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Yvonne Magwas
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Frage von Tobias K. •

Frage an Yvonne Magwas von Tobias K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Magwas,

warum wurde von der Bundesregierung aus nichts gegen die DSGVO unternommen? In Deutschland gibt es seit über 100 Jahren das KUG, was sehr gut funktioniert hat. Nun soll ab dem 25.05.2018 das DSGVO in Kraft treten, was es freien Fotografen nahe zu unmöglich macht Personen zu fotografieren. Gerade bei Veranstaltungen wie zum Beispiel Konzerte, Sport oder auch Hochzeiten ergeben sich sehr hohe Hürden.
Es heißt die GroKo ist absichtlich untätig geblieben und lässt auf kommende Unsicherheiten lieber von den Gerichten klären. Wäre man, auch Sie Frau Magwas, nicht untätig geblieben, würden Fotografen nicht in rechtlicher Unsicherheit leben. Auch würden die Gerichte mit aufkommenden Klagen, die es sicher geben wird, nicht noch mehr belastet. Wird es also noch einen Gesetzesentwurf geben?

Mit freundlichen Grüßen
T K.

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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der DSGVO. Es handelt sich dabei um europäische Rechtsetzung, die direkt in den Nationalstaaten Wirkung entfaltet.

Die pauschale Kritik an der Verordnung ist recht groß. Das wundert auf den ersten Blick schon, denn sonst kennen wir es aus der öffentlichen Debatte ja eher so, dass Verbraucherschutz und Datenschutz für viele Bürgerinnen und Bürger einen sehr hohen Wert haben.

Vor zwei Jahren wurde die Datenschutzgrundverordnung erlassen. Es gab also eine lange Vorbereitungszeit. Zudem gab es auch von Seiten des Bundes eine Vielzahl von Aufklärungs- und Unterstützungskampagnen.

Das Problem ist doch im Grunde nicht, dass Daten nun besser geschützt sind, sondern die erhöhte Sanktionsandrohung und vor allem die „Abmahnindustrie“, die mit der DSGVO oft in einem Zug genannt wird. Hier muss man aber ganz klar differenzieren. Nicht das Datenschutzrecht als solches ist schlecht und das große Problem, sondern das Problem ist, dass hier scheinbar möglich ist, dass sich einige – unseriöse Anwaltskanzleien, dubiose Abmahnvereine – anschicken, mit diesem neuen Datenschutzrecht Geld zu verdienen. Dafür ist die ist die europäische Datenschutzgrundverordnung nicht gemacht. Die Koalition möchte den Missbrauch des Abmahnrechts folglich verhindern. So können die Abmahnkosten in bestimmten Bereichen auf null gesetzt werden.

Dafür gilt es, eine gemachte Vereinbarung im Koalitionsvertrag möglichst schnell auf den Weg zur Umsetzung zu bringen: Die Novellierung des UWG, des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Man war sich in den Koalitionsverhandlungen sehr schnell einig, dass man dahingehend eine Veränderung vornehmen muss, dass das „Abmahnunwesen“, das es teilweise in überbordender Form gibt, deutlich minimiert und zurückgefahren wird. Das Bundesjustizministerium muss solch eine Novellierung des UWG schnell voranbringen.

Die DSGVO sieht eine Evaluierung vor. Im Mai 2020 wird seitens der EU-Kommission ein Evaluierungsbericht über die Erfahrungen vorgelegt werden. Der Zeitpunkt für das Vorlegen dieses Evaluierungsberichtes ist deshalb günstig, weil er unmittelbar vor Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2020 liegt. Auf den Seiten des BMI finden sich weitergehende Erläuterungen unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/it-digitalpolitik/datenschutz/datenschutzgrundvo-liste.html

Dort finden Sie auch Erläuterungen in Sachen Fotografie und KUG. In kurzen Worten: Entgegen Ihren Annahmen faktisch keine Veränderungen/Auswirkungen durch die DSGVO.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Magwas

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