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Helge Braun
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Frage von Alexander B. •

Frage an Helge Braun von Alexander B. bezüglich Recht

Mittlerweile liegt der Regierungsentwurf zur Reform der Restschuldbefreiung vor. Er sieht vor, dass das Verfahren auf 3 Jahre verkürzt wird. Soweit so gut. Allerdings gibt es m.E. eine vollkommen sinnlose Übergangslösung für einen kleinen Teil der Altfälle (um angeblich Fehlanreize auszuschließen). Wird die CDU hier einen Änderungsantrag einbringen, der zum Ziel hat, dass kein Altfall schlechter gestellt wird als Antragsteller*innen ab 1.10.2020? Mein eigenes Beispiel: ich bin seit Februar 2019 in der Privatinsolvenz. Hätte ich nicht schon Verfahrenskosten etc. bezahlt wäre ich erst 2025 fertig. Hätte ich noch bis 1.10.2020 gewartet, wäre ich 2023 fertig. Ich bitte sicherzustellen, dass alle Altfälle zum 1.11.2023 bereinigt werden. Am besten automatisch, ohne eigenen Antrag zu stellen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Busam,

der Entwurf des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens hat zum Ziel, dass sich überschuldete Unternehmer und Verbraucher schneller aus der Insolvenz befreien können. Der Zeitraum, in dem sie ihre Restschulden loswerden können, wird von sechs auf drei Jahre
verkürzt. Die Regelung gilt für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden. Für Insolvenzverfahren, die wie in Ihrem Fall schon seit dem 17. Dezember 2019 laufen, wird das derzeit sechsjährige Verfahren lediglich monatsweise gekürzt.

Mit freundlichen Grüßen

Helge Braun

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