Xander Dorn
PIRATEN
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Frage von Helmut S. •

Frage an Xander Dorn von Helmut S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Dorn,

als Steuerzahler muss ich 16 Landesfürsten mit allen damit verbundenen Zusatzkosten finanzieren. Trotz der hohen Steuerbelastung steigen die Schulden bei Bund und Ländern ins Unermessliche.
Besonders unwirtschaftlich sind so kleine Bundesländer wie Rheinland-Pfalz oder das Saarland.
Frage:
Was haben Sie in der Vergangenheit unternommen und was wollen Sie nach der Wahl unternehmen, damit es endlich zu einer Länderneugliederung kommt (Art. 29 GG)?
Für Rheinland-Pfalz wäre eine Fusion mit Hessen und dem Saarland mit Mainz-Wiesbaden als gemeinsame Hauptstadt naheliegend.
Es geht hierbei aus meiner Sicht nicht nur um betriebswirtschaftliche Kostensynergien, sondern auch um eine bessere Personalauswahl für Spitzenposten zur Sicherstellung einer effektiven Verwaltung, die nur in einem größeren Land möglich ist.
Mit einer mittelmäßigen Verwaltung wären wir künftig einem Wettbewerb der Regionen in Europa nicht mehr gewachsen und wir müssten Wohlstandsverluste hinnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schmidt

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Schmidt,

eine Länderneugliederung ist kein Allheilmittel zur Kostensenkung. Abgeordnete, Minister und Ministerpräsidenten haben ein sehr gutes Gehalt. In Rheinland-Pfalz ist dies beispielsweise ein Grundgehalt von 5 459.99 € für jeden Abgeordneten. Hierzu kommen Zuschüsse wie die Fahrtkostenpauschale, ein Etat für Mitarbeiter, ein erhöhtes Entgelt für Fraktionsvorsitzende und Weiteres (1). Im Haushaltsplan für 2011 sind daher 13 131 900 € für die Abgeordneten veranschlagt (2). In Hessen sind unter dem Punkt „Entschädigungsleistungen für Abgeordnete“ im Haushaltsplan 2011 sogar 23 837 800 € (3) und im Saarland 3 200 000 € (4).

Jedoch sind dies in Relation zu anderen Ausgaben der Länder vergleichsweise niedrige Kosten. So hat das Bildungsministerium des Saarlands einen Gesamtetat von beinahe 600 Millionen (5), in Rheinland-Pfalz sind es für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur sogar 5 Milliarden (6). Die Gehälter für die jeweiligen Minister fallen hier wenig ins Gewicht und dies wären bei einer Fusionierung weitestgehend die einzigen Posten, bei denen überhaupt eingespart werden könnte.

Die Namen dieser beiden Ministerien zeigen jedoch bereits einen von unzähligen Punkten, die bei einer Zusammenlegung von Bundesländern zu Problemen führen würde. Die Ministerien der einzelnen Länder sind nicht analog zueinander gestaltet. Der Punkt Wissenschaft ist in Rheinland-Pfalz in demselben Ministerium verortet wie Bildung, Jugend und Kultur. In Hessen gibt es dagegen das Ministerium für Wissenschaft und Kunst, im Saarland ist es Wirtschaft, Wissenschaft und Landwirtschaft. Hier müsste bei einer Fusion dieser drei Länder eine vollständige Neugliederung der Ministerien stattfinden, Personal müsste neu geschult und an neue Standorte versetzt werden, Amtsvorgänge neu strukturiert, zusätzliche Immobilien an neuen Standorten angemietet oder gekauft werden.

Zudem sind die Länder unterschiedlich strukturiert. So ist Hessen in drei Regierungsbezirke gegliedert wohingegen Rheinland-Pfalz diese Gliederungsebene inzwischen abgeschafft hat. Würden diese wieder eingeführt, würde die Zahl an Parlamenten und damit auch an zu bezahlenden Abgeordneten sogar steigen statt abnehmen.

Ein weiterer Punkt ist die Vertretung der Bürger in den Landesparlamenten. Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Hessen gibt es bei den Landtagswahlen ein Zwei-Stimmen-System mit direkt gewählten Abgeordneten und Landeslisten. Im Saarland ist das Wahlsystem etwas anders, aber auch hier gibt es Wahlkreisabgeordnete. In einem gemeinsamen Bundesland müssten die Wahlkreise auf eine einheitliche Größe gebracht werden und hier würden nur dann Kosten gespart werden, wenn man ein ähnliches Verhältnis von Einwohnern zu Abgeordneten anstrebt wie in dann vergleichbar großen Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg. Aktuell kommen auf einen Abgeordneten im jeweiligen Landesparlament:

- Saarland ca. 20 000 Einwohner
- Rheinland-Pfalz ca. 40 000 Einwohner
- Hessen ca. 51 000 Einwohner
- Bayern ca. 67 000 Einwohner
- Baden-Württemberg ca. 77 000 Einwohner

Es würde daher eine noch größere Distanz zwischen den Bürgern und den Abgeordneten entstehen als diese ohnehin bereits besteht oder es müsste ein so großes Parlament gebildet werden, dass keines der bestehenden Landtagsgebäude eine ausreichende Kapazität dafür hätte. Zudem würde bei einer so großen Anzahl von Abgeordneten auch keine Einsparung erreicht werden.

Ein weiterer Punkt, weswegen die Bürger dieses neuen Bundeslandes schlechter in der deutschen Politik vertreten wären, wäre der Verlust von Sitzen im Bundesrat. Momentan stehen dem Saarland 3, Rheinland-Pfalz 4 und Hessen 5 Sitze zu. Bei einem gemeinsamen Bundesland würde sich die Anzahl auf insgesamt 6 Sitze halbieren (7).

Ich habe bislang noch nie etwas hin zu einer Zusammenlegung von Bundesländern unternommen und zweifle auch daran, dass es zu einer Kostenreduzierung führen würde, die all die anfänglichen Ausgaben bei der Umstellung ausgleichen und zudem alle anderen Nachteile aufwiegen würde und strebe auch nicht danach. Einem Volksentscheid über eine Zusammenlegung würde ich aber selbstverständlich nicht im Wege stehen, jedoch würde ich als Bürger gegen diese Fusion stimmen.

(1) http://www.landtag.rlp.de/icc/Internet-DE/nav/07f/binarywriterservlet?imgUid=d935427a-6405-a01b-e592-6bf983c6eaca&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

(2) http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/einzelplaene2011/01.pdf Seite 21

(3) http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/4fd/4fd3ec66-0dce-d21f-012f-31e2389e4818,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true Seite 10

(4) http://www.saarland.de/dokumente/thema_haushalt_und_finanzen_hhpl_2011/Einzelplan_01.pdf Seite 11

(5) http://www.saarland.de/dokumente/thema_haushalt_und_finanzen_hhpl_2011/Einzelplan_06.pdf Seite 6

(6) http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/einzelplaene2011/09.pdf Seite 749

(7) http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_51.html Artikel 51 (2) GG

MfG

Xander Dorn