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Joachim Herrmann
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Frage von Guido L. •

Frage an Joachim Herrmann von Guido L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann MdL,

der Münchner Merkur berichtete am 27.06.20, dass der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, am 25.06. den Bayerischen Landtag besuchte: https://www.merkur.de/politik/bayern-afd-hoecke-landtag-muenchen-ilse-aigner-ueberraschungsbesuch-rechts-zr-13811196.html (siehe auch https://twitter.com/CDeutschlaender/status/1276140412718235649 ).

Natürlich steht es jedem Bürger frei, als Zuschauer den Plenardebatten beizuwohnen (ich mache von dieser Möglichkeit gelegentlich Gebrauch). Lt. MM-Bericht wurde Herrn Höcke der Zutritt zur Zuschauerempore verwehrt. Weiterhin berichtet der MM, dass Höcke unter Blaulicht durch München fuhr (bzw. gefahren wurde).

Meine Fragen an den Volljuristen Joachim Herrmann:
- Wissen Sie, warum Herr Höcke nicht auf die Zuschauertribüne durfte (z.B., weil er sich nicht ordnungsgemäß an der Pforte ausweisen konnte)?
- Ist es lt. StVO zulässig, dass ein Landtagsabgeordneter aus einem anderen Bundesland unter Verwendung des Blaulichts (siehe https://dejure.org/gesetze/StVO/38.html ) zum Besuch des Maximilianeums durch München fahren (rasen?) darf?
Falls nein:
- Ist Herr Höcke durch seine parlamentarische Immunität in Thüringen gegen eine Strafverfolgung wg. missbräuchlicher Verwendung des Blaulichts (zur Durchsetzung des Sonderwegerechts gem. § 35 StVO: https://dejure.org/gesetze/StVO/35.html ) in Bayern geschützt oder trifft eine mögliche Ahndung (Strafverfahren) nur den Fahrer von Herrn Höcke?
Falls Sie keine Immunität gegen Strafverfolgung bei Herrn Höcke vermuten oder erkennen:
- Zeigen Sie Höcke wg. missbräuchlicher Benutzung des Blaulichts am 25.06.20 in München an?

In gespannter Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück

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Sehr geehrter Herr L.,

zu Ihren Fragen vom 29. Juni 2020 nehme ich gerne wie folgt Stellung:

Wissen Sie, warum Herr Höcke nicht auf die Zuschauertribüne durfte (z. B., weil er sich nicht ordnungsgemäß an der Pforte ausweisen konnte)?

Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Herr Abgeordneter Björn Höcke, MdL, hatte am 25. Juni 2020 einen Gesprächstermin bei der Landtagsfraktion der AfD im Bayerischen Landtag. Das Landtagsamt hatte der Fraktion der AfD im Bayerischen Landtag zuvor schriftlich mitgeteilt, dass Herr Höcke Zutritt zum Maximilianeum erhält, um ein Gespräch mit Mitgliedern der AfD-Fraktion führen zu können. Der Zutritt zur Besuchertribüne ist für Besucher aktuell grundsätzlich aufgrund von Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht gestattet.

Ist es lt. StVO zulässig, dass ein Landtagsabgeordneter aus einem anderen Bundesland unter Verwendung des Blaulichts (siehe https://dejure.org/gesetze/StVO/38.html ) zum Besuch des Maximilianeums durch München fahren (rasen?) darf?

Grundsätzlich dürfen nur Kraftfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdiensts mit Kennleuchten für blaues Blinklicht ausgerüstet sein. Bei den von Herrn Höcke benutzten Fahrzeugen handelte es sich um Dienstfahrzeuge des Freistaats Thüringen. Den Gebrauch des Blaulichts regelt § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei spielt es in der Bundesrepublik Deutschland keine Rolle, welchem Bundesland oder welcher Organisation die Fahrzeuge angehören. Dem Polizeipräsidium München liegen keine Erkenntnisse vor, dass im Zusammenhang mit dem Besuch von Herrn Höcke in München das Blaulicht benutzt wurde.

Falls nein: Ist Herr Höcke durch seine parlamentarische Immunität in Thüringen gegen eine Strafverfolgung wg. missbräuchlicher Verwendung des Blaulichts (zur Durchsetzung des Sonderwegerechts gem. § 35 StVO: https://dejure.org/gesetze/StVO/35.html ) in Bayern geschützt oder trifft eine mögliche Ahndung (Strafverfahren) nur den Fahrer von Herrn Höcke?

Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer für Verhaltensverstöße verantwortlich.

Falls Sie keine Immunität gegen Strafverfolgung bei Herrn Höcke vermuten oder erkennen: Zeigen Sie Höcke wg. missbräuchlicher Benutzung des Blaulichts am 25.06.20 in München an?

Mir ist keine missbräuchliche Benutzung des Blaulichts im Zusammenhang mit dem Besuch von Herrn Höcke in München bekannt.

Mit freundlichen Grüße

Joachim Herrmann

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