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Helge Braun
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Frage von Günter B. •

Frage an Helge Braun von Günter B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Prof. Braun,
da Sie eine Professur erhielten, nehme ich an, das Sie mit wissenschaftlicher Arbeit vertraut sind. Deshalb wundert es mich, das dies in der Drogengesetzgebung nicht genutzt wird. Desweiteren habe ich noch drei Fragen.
1.) Warum kommt die Bundesregierung Ihrer Aufgabe, laut Urteil von 1994 Bundesverfassungsgericht, diese Gesetzgebung zu überprüfen seit über sechs Legislaturperioden nicht nach?
2.) Wie erklären Sie sich die rückläufigen Zahlen an Drogendelikten und Drogentoten in Ländern, im Gegensatz zur BRD, in denen dies entkriminalisiert wurden.
3.) Sind für Sie als Wissenschaftler Methastudien repräsentativ?
4.) Wie stehen Sie zu einer rassistischen Gesetzgebung eines Herrn Harry S. Anslinger?
Bitte versuchen Sie diese vier Fragen getrennt und ohne Wiedersprüche und leere Phrasen zu beantworten, damit Ihnen nicht derselbe Fauxpas, wie Frau D. Ludwig passiert.
MFG G. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Breitfeld,

unsere nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik verfolgt einen integrativen Ansatz. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern werden sowohl legale als auch illegale Suchtstoffe gemeinsam in den Blick genommen. Die Suchtpolitik orientiert sich nicht an einzelnen Suchtstoffen, sondern an den Bedürfnissen des einzelnen Menschen. Die Drogen-und Suchtpolitik in Deutschland umfasst vier Ebenen: Prävention, Beratung und Behandlung, Maßnahmen zur Schadensreduzierung sowie Angebotsreduzierung und Strafverfolgung. Prävention mithilfe einer sehr ausdifferenzierten Therapielandschaft gilt in diesem Zusammenhang als zentraler Ansatzpunkt. Wir werden Drogenmissbrauch weiterhin bekämpfen und dabei auch unsere Maßnahmen zur Tabak- und Alkoholprävention gezielt ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

Helge Braun

 

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