerden zur besseren Überwachung der Europäischen Sozialcharta ermöglichen – Zusatzprotokoll unterzeichnen und ratifizieren“ wiederum haben wir abgelehnt. Denn: Die inhaltlichen Bedenken der Bundesregierung in Bezug auf die Ratifizierung des Zusatzprotokolls teilen wir in der Sache eben nicht. Das Turiner Protokoll sieht nämlich ein intransparentes Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Ausschuss für soziale Rechte vor. Diesem Ausschuss wird dabei praktisch die Funktion einer generellen und umfassenden Rechtsbeschwerdestelle und Rechtsetzungs- und Rechtsauslegungsinstanz zuerkannt. Ein solches Verfahren ist aus unserer Sicht nicht mit unserer Rechtsordnung kompatibel.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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