Xander Dorn
PIRATEN
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Frage von Bernd S. •

Frage an Xander Dorn von Bernd S. bezüglich Soziale Sicherung

Herr Dorn,

ihr Parteiprogramm ist ja schön und gut aber was ich nicht akzeptieren kann ist dass sie Kinderschänder frei herumlaufen lassen wollen und Kinderpornos nicht verbieten wollen. Wieso wollen sie das zulassen?

Bernd Schulte

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Schulte,

leider besteht da ein Missverständnis bezüglich des Themas Websperren. Im Sommer 2009 hat Frau Ursula von der Leyen (CDU) einen Gesetzesentwurf ins Rollen gebracht, der eine Zensurinfrastruktur in Deutschland eingeführen sollte. Als Argument wurde dabei die Bekämpfung von Internetseiten mit dokumentiertem Kindesmissbrauch vorgeschoben. Gegner des Gesetz wurden wiederholt diskreditiert und auch in den Medien wurde oft ein falsches Bild vermittelt.

Gemäß jenem so genannten Zugangserschwerungsgesetz sollten entsprechende Inhalte über DNS-Sperren blockiert werden. DNS steht hier für "Domain Name System", also einem Computersystem, das eine Internetadresse wie zum Beispiel "abgeordnetenwatch.de" in eine Internet-Protokoll-Adresse übersetzt. Sie können auch mit der Adresse http://80.190.167.43 auf abgeordnetenwatch.de gelangen, da dies die Internet-Protokoll-Adresse ist. Und damit habe ich Ihnen schon gezeigt, wie eine DNS-Sperre umgangen werden kann. Kennt man nämlich die IP-Adresse kommt man direkt auf die entsprechende Seite, wohingegen eine DNS-Sperre nur mit dem Namen der Seite (abgeordnetenwatch.de) funktioniert. Die Inhalte bleiben also weiterhin erhalten und sind weiterhin erreichbar. Zudem ist es für den Betreiber einer solchen Seite sehr einfach festzustellen, ob seine Seite vom Bundeskriminalamt gesperrt ist. Die Täter wären also vom Bundeskriminalamt sogar gewarnt worden.

Vor genau diesen Fehlern hat die Piratenpartei gewarnt und sich stattdessen für die Löschung solcher Inhalte stark gemacht. Selbst engagierte nicht-staatliche Organisationen haben bereits hohe Erfolgsquoten bei der Entfernung von Internetseiten mit dokumentiertem Kindesmissbrauch ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/INHOPE-44-Prozent-gemeldeter-Kinderpornos-nach-zwei-Tagen-geloescht-1206931.html ). Würde sich das Bundeskriminalamt gleichermaßen dafür einsetzen, könnte diese Erfolgsquote sicherlich noch gesteigert werden. Der Grundsatz heißt also "Löschen statt Sperren". Kriminelle sollen schließlich bekämpft und nicht gewarnt werden.

MfG
Xander Dorn