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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Horst K. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Horst K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

nachdem bald das "3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" ansteht, die entscheidende Grundgesetze aushebelt, bitte ich Sie und die Fraktion der Grünen um eine Fakten- und Gewissensbasierte Abstimmung. Gibt es bei so einer fundamentalen Abstimmung, bei der es um wichtige Grundgesetze geht eigentlich soetwas wie einen Fraktionzwang? Auf welcher Grundlage treffen sie ihre Abstimmungsentscheidung?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Horst Kirschner

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kirschner,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung für das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz können Sie hier einsehen:
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=698

Wie sie sehen, hat der überwiegende Teil der Abgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen dem Gesetz zugestimmt. Warum? Bisher gab es als rechtliche Grundlage für die Maßnahmen nur die ziemlich allgemein gehaltene Generalklausel des § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die wurde dann von den Landesregierungen in jeweiligen Infektionsschutzverordnungen oder Landesgesetzen konkretisiert. Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen haben seit Mai für eine stärkere Einbindung des Parlaments in der Corona-Krise gekämpft und die unzureichenden Rechtsgrundlagen kritisiert. Wir sind überzeugt: Bei möglichen Grundrechtseingriffen braucht es eine vom Parlament beschlossene konkretere gesetzliche Grundlage und klare Voraussetzungen, insbesondere Ziele, Zwecke, Eingriffsschwellen und Grenzen.

Hinzu kommt, dass auch Gerichte unsere Auffassung teilen, dass es diese vom Parlament beschlossene Grundlage braucht. Und genau diese hat der Bundestag nun mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz geschaffen. Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert und bekommt eine solide gesetzliche Grundlage. Jetzt ist klarer unter welchen Voraussetzungen die Bundes- und Landesregierungen in Grundrechte eingreifen dürfen, um unser Gesundheitswesen aufrecht zu erhalten und die Kontrolle über die Corona-Pandemie zu behalten. Wir haben deutliche Grenzen eingezogen. Zum Beispiel haben wir beschlossen, dass generelle Ausgangsbeschränkungen nicht verhängt werden dürfen. Und dass auch in Alten- und Pflegeheimen dafür gesorgt werden muss, dass die Bewohner*innen ein Mindestmaß ein sozialen Kontakten haben können. Alle Maßnahmen sind grundsätzlich auf vier Wochen befristet und müssen dann erst einmal überprüft werden. Damit sind unsere Grundrechte besser geschützt. Die Bekämpfung der Pandemie wird demokratischer und rechtssicherer. Denn um zu funktionieren, müssen Gegenmaßnahmen auch vor Gerichten Bestand haben. Zugleich ist mit diesem Gesetz weiterhin zügiges Reagieren auf das Infektionsgeschehen möglich.

Natürlich gibt es unsererseits auch Kritik am Gesetz:
• Im Gesetzentwurf ist der Zusammenhang zwischen Infektionsgeschehen und möglichen Maßnahmen nicht klar genug hergestellt. Besser wäre es, Risikostufen zu definieren und die Maßnahmen diesen zuzuordnen. Denn damit könnten sich Bevölkerung und Unternehmen besser darauf einstellen, welche Maßnahmen bei welcher Inzidenz erlassen werden.
• Wir sprechen uns seit langem für die Einrichtung eines interdisziplinär besetzten wissenschaftlichen Pandemierates aus, der mit Empfehlungen eine Strategie für die kommenden Monate entwickeln hilft. Die Chance, ein solches Gremium nun gesetzlich zu verankern, hat die Koalition nicht genutzt.
• Wir setzen uns dafür ein, die Belange von Kindern stärker zu berücksichtigen. Ihnen soll auch in Hotspots mit vielen Infizierten ein Mindestmaß an Kontakten mit anderen Kindern ermöglicht und eine Betreuung in Kita oder Schule garantiert werden, auch wenn diese für den Regelbetrieb geschlossen werden müssen.
• Aus unserer Sicht muss ein Mindestmaß an sozialen Kontakten auch außerhalb von Heimen und Krankenhäusern geschützt sein - Menschen dürfen nicht vollständig isoliert werden - und bei Kontakt- und Reisebeschränkungen der Schutz von Ehe, Partnerschaft und Familie beachtet werden.
• Zudem fordern wir für die Finanzierung von Corona-Tests, ähnlich wie jetzt bei den Schutzimpfungen, die privaten Krankenkassen mit einzubeziehen, statt die kompletten Lasten weiterhin allein der gesetzlichen Krankenversicherung zu übertragen.
• Es muss auch geprüft werden, ob es erforderlich ist, notwendige pandemiebedingte Eingriffe durch gesetzliche Entschädigungsansprüche auszugleichen.

Zu diesen Punkten hat die Grüne Fraktion einen eigenen Antrag eingebracht.

Der Abstimmung ging ein langer Meinungsbildungs- und Diskussionsprozess in der Fraktion voraus, bei dem unter anderem viele Gespräche mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, u.a. Virologen, Epidemiologien, Juristen und vielen anderen geführt wurden. Jedem Abgeordneten stand die Entscheidung frei, einen Fraktionszwang gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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