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Wolfgang Zöller
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Frage von Ekkehardt Fritz B. •

Frage an Wolfgang Zöller von Ekkehardt Fritz B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Zöller,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 20.08.2012 und die darin enthaltenen ausführlichen Ausführungen.

Zu Ihrem Punkt „1. und 2.“ stellen sich für mich jedoch noch Fragen:

Wer beurteilt die Einsichtsfähigkeit eines Jugendlichen, bevor er zur Organspende befragt wird? Ich frage dies deshalb, da es die propagierte "umfassende Aufklärung" von Lebendspendern im Realleben scheinbar nur in Ausnahmefällen gibt: http://www.ardmediathek.de/das-erste/report-mainz/gefaehrliche-verharmlosung?documentId=11474426

Habe ich richtig verstanden, dass die Bundesregierung trotzdem von der Einsichtsfähigkeit Jungendlicher ausgeht? Und wenn: Warum wird die Volljährigkeitsgrenze nicht gleich auf das Alter v. 16 abgesenkt?

Die Einsichtsfähigkeit eines Jugendlichen zu beurteilen dürfte schon deshalb schwer sein, da selbst unsere Strafgerichte z. B. bei 18 – 21-jährigen Mördern, die nach deutschem Gesetz volljährig sind, regelmäßig darüber streiten, ob diese nun nach Jugend- o. Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Auch der Punkt 3 Ihrer Antwort bewegt mich zu der Frage:

Wird sich die breite Bevölkerungsmasse in Zukunft Gesundheit finanziell überhaupt noch leisten können? Denn wenn Ihre Vorstellungen so umgesetzt werden, wie Sie in Ihrer Antwort beschreiben, sollte es in Zukunft zum massiven Anstieg von Organtransplantationen kommen, welchen immer lebenslange Nachsorge (bei Lebendspendern immer gleich in zwei Fällen) folgt, deren Kosten nicht absehbar ist. Wären die ohnehin schon sehr hohen Krankenkassenbeiträge dann noch zu halten?

Für Ihre Antworten danke ich Ihnen schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ekkehardt Fritz Beyer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Beyer,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 22. August 2012.
Ich hatte Sie in meiner Antwort vom 20. August 2012 bereits umfassend zu Ihren Fragen informiert. So hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass die Altersgrenzen seit Bestehen des Transplantationsgesetzes (1997) unverändert sind. Der Gesetzentwurf von damals sagt dazu: "An der Fähigkeit zur Einsicht in die Tragweite einer solchen Entscheidung ab Vollendung des 16. Lebensjahres bestehen keine Zweifel." Gerne versichere ich Ihnen nochmals, dass medizinisch notwendige Behandlungen, wie die Nachsorge nach Transplantationen, selbstverständlich auch in Zukunft Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben werden. Haben Sie inhaltlich neue Fragen an mich, stehe ich Ihnen selbstverständlich wieder zur Verfügung. Ich danke Ihnen aber für Ihre Fragen und Anregungen. Sie tragen dazu bei, Probleme zu erkennen und fließen, soweit sie verwertbare Hinweise für die weitere Entwicklung des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts enthalten, in die Gesetzgebung ein. Der Gedankenaustausch mit Bürgern dient dazu, Probleme zu benennen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie die Diskussion darüber zu vertiefen. Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und zur Lösung der Kosten- und Finanzierungsprobleme sind daher willkommen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Zöller MdB