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Frage von Dieter C. •

Frage an Ulla Jelpke von Dieter C. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Guten Tag Frau Jelpke,
als Wähler der Linken habe ich 2 einfache Fragen : warum sind Sie der Meinung das es Unverantwortlich ist gesunde, abgelehnte Asylbewerber abzuschieben. Haben wir eine 2 KLASSENGESELLSCHAFT einmal deutsche Bürger anderseits Asylanten ?
Warum haben Sie am 3. Juli, obwohl im Parlament anwesend nicht an der Abstimmung zur Wahlrechtsreform teilgenommen. Interessiert Sie der Wille der Wähler nicht. ???

mit freundlichen Grüssen Dieter Conradt

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Conradt,

gerne beantworte ich Ihr Schreiben.

Zunächst erkundigen Sie sich, was ich gegen die Abschiebung von gesunden abgelehnten Asylsuchenden einzuwenden habe.

Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention darf niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. In der Praxis führen Abschiebungen aber allzu oft dazu, dass Menschen in Länder zurückgezwungen werden, in denen ihnen Gewalt, Verfolgung und existenzielle Notlagen drohen. Dagegen wendet sich DIE LINKE.

Nehmen wir Afghanistan als Beispiel. In ablehnenden BAMF-Bescheiden wird ganz häufig argumentiert, dass alleinstehende junge Männer sich dort als Tagelöhner durchschlagen könnten. Ich halte das für ausgesprochen zynisch. Afghanistan ist laut Global Peace Index das gefährlichste Land der Welt. Die Gewalt ist ungebrochen und fordert weiterhin Tausende zivile Opfer. Eine Studie der Wissenschaftlerin Friederike Stahlmann ergab, dass ein Großteil der Abgeschobenen Gewalterfahrungen machen musste und viele sich nur durch finanzielle Unterstützung aus dem Ausland über Wasser halten konnten. Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich die Situation noch einmal zugespitzt. In den letzten Monaten hat sich fast ein Drittel der afghanischen Bevölkerung mit dem Corona-Virus infiziert; infolge der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben 2 Millionen Menschen ihren Job verloren.

Wie man Menschen (auch gesunde!) in solche Verhältnisse abschieben kann, ist mir schleierhaft. Meines Erachtens bedeutet es, sie sehenden Auges der Gefahr eines gewaltsamen Todes auszusetzen.

Außerdem fragen Sie, warum ich am 3. Juli nicht an der Abstimmung zur Wahlrechtsreform teilgenommen habe. An diesem Tag haben mehrere Termine parallel stattgefunden, sodass ich bedauerlicherweise diese Abstimmung verpasst habe. Das passiert mir äußerst selten, normalerweise fehle ich bei Abstimmungen nur im Krankheitsfall. Ich kann Ihnen aber versichern, dass mir das Thema wichtig ist und ich es sehr eng im Innenausschuss begleitet habe. Am 5. Oktober hat beispielsweise eine öffentliche Anhörung zum Thema Wahlrechtsreform stattgefunden, an der ich gemeinsam mit meinem Kollegen Friedrich Straetmanns teilgenommen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Jelpke